Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K). (1)

682 
tragungen und Vormerkungen werden nach 
§ 159 nur Auslagen, nicht Gebühren erhoben. 
Wegen der Veröffentlichung der Eintragungen 
im G. ist noch zu vergleichen die Zusammen- 
stellung im JMl Bl. 1893, 111. 
Genossenschaftsstatistik. Innerhalb der 
einzelnen Genossenschaftsverbände der Er- 
werbs= und Wirtschaftsgenossenschaften sind 
statistische Erhebuungen und Veröffentlichungen 
über die ihnen angeschlossenen Genossenschaften 
schon seit lange veranstaltet worden. Die 
rundsätze waren aber nicht übereinstimmend, 
so daß eine Zusammenfassung und Bergleichung 
der Ergebnisse dieser Erhebungen untunlich 
war; für die nicht an Verbände angeschlossenen 
Genossenschaften fehlte es überhaupt an Er- 
hebungen. Auf Preußens Veranlassung sind 
neuerdings unter Leitung des Reichsamts des 
Innern Verhandlungen zwischen sämtlichen 
Bundesstaaten eingeleitet, die die Herstellung 
einer umfassenden, das Genossenschaftswesen 
im Reich darstellenden Statistik zum Ziele 
haben. Die ersten Ergebnisse der daraufhin 
eingeleiteten Erhebungen liegen bereits vor in 
dem Genossenschaftskataster für das 
Deutsche Reich (Berlin 1904), das von der 
preuß. Zentralgenossenschaftskasse unter Wit- 
wirkung der statistischen Zentralstellen von 
Bayern, Württemberg, Baden und Hessen 
herausgegeben ist, ferner in den Mittei- 
lungen zur deutschen Genossenschafts- 
statistik für 1901 und 1903, Ergänzungsheft 
XXI und XXII der Zeitschr. des Kgl. Statist. 
Landesamts (1904 und 1905). In der Einleitung 
des erstgenannten Werkes ist wegen der weiter 
in Aussicht genommenen Erhebungen das 
Bähere mitgeteilt, wobei allerdings hervor- 
gehoben ist, daß eine vollständige wirt- 
schaftsstatistische Darstellung des Genossen= 
schaftswesens bei der Verschiedenheit der Unter- 
lagen, namentlich der Bilanzeinrichtungen, 
bisher nicht einmal innerhalb der einzelnen 
Verbände zu erlangen gewesen ist und für 
das ganze Reich noch auf lange hinaus uner- 
reichbar erscheint. Wertvolles statistisches Mate- 
rial bieten endlich das von der preuß. Zentral- 
genossenschaftskasse herausgegebene Jahr- 
und Adreßbuch der Erwerbs= und 
Wirtschaftsgenossenschaften im Deutschen 
Reich, Berlin 1905, und (für Preußen) das 
statistische Jahrbuch für 1905 (Berlin 1900). 
Genossenschaftsverbände. Die Erwerbs- 
und Wirtschaftsgenossenschaften haben sich zur 
Wahrung ihrer gemeinsamen Interessen großen- 
teils in freie Verbände zusammengeschlossen, 
an deren Spitze ein „Anwalt“ (Generalanwalt) 
für die Geschäftsführung bestellt ist. Mit den 
Revisionsverbänden (s. d.) dechen sich 
diese G. nicht, sie umfassen gewöhnlich eine 
größere Zahl von Revisionsverbänden. Der 
älteste ist der „Allgemeine Verband“ 
(Schulze-Delitzsch in Berlin, ihm folgte der 
(Raiffeisensche) Generalverband ländlicher Ge- 
nossenschaften für Deutschland in Aeuwied. 
Dieser hat sich im Jahre 1905 mit seiner Organi- 
sation dem Reichsverbande ländlicher Genossen- 
schaften (Haas) zu Darmstadt (früher Offenbach) 
angegliedert, so daß nunmehr der letztere die 
Vereinigung nahezu sämtlicher ländlichen Ge- 
  
Genossenschaftsstatistik — Geräuschvolle Anlagen. 
nossenschaften in Deutschland darstellt. Ferner 
ist zu nennen der im Jahre 1903 gebildete 
Zentralverband deutscher Konsumvereine zu 
resden (Sekretariat in Hamburg) und der 
Hauptverband deutscher gewerblicher Genossen- 
schaften zu Berlin (begründet 1903). Die Ver- 
bandsorganisation ist im allgemeinen lose und 
läßt die Selbständigkeit der angeschlossenen 
Genossenschaften und Revisionsverbände un- 
berührt. Von gemeinsamen Einrichtungen sind 
die wichtigsten die auf die geschäftliche Ver- 
bindung der Verbandsgenossenschaften, ge- 
meinsame Bezüge, Geldausgleichung u. dal. 
gerichteten. Zu erwähnen ist besonders die 
Zentraldarlehnskasse in Neuwied, 
welche auch nach Anschluß der Aeuwieder 
Organisation an den Reichsverband selbständig 
bestehen bleibt. Sie ist eine Aktiengesellschaft, 
deren Aktien von den einzelnen angeschlossenen 
Genossenschaften übernommen sind und dient 
als Geldausgleichungsstelle sämtlicher Ge- 
nossenschaften der Aeuwieder Organisation, 
in Verbindung mit der später entstandenen 
preuß. Zentralgenossenschaftskasse (s. d.). 
Genossenschaftswege s. Interessenten- 
wege. 
Genußscheine und ähnliche zum Bezug 
eines Anteils an dem Gewinn einer Aktien- 
unternehmung berechtigende Wertpapiere, so- 
fern sie sich nicht als Aktien oder Aktien- 
anteilscheine oder als Renten= oder Schuld- 
verschreibungen darstellen, unterliegen einer 
Reichsstempelabgabe. S. unter Reichsstem- 
pelgesetz II lit. d. 
Geodätisches Institut hat die Aufgabe, die 
Geodäsie (Feldmeßkunst) durch wissenschaftliche 
Untersuchungen zu pflegen und diesjenigen 
astronomischen und physikalischen Bestimmun- 
gen auszuführen, welche in Verbindung mit 
geodätischen Bestimmungen zur Erforschung 
der Gestalt der Erde, vorzugsweise innerhalb 
des Bundesgebiets dienen. Das G. J. be- 
findet sich auf dem Telegraphenberge bei Pots- 
dam und untersteht der unmittelbaren Aufsicht 
des Mdg A. Begutachtendes Organ des Mini- 
sters ist in allen wichtigen Angelegenheiten 
des Instituts die Akademie der Wissenschaften. 
Das G. J. fungiert zugleich als Zentralburean 
der Internationalen Erdmessung nach Maßgabe 
der von den beteiligten Staaten getroffenen 
Ubereinkunft. S. Statut vom 15. Jan. 1887 
(A.Z Bl. 1887, 168) sowie die Ubereinkunft, 
betr. die Organisation der Internationalen 
Erdmessung, vom Okt. 1895. 
Geologische Landesanstalt in Berlin hat 
die Aufgabe, die geologische Untersuchung des 
preuß. Staatsgebiets auszuführen und die 
Ergebnisse so zu beurteilen, daß sie sowohl 
für die Wissenschaft als auch für die wirt- 
schaftlichen Interessen des Landes allgemein 
nutzbringend und zugänglich werden. Die 
Arbeiten werden von beamteten Landes- 
und Bezirksgeologen und Hilfsarbeitern aus- 
geführt. Sie ist mit der Bergakademie (s. d.) 
verbunden. Satzungen von 21. August 1903 
(Reichsanzeiger Ar. 203). 
Geräuschvolle Anlagen sind Anlagen, deren 
Betrieb mit ungewöhnlichem Geräusche ver- 
bunden ist. Nach GewO. 8 27 muß ihre Er-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.