Mittel- (mittlere) Schulen 157
klassig zu gestalten. Dementsprechend waren Regel vorwiegend Lehrerinnen bis in die obersten
im Jahre 1906 von 459 vorhandenen M. mit Klassen Unterricht. Dic Leitung der Schulen üben
4541 Lehrpersonen und 145 630 Schülern, dar= Rektoren aus, an Mädchenmittelschulen auch ge-
unter 70 413 Knaben und 67 187 Mädchen prüfte Schulvorsteherinnen.
150 Schulen gegen 1214 im Jahre 1901 achtstusig 3. Stundenpläne. a) Allgemei-
und 13 gegen 30 im Jahre 1901 neunstufig organi-#ner Stundenplau. Veorbindlich ist die Er-
siert. Dieser Entwicklung will der Erl. vom teilung des Unterrichts in einer fremden
3. Febr. 1910 (UZ Bl. 343), durch welchen die Sprache. Guten Schülern darf mit Genehmi-
Organisation der Mittelschulen einer durch= gung der Regierung die Möglichkeit geboten
greisenden Neuordnung unterzogen wird, späte= werden, vom siebenten Schuljahr an unverbind-
stens vom Beginn des Rechnungsjahres 1911, lich eine zweite fremde Sprache zu treiben.
entsprechen. Sein ausgesprochener Zweck ist, Durch Festsetzung eines Mindest= und Höchst-
eine Schuleinrichtung zu schaffen, welche dem maßes der Stunden für die sprachlichen, die
vermehrten Ausbildungsbedürfnisse infolge der mathematisch-naturkundlichen Fächer und das
gesteigerten Anforderungen im Handwerk, Kunst- Zeichnen ist jeder Schule ein Spielraum gegeben,
gewerbe, Handel und Industrie, wie auch dem' den Sundenplan den besonderen Verhältnissen
Bedürfnisse nach einer gecigneten Vorbercitung anzupassen, um die Ausbildung in denjenigen
auf mancherlei mittlere Stellungen in Staat, Fächern zu vertiefen, die für den späteren Beruf
Gemeinde, Industrie und Handel Rechnung beonders wichtig sind. #
trägt, und die unter Vermeidung „auch des b) St d lan mit Be ü csich-
Scheines wissenschaftlichen Betriebes“ die Kinder undenplan in ruck#'i#, ,
in ihrem Lebenskreis heimisch macht und sie tigung des späteren Berufes. Unter
... ... .. J , . Innehaltung der Gesamtstundenzahl (18— 32
befähigt, sich in #ihrem späteren Lebensberuf pro Woche steigend nach den Rlassen) darf der
gurechtzusinden. r* Erlaß Het. daher 6 die Stundenplan der Oberstufe mit Rücksicht auf den
voll ausgenaltete M. ncun aussteigende Kurse späteren kaufmännischen oder gewerblichen Be-
# gestaltet die M. im einzelnen folgender- ruf der Schüler verändert werden. In ähnlicher
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IV. Einrichtung der M. 1. Die voll Weise können andere Erwerbszweige, wie z. B.
ê:iG : * Landwirtschaft, Schissahrt, Berg= und Hütten-
ausgestaltete M. umfaßt, wie schon erwähnt, .. . ».. ...-
neun aufsteigende Jahreskurse, in der Regel in sichtes mit inhnehmigung der Regierung Berück-
neun gesonderten Klassen, von denen je drei Lchtigung sinden. » »
dieUnter-,Mittcl-undOberstufcbilden.DieCZ)StUUdeUPlCUka«M.U,dchen-
M. darf sich auf die Volksschule in der Weise mittelschulen. Der Plan schließt sich an
aufbauen, daß sie die Unterstufe mit ihr gemein= den Plan der Knabenschulen an, soweit nicht die
sam hat. Es ist gestattet, M. einzurichten, die durch den zarteren Körperbau der Mädchen
nur Mittel= und Oberstufe enthalten. Das bedingte geringere Stundenzahl und der Hand-
Mindestalter für den Eintritt in Klasse IX einer arbeits= und Haushaltungsunterricht besonders
voll entwickelten M. beträgt in der Regel 6, für auf der Oberstuse Anderungen nötig machen.
den Eintritt in die VI. Klasse 9 Jahre. Die Es gilt für ihn das oben zu 3a Gesagte. Auch er
Höchstzahl der Schulkinder beträgt in Unter= und läßt sich nach dem späteren Erwerbsberuf der
Mittelstufenklassen 50, in Oberstufenklassen 45. Mädchen verändern.
In den zu Mittelschuleinrichtungen gehörenden! d) Unterrichtspläne für M., die
Klassen wird ein Schulgeld erhoben, für welchesauch auf höhere Schulen vorberei-
die Regierung die Genehmigung zu erteilen hat. ten. Der Stunden= und Lehrplan einer M.,
Eine angemessene Anzahl von Freistellen ist dabei die auch dem Zwecke dient, für höhere Knaben-
vorzusehen. Die Mittelschuleinrichtungen werden oder Mädchenschulen vorzuberciten, lehnt sich
grundsätzlich für Knaben oder Mädchen getrennt an die Pläne der höheren Schulen an, für die
eingerichtet. Ein Zwang, neunstusige M. ein= er vorberciten will. Dabei kommen in erster
zurichten oder vorhandene Rektoratsschulen in Linie die höheren Schulen in Betracht, mit
solche umzuwandeln, besteht nicht. Anerkannt deren Unterrichtsplänen der Plan der M. so
wird, daß die vielfach vorhandenen Mittelschul= viel Verwandtschaft zeigt, daß er ihnen ganz
llassen, die erst nach dem fünften Jahrgang von ähnlich gestaltet werden kann, ohne daß der
Volksschulen sich abzweigen, geeignet sind, eine Charakter der M. dadurch geändert wird. Das
über die Volksschule hinausgehende Bildung zu sind Gymnasien und Realgymnasien mit ge-
vermitteln, wenn sie auch das Ziel einer voll meinsamem Unterbau, die Real= oder Ober-
ausgestalteten M. nicht zu erreichen vermögen. realschule, sowie die höheren Mädchenschulen.
2. Lehrer und Lehrerinnen. In Die M. kann auch auf Gymnasien des allgemei-
den Klassen der Mittel-= und Oberstufe einer M. nen Lehrplans vorbereiten, wegen der organisa-
sind, abgesehen von den technischen Lehrkräften, torischen Schwierigkeiten und wegen der größeren
grundsätzlich als Klassenlehrer nur Lehrer und Ausprüche des fremdsprachlichen Unterrichts,
Lehrerinnen zu beschäftigen, die das Zeugnis nan tlich des lateinischen und griechischen,
der Befähigung zum Unterricht an M. er= kann sie aber nur das Ziel der Obertertia er-
worben oder die Prüfung für das höhere Schul= reichen. — Allgemein ist noch bestimmt, daß die
amt bzw. für den Unterricht an höheren Mädchen= ersten sechs Jahreskurse möglichst gleichmäßig
schulen bestanden haben (s. hierzu Lehrer= einzurichten sind, während auf der Oberstufe
und Lehrerinnenprüfungen IIn. IV2).— in dem, was über das Ziel der Volksschule
In den Klassen der Unterstufe können Volksschul- hbinausgeht, Bewegungsfreiheit gegeben sein soll.
lehrer und Vokksschullehrerinnen beschäftigt wer-Nach Maßgabe der vorstehend erörterten ver-
den. An Mädchenmittelschulen erteilen in der schiedenen Modalitäten sind ausführliche Lehr-