194 Normalstatuten (Musterstatuten) — Notare
Normalstatuten (Musterstatuten). Um die Normativbestimmungen s. KunststraßenIIb.
Abfassung der Statuten für Orts= und Be= Notare. I. Die N. sind zuständig zur
triebs (Fabrik) krankenkassen, für Aufnahme von Urkunden der freiwilligen Ge-
freie Innungen und Zwangsinnun-ichtsbarkeit über Rechtsgeschäfte und sonstige
gen zu erleichtern, hat der BR. N. beschlossen, Tatsachen (namentlich Wechselproteste Art. 87
deren Einrichtung und Bestimmungen aber für der Wechselordnung in der Fassung vom
die Beteiligten unverbindlich sind (RKoBek. vom 3. Juni 1908 — RGBl. 327 — und Scheck-
3. Juli 1892 — Zl. S. 515, 547; vom 1. Juli proteste — § 16 Abs. 2 des Scheckgesetzes
1903 — ZBl. 243; vom 19. März 1898 — BBIl. vom 11. März 1908 — RGl. 71), zur Be-
S. 156, 171). Vom HM. sind herausgegeben ein glaubigung von Unterschriften und Handzeichen,
N. für Handwerkskammerrn t(nicht ver= zur Vornahme freiwilliger Versteigerungen,
öffentlicht), sowie je ein N. für Gewerbe = zur Mitwirkung bei Abmarkungen (BGB. § 919;
gerichte und Kaufmannsgerichte A#s. I1, 17 §§ 362—371, welche letzteren Vor-
(Erl. vom 23. Dez. 1901 — HMl. 1902, 10 — schriften noch gelten), zur Aufnahme von Ver-
und vom 20. Sept. 1904 — H l. 413). Auf mögensverzeichnissen und zur Vornahme und
dem Gebiete der Privatversicherung Beurkundung von Zustellungen (Pr.G.
sind hervorzuheben: Entwurf von Normativ= Art. 31). Die Auflassung von Grundstücken, die
bestimmungen für die Vodesfallversiche= im bisherigen Gebiete des rheinischen Rechts
Trung in den Veröffentlichungen des Aufsichts= gelegen sind, und die zur Bestellung oder Über-
amts für Privatversicherung 8. Jahrg. S. 92; tragung eines Erbbaurechts an einem solchen
Allgemeine Versicherungsbedingungen für Grundstück erforderliche Einigung können vor
Feuerversicherungen ebendaselbst S. einem Notar erklärt werden (ABG#B. Art. 26
266; Mustersatzungen für Viehversiche= § 1). JFerner sind die N. zuständig, die
rungsvereine ebendaselbst S. 31; für klei= zur Erwirkung eines Erbscheins (s. d.) erforderliche
nere Viehversicherungsvereine eidesstattliche Versicherung und Eide und eides-
ebendaselbst S. 55; für Schlacht vriehver= stattliche Versicherungen zur Wahrnehmung von
sicherungsvereine ebendaselbst S. 66. Rechten im Auslande abzunehmen (BG#.
Mustersatzungen für kleinere Kaskoversiche= § 2356 Abs. 2; PrFGG. Art. 34 Abs. 1), sowie
rungsvereine ebendaselbst S. 241. Zu dem Siegelungen und Entsiegelungen im Auftrage
gleichen Zwecke sind zugunsten anderer Ein= des Gerichts oder des Konkursverwalters vor-
richtungen veröffentlicht worden u. a.: Vor-! zunehmen (PrG#G. Art. 87). Das Gericht
schläge zur Aufstellung von Statuten für die kann ihnen die Vermittlung der Auseinander-
Invaliditäts-= und Altersversiche - setzung über einen Nachlaß oder eine Güter-
rungsanstalten (ausgearbeitet im Reichs= gemeinschaft übertragen (FG. § 193; PrFG.
amt des Innern) im MBl. 1890, 105; Normal-= Art. 21 Abs. 1, 2). In Grundbuchsachen und
entwurf zu einem Rentengutskauf- in Angelegenheiten, welche Eintragungen in das
vertrage im M l. 1890, 264; Muster für Standes-, Schiffs-, Handels-, Genossenschafts-,
einen Gemeindebeschluß, betr. die Veranlagung Vereins= oder Güterrechtsregister betreffen, gilt
und Erhebung der direkten Gemeinde= der N., der die zu einer Eintragung erforder-
steuern im Ml. 1895, 115 (vgl. hierzu Erl. liche Erklärung beurkundet oder beglaubigt hat,
vom 11. Juni 1908 — MhBl. 134); Muster= in Standesregistersachen der N., der die Er-
steuerordnung für die Erhebung von Umsatz= klärung beurkundet hat, als ermächtigt, im
steuern im Ml. 1906, 222, mitgeteilt durch Namen gewisser Beteiligter die Eintragung zu
Erl. vom 7. Juli 1906 (MBl. 221); Ordnung beantragen (GBO. § 15; FG. 8§§ 71, 100,
für Erhebung einer Biersteuer im 129, 117, 159, 161). Die Urkunden der N.
Ml. 1910, 26; Normalsatzungen für Krieger= gelten ebenso wie die gerichtlichen als öffent-
vereine im Ml. 1910, 102; Mustersatzung liche und genießen deren Vorzüge (8PO. 88 415,
für Pensions-(Witwen= und Wai-- 437, 794); ogl. Urkundenbeweeis II.
sen-) Kassen im Mhl. 1909, 244; N. für II. Die Amtsstellung der N. ist in den Art. 77
Fischereigenossenschaften vom 29. Okt. 1 bis 103 Pr.)GG. geordnet, wozu die Allg. Vf.
1879 im Ml. 1880, 36; N. für Fortbil= vom 21. Ang. 1899 (JMl. 834) und 19. Jan.
dungsschulen im PMl. 1903, 411; 1909, 1906 (JMM Bl. 28) ergangen sind. Sie sind
119; N. für Ent= und Bewässerungs-preuß. Staatsbeamte, haben als solche
genossenschaften im MGlMsL. 1908, den Diensteid zu leisten und deren allgemeine
276; N. für Schützengilden sf. v. Arn-Rechte und Pflichten mit einzelnen Ausnahmen
stedt, Das Polizeirecht II, S. 361. Für Spar-(PrFGG. Art. 81, 82; AGBGB. Art. 72
kassen s. Sparkassenstatuten. — Abs. 3). Sie gehören zu den mit öffentlichem
Mustersatzungen (nicht amtliche) für Unter-Glauben versehenen Personen im Sinne des
stützungskassen und für Sterbekassen der Innun= § 415 3ZPO. Zur Bekleidung des Amtes eines
gen, sowie für Innungskrankenkassen und für N. ist befähigt, wer in einem deutschen Bundes-
Hilfskassen, die den Anforderungen des K (G#. staate die Fähigkeit zum Richteramte erlangt hat.
§ 75 genügen, also Träger der Krankenversiche= Gesuche um Ernennung zum N. und um An-
rung sind, sind in Carl Heymanns Verlag, weisung eines andern Amtssitzes sind bei dem
Berlin, erschienen. Präsidenten des Oberlandesgerichts einzureichen
Normalstenersätze (fingierte) ist die Bezeich= (Allg. Vf. vom 21. Dez. 1899 & 1). Die Ernennung
nung der fingierten Einkommensteuersätze der zum N. erfolgt durch den IM. auf Lebenszeit,
900 .4 nicht übersteigenden Einkommen im § 79 doch kann ein Rechtsanwalt zum N. auch bloß
EinkStG. Vglgl. Fingierte Einkommen= für die Zeit ernannt werden, während welcher
steuer. er bei einem bestimmten Gerichte zur Rechts-