56 Landwirtschaftliche Versuchsstationen — Landwirtschaftliche Verwaltung
stalten der Landwirtsschaftskammern oder land-
wirtschaftlichen Vereine in Königsberg, Inster-
Persönlichkeit ausgestattete Zentralver= burg, Danzig, Köslin, Posen, Breslau, Berlin (bis
eine eine große Anzahl von Lokalvereinen an= 1905 in Dahme), Kiel, Göttingen, Hildesheim,
geschlossen war. Mit den Zentralvereinen Halle, Harleshausen bei Cassel (bis 1910 Marburg),
standen auch vielfach landwirtschaftliche Vereini= Wiesbaden, Bonn, Kempen a. Rhein und Münster.
gungen für bestimmte Zwecke (Züchtervereine, Unter Angliederung an die l. V. und zum Teil
Herdbuchgesellschaften usw.) in Verbindung. auch an die landwirtschaftlichen Hochschulen und
Durch die Einrichtung der Landwirtschaftskam= Universitätsinstitute sind in Waldgarten bei
mern ist die gesetzliche Vertretung der Landwirt= Königsberg, in Rosenthal bei Breslau, Lauchstädt
schaft auf diese übergegangen und die Stellung bei Halle, Groß-Lübars, Mochel bei Bromberg,
der l. V. damit wesentlich geändert worden.] Pentkowo (Prov. Posen) und in Dickopshof bei
Entsprechend der im § 2 Abs. 3 des Landwirt= Bonn und Widdelswehr bei Emden Versuchs-
schaftskammergesetzes vom 30. Juni 1894 aus= wirtschaften eingerichtet worden; diese
gesprochenen Absicht sind die landwirtschaftlichen # dienen besonders zur Erprobung der Ergebnisse
Zentralvereine fast überall aufgelöst und in die der wissenschaftlichen Forschung durch die Praxis.
Landwirtschaftskammern übergegangen. Da= und damit zur Einführung dieser Ergebnisse in
gegen ist den Kreis= und Lokalvereinen ihre selb= die Praxis. Auf Veranlassung und unter Teil-
ständige Stellung erhalten geblieben, worauf nahme des Deutschen Landwirtschaftsrates haben
namentlich im Landtage Wert gelegt wurde, je= sich im Jahre 1888 die deutschen l. V. zum
doch entspricht es gleichfalls der Absicht des Ge= „Verband l. V. im Deutschen Reiche“ zusammen-
setzes, daß sie sich im Interesse eines gemein= geschlossen, dessen Zweck die gemeinsame Förde-
schaftlichen Zusammenwirkens freiwillig an die rung der Angelegenheiten und Aufsgaben der
Landwirtschaftskammern angegliedert haben und Versuchsstationen auf wissenschaftlichem und
alsdann zugleich als deren Organe fungieren. praktischem Gebiete, insbesondere auch die Ver-
Es ist dadurch erreicht, daß die freie Vereins= einbarung eines tunlichst einheitlichen Vorgehens.
tätigkeit durch die Einrichtung der Landwirt--- in der Untersuchung bzw. Kontrolle der Dünge-
schaftskammern nicht nur keine Einbuße erlitten, und Futtermittel, Saatwaren und sonstigen land-
sondern einen ungeahnten Ausschwung genommen wirtschaftlichen Gegenständen ist. Die Ange-
hat. Eine Aufführung sämtlicher l. V. Preußens legenheiten des Verbandes sind in den Satzungen
findet sich in dem jährlich erscheinenden land= vom 22. Jan. 1888 geregelt (abgedr. im Bd. 35
wirtschaftlichen Kalender von Mentzel und v. Len- der Zeitschr. „Die l. V.“). Neben den l. V. be-
gerke (Berlin, Parey, für 1910 Teil II S. 179 stehen folgende Versuchsanstalten für be-
bis 315). sondere Zwecke: Versuchsstationen für
Landwirtschaftliche Bersuchsstationen sind Molkereiwesen (Molkereiinstitute), Versuchssta-
Einrichtungen, welche den Zweck haben, durch tionen für Pflanzenschutz, Pflanzenkrankheiten
eigene Forschungen auf den Gebieten der Agri= und Pflanzenphysiologie, Institute für Seuchen-
kulturchemie, des Pflanzenbaus usw. die wissen= forschung, Bakteriologie und zur Gewinnung von
schaftliche Entwicklung dieser Gebiete zu fördern Impfstoffen zur Bekämpfung von Tierkrank-
und ferner durch Kontrolle der zum Verkauf heiten, sowie die Kontrollstationen für Säme-
kommenden landwirtschaftlichen Bedarfsartikel reien, Düngemittel, Futtermittel, das Institut
(Dünge-, Futtermittel, Sämereien usw.) deren für Gärungsgewerbe in Berlin (s. Land-
Beschaffenheit und Wertsgehalt sestzustellen. Siewirtschaftlicher Unterricht IV), das
sind alle ursprünglich gleichmäßig eingerichtet ge-Institut für Zuckerindustrie in Berlin, die Ver-
wesen, doch hat die Entwicklung der Verhältnisse suchsanstalt für Getreideverarbeitung (Kornhaus,
dahin geführt, daß allmählich bei manchen Ver= Müllerei, Bäckerei) in Berlin, die önochemische
suchsstationen das Kontrollwesen einen immer Versuchs= und Hefereinzuchtstation an der kgl.
größeren Raum eingenommen hat, so daß ihre Lehranstalt für Wein-, Obst= und Gartenbau in
wissenschaftliche Tätigkeit an Bedeutung zurück= Geisenheim a. Rh. und die Moorversuchsstation.
tritt, während bei anderen das Umgekehrte der in Bremen. Mit einem Teil dieser Stationen
Fall ist. Mit mehreren l. V. sind Nahrungs= sind Lehranstalten verbunden.
mitteluntersuchungsämter im Sinne Landwirtschaftliche Berwaltung. Man ver-
des § 17 des G., betr. den Verkehr mit Nahrungs= steht darunter denjenigen Teil der allgemeinen
mitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegen= Landesverwaltung, welcher ressortmäßig dem
ständen, vom 14. Mai 1879 (RöG Bl. 145) ver--Ministerium für Landwirtschaft,
bunden. Die meisten Versuchsstationen haben Domänen und Forsten (s. d.) in der
einzelne Chemiker angestellt, welche den Be-Zentralinstanz übertragen ist. In dem Mini-
fähigungsnachweis zur chemisch-technischen Unter= sterium werden die Angelegenheiten der l. V.
suchung und Beurteilung von Nahrungsmitteln von den Abteilungen 1 A und 1 B bearbeitet, in
und Gebrauchsgegenständen besitzen. Als l. V. Abteilung II werden die Angelegenheiten der
des Reiches ist zuerst zu nennen die bio= Domänenverwaltung und in Abteilung III die
logische Anstalt für Land= und der Staatsforstenverwaltung bearbeitet. Der
Forstwirtschaft zu Dahlem bei Steglitz Etat der l. V. ist mit dem der Zentralverwaltung
(s. d.). Als staatliche Versuchs= und Forschungs= des MiL. vereinigt. In der Provinzial= und
stätte ist ferner im Jahre 1906 das Kaiser-Wil= Lokalinstanz werden die Geschäfte der l. B.
helms-Institut für Landwirtschaft in Bromberg teils von deren eigenen Beamten und Behörden
eröffnet worden, das mit umfangreichen Labo-= (Auseinandersetzungsbehörden, Meliorationsbau-
ratorien, einer Versuchswirtschaft usw. ausge= beamten usw.) wahrgenommen, teils von den
stattet ist. Im übrigen bestehen I. V. als An= allgemeinen Verwaltungsbehörden, teils von Be-
aber meist dahin gegliedert, daß an größere,
meist eine Provinz umfassende, mit juristischer