60 Landwirtschaftskammern
Z ; i ie passive Wahlberechtigung ver-
bezirte vereinigt werden ( 415% e eat der dem zugeich die e t der Shobere zu einem
Nüglieder esogt burch die Urei- Glinmen- Grundsteuerreinertrage festgestellt von: o *
eitung des Landrates nach absol den bei der L. in Königsberg, 75 A bei Danzig,
mehrheit. Die Kreistagsmitglieder aus den 105. bei Verlin, h“.beb Stettin, 1205.2
Wahlkreisen der Städte nehmen dabei nur in- 1054 onr bei Breslen, 50 ./ bei Halle,
eit tei s sie di ahlfähigkeit be= bei Posen, 105 ei Bre # 5 .
soweit teil, als sie die passive W ine . 75 4 b annover, 75 4 bei
. - « lnde-50.icbe1Ktcl,-o ei H -..
sitten (8 8). Die L. können jedoch eine » n bei Kassel, 60 X bei Wies-
2# te Wahl Münster, 120 A bei Kassel, »
rung des Wahlverfahrens in eine indire utn baden, 150 4 bei Bonn. Tie Umlagen dürfen
der Mitglieder beschließen, derart, daß as ba n Fs Prozent des Grundsteuerreinertrages
aktive Wahlrecht von den 25 Jahre alten Eigen= ein ha 0e. ehmnn des Ministers nicht über-
.. - - « gung des Minister "n »
tUMckIhNutzmcßchndPachtemyerszum ohne n. 9 m Jahre 1909 erhoben die
Eiss-
Brundstucke aus »· «· TO-KasselundStetti112J39-6,Vcki11»Jo-
moduserletchtertdenUrltithlerFtdastnderi!4,9, »o,ll..-brienx,0,des
... - · ’ ·lcndeWahl-lBreglaunurAswiaekl9.«-2«0
heimischen Gemeinde sich abspielen « inertrages. Die Beiträge stehen
--· zahlmännern den Grundsteuerreinertrages. · ·
geschäft und schafft in den Mahlt ch d 5 öffentlichen Abgaben gleich; sie werden
Wahlkörper. Das Stimmrecht wird nach d on den Gemeinden und Gutsbezirken auf An-
Grundsteuerreinertrage der beteiligten Grund= von den nd spräsidenten eingezogen
« Eigen= weisung des Regierungspräsident .
stuckeabgcstuspwobeldassplbpauch und durch Vermittlung der Kreiskassen an die
tümern und Pächtern von kleinerem Grund= und durck 18 Abs. 1 und die — nicht ver-
besitz verliehen werden kann. Bon neser de 1 anhsut 649 abt 14. April 1896, 15. Juni
* andenecen de ebrauch zen auf 1898 und 17. Mai 1899). Beschwerden gegen
— — i Jahre scheiden die ei iträge sind an den Vor-
· « cheiden die eingeforderten Beiträge i »
sechssahregmmhltciAlledmsahre·! stand der L. zu richten, der über dieselben be-
die Vertreter der Hälfte der Wahlbezirke aus stand der L. z eschl ß findet Klage bei
" « Stell= schließt. Gegen den Beschluß findet »
(§11).DerVOksItzeUdeerLdePenen-l" en BezA., in dessen Bezirk die L. ihren
vertreter wird auf drei Jahre gewählt. Diese demjenigen Bez., in d 6 bei dem
. .. .— - t, bei der L. für Brandenburg bei
bilden mit mindestens drei weiteren gewählten Sitz hat, » · dasukmldeg
·- «t.BezA-mPotsdamstnttngfN
Mitgliedern den Vorstand, welcher sein Am lässig (§ 18 Abs. 4).
s — 3, 16).] Bez A. ist nur die Revision zulässig » ,
unentgeltlich wahrzunehmen hat (88 13, süber die Beitragspfli die damit gleich-
geltlu gspflicht und die it g
Alle sonstigen Bestimmungen über die Zu Ülber die » lecnspmsmdzahsp
- des Vor- bedeutende passive Wahlberechtigung
sammensetzung, Wahl und Befugnisse des 3). reiche Streitigkeiten zur Enischeidung des OVG.
tandes sind in den Satzungen zu treffen (8 13). reiche S 9 7 S. 370, 372. 377)33 S. 366
Ln 8 gehören an: in Königsbera 10, hiervon rm= 33 507, 35 . 354,
dem sns 16itiegleder is 101), 300, 3, 30)/360/353, 23, 376). Das Kassen-
Berlin *7½% Seitmn « «««;R«ci n«1«swes«en ordnen die L. selbständig
Breslau 124 (9), Halle 112 (13), Kiel 80 (0, und Re nung i igen über die
Müü 0 (6 19). Eingehende Bestimmung
Hannover 69 (10,,Münster 91 (13), Kassel 5 i5 #s Etats-, Kassen= und Rechnungs-
(wian geteden denllVonondàn 17 Funfamomnen, Ormung den“ Etale Grkalfeneznd n h ln
K2/ hierbon den, worständen 108. amitgssoner. wasens enthalten die ger (Ml. 1910).
* koannir hatdeh bs p eanem ehnert V. Die 2. haben die rechtliche Stellung von
ihrer Mitgliederzahl durch # — ver- ationen; sie werden nach außen
verständigen und um die Landwirtschaft verKorpor Vorsibenden oder dessen “Stelluer-
dienten Personen zu ergänzen (§ 11). Auch von ihrem !1 lche die K. ver-
.. . - « s treter vertreten. Urkunden, welche di
sind sie, berechtigt, einzelne Ausschüsse aus!tre srechtlich verpflichten sollen, sind von dem
ihrer Mitte zu bilden und mit besonderen, mogensrech sen Vertreter und noch
. . übe lusgaben Vorsitzenden oder dessen Ve .
tegclmamgmodcrvorikbefgchenchY- . .. Vorstandes zu vollziehen.
« s s Recht, einem Mitgliede des Vorstandes z
zu betrauen. Diese RAusschüsse haben da Sie Als Siegel führen die L. den preuß. Adler. Das
sich durch Nichtmitglieder zu ergänzen. d ie SieFgr geird durch den Mf .
. - » taatliche Aufsichtsrecht wir
fassen ihre Beschlüsse zwar selbständig, %% * übt (§ 20). Auf den Antrag des St M.
sind aber, soweit die L. den Ausschüssen nich kangei L durch kgl. Verordnung aufsgelöst
bestimmte selbständige Aufsgaben zugewiesen kann eine den bur d übereinstimmenden
tigung werden (§ 22). Nach dem ü istimt .
hat«derL"oder-demVotstandeäuchsta B"lS"derSatzungeuhatiedeQmmdeitensm
vorzulegen (& 15). Von der Befugnis zur 9e de Jahre eine Plenarversammlung abzu-
dung von Ausschüssen ist ein ausgedehnter Ge= jedem hre. ältnisse der Beamten der
1 lien. Die Dienstverhältnisse der Bear ·
brauch gemacht worden. Der Geschäftsgang ha ind in den §8 10 und 13 der Satzungen sowie
der L. wird in einer von ihr festzusetzenden Ge= . sind in den §#8 ·« lt. Hiernach
38 i s durch Erl. vom 5. Juli 1902 geregelt.
schäftsordnung geregelt. Die Plenarsitzungen Dienstvorgesetztr der Beamten der Vor-
der L. sind in der Regel öffentlich. Die Tage ist Dienstvorgesetzt .. der L., die
.- - . der L. Diejenigen Beamten der L., di
der Sitzungen der L. und des Vorstandes sind sitzende der «« d Pensions-
si- inis " ohne Rücksicht auf Kündigung un .
rechtzeitig dem Minister und dem Oberpräsi ohne .. Besoldung angestellt sind,
ensasee ene derterd der Steant,ierbhe R keer Lelskend
regierung ist Ehenzent das Wort in der Sitzung (ogl. v. Kamptz, Rechtspr. des OV., 2. Erg-
zu gestatten (§ 17). . - ·.-—««.37377,undatssocchevom
hIYchDæ Lseswfsetktelxcehkitigletä mcslsftagmxodnelxeetf Zgrflkengdaåi EXCE- zu ig.es In betreif
lahrlich zu vero '- U irke Dienstvergehen der Beamten finden die Vor-
veitragspflichtigen Landwirten ihres, Dezirkes der Tienstverge 21. Juli 1852 (GVE. 465)
lagen zu erheben (§ 18). Das Mindest= schriften des G. vom 21. « .
Läg krib rheben . Grundstücke, mit Anwendung. Alle sonstigen gegenseitigen Rechte