Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

60 Landwirtschaftskammern 
Z ; i ie passive Wahlberechtigung ver- 
bezirte vereinigt werden ( 415% e eat der dem zugeich die e t der Shobere zu einem 
Nüglieder esogt burch die Urei- Glinmen- Grundsteuerreinertrage festgestellt von: o * 
eitung des Landrates nach absol den bei der L. in Königsberg, 75 A bei Danzig, 
mehrheit. Die Kreistagsmitglieder aus den 105. bei Verlin, h“.beb Stettin, 1205.2 
Wahlkreisen der Städte nehmen dabei nur in- 1054 onr bei Breslen, 50 ./ bei Halle, 
eit tei s sie di ahlfähigkeit be= bei Posen, 105 ei Bre # 5 . 
soweit teil, als sie die passive W ine . 75 4 b annover, 75 4 bei 
. - « lnde-50.icbe1Ktcl,-o ei H -.. 
sitten (8 8). Die L. können jedoch eine » n bei Kassel, 60 X bei Wies- 
2# te Wahl Münster, 120 A bei Kassel, » 
rung des Wahlverfahrens in eine indire utn baden, 150 4 bei Bonn. Tie Umlagen dürfen 
der Mitglieder beschließen, derart, daß as ba n Fs Prozent des Grundsteuerreinertrages 
aktive Wahlrecht von den 25 Jahre alten Eigen= ein ha 0e. ehmnn des Ministers nicht über- 
.. - - « gung des Minister "n » 
tUMckIhNutzmcßchndPachtemyerszum ohne n. 9 m Jahre 1909 erhoben die 
Eiss- 
Brundstucke aus »· «· TO-KasselundStetti112J39-6,Vcki11»Jo- 
moduserletchtertdenUrltithlerFtdastnderi!4,9, »o,ll..-brienx,0,des 
... - · ’ ·lcndeWahl-lBreglaunurAswiaekl9.«-2«0 
heimischen Gemeinde sich abspielen « inertrages. Die Beiträge stehen 
--· zahlmännern den Grundsteuerreinertrages. · · 
geschäft und schafft in den Mahlt ch d 5 öffentlichen Abgaben gleich; sie werden 
Wahlkörper. Das Stimmrecht wird nach d on den Gemeinden und Gutsbezirken auf An- 
Grundsteuerreinertrage der beteiligten Grund= von den nd spräsidenten eingezogen 
« Eigen= weisung des Regierungspräsident . 
stuckeabgcstuspwobeldassplbpauch und durch Vermittlung der Kreiskassen an die 
tümern und Pächtern von kleinerem Grund= und durck 18 Abs. 1 und die — nicht ver- 
besitz verliehen werden kann. Bon neser de 1 anhsut 649 abt 14. April 1896, 15. Juni 
* andenecen de ebrauch zen auf 1898 und 17. Mai 1899). Beschwerden gegen 
— — i Jahre scheiden die ei iträge sind an den Vor- 
· « cheiden die eingeforderten Beiträge i » 
sechssahregmmhltciAlledmsahre·! stand der L. zu richten, der über dieselben be- 
die Vertreter der Hälfte der Wahlbezirke aus stand der L. z eschl ß findet Klage bei 
" « Stell= schließt. Gegen den Beschluß findet » 
(§11).DerVOksItzeUdeerLdePenen-l" en BezA., in dessen Bezirk die L. ihren 
vertreter wird auf drei Jahre gewählt. Diese demjenigen Bez., in d 6 bei dem 
. .. .— - t, bei der L. für Brandenburg bei 
bilden mit mindestens drei weiteren gewählten Sitz hat, » · dasukmldeg 
·- «t.BezA-mPotsdamstnttngfN 
Mitgliedern den Vorstand, welcher sein Am lässig (§ 18 Abs. 4). 
s — 3, 16).] Bez A. ist nur die Revision zulässig » , 
unentgeltlich wahrzunehmen hat (88 13, süber die Beitragspfli die damit gleich- 
geltlu gspflicht und die it g 
Alle sonstigen Bestimmungen über die Zu Ülber die » lecnspmsmdzahsp 
- des Vor- bedeutende passive Wahlberechtigung 
sammensetzung, Wahl und Befugnisse des 3). reiche Streitigkeiten zur Enischeidung des OVG. 
tandes sind in den Satzungen zu treffen (8 13). reiche S 9 7 S. 370, 372. 377)33 S. 366 
Ln 8 gehören an: in Königsbera 10, hiervon rm= 33 507, 35 . 354, 
dem sns 16itiegleder is 101), 300, 3, 30)/360/353, 23, 376). Das Kassen- 
Berlin *7½% Seitmn « «««;R«ci n«1«swes«en ordnen die L. selbständig 
Breslau 124 (9), Halle 112 (13), Kiel 80 (0, und Re nung i igen über die 
Müü 0 (6 19). Eingehende Bestimmung 
Hannover 69 (10,,Münster 91 (13), Kassel 5 i5 #s Etats-, Kassen= und Rechnungs- 
(wian geteden denllVonondàn 17 Funfamomnen, Ormung den“ Etale Grkalfeneznd n h ln 
K2/ hierbon den, worständen 108. amitgssoner. wasens enthalten die ger (Ml. 1910). 
* koannir hatdeh bs p eanem ehnert V. Die 2. haben die rechtliche Stellung von 
ihrer Mitgliederzahl durch # — ver- ationen; sie werden nach außen 
verständigen und um die Landwirtschaft verKorpor Vorsibenden oder dessen “Stelluer- 
dienten Personen zu ergänzen (§ 11). Auch von ihrem !1 lche die K. ver- 
.. . - « s treter vertreten. Urkunden, welche di 
sind sie, berechtigt, einzelne Ausschüsse aus!tre srechtlich verpflichten sollen, sind von dem 
ihrer Mitte zu bilden und mit besonderen, mogensrech sen Vertreter und noch 
. . übe lusgaben Vorsitzenden oder dessen Ve . 
tegclmamgmodcrvorikbefgchenchY- . .. Vorstandes zu vollziehen. 
« s s Recht, einem Mitgliede des Vorstandes z 
zu betrauen. Diese RAusschüsse haben da Sie Als Siegel führen die L. den preuß. Adler. Das 
sich durch Nichtmitglieder zu ergänzen. d ie SieFgr geird durch den Mf . 
. - » taatliche Aufsichtsrecht wir 
fassen ihre Beschlüsse zwar selbständig, %% * übt (§ 20). Auf den Antrag des St M. 
sind aber, soweit die L. den Ausschüssen nich kangei L durch kgl. Verordnung aufsgelöst 
bestimmte selbständige Aufsgaben zugewiesen kann eine den bur d übereinstimmenden 
tigung werden (§ 22). Nach dem ü istimt . 
hat«derL"oder-demVotstandeäuchsta B"lS"derSatzungeuhatiedeQmmdeitensm 
vorzulegen (& 15). Von der Befugnis zur 9e de Jahre eine Plenarversammlung abzu- 
dung von Ausschüssen ist ein ausgedehnter Ge= jedem hre. ältnisse der Beamten der 
1 lien. Die Dienstverhältnisse der Bear · 
brauch gemacht worden. Der Geschäftsgang ha ind in den §8 10 und 13 der Satzungen sowie 
der L. wird in einer von ihr festzusetzenden Ge= . sind in den §#8 ·« lt. Hiernach 
38 i s durch Erl. vom 5. Juli 1902 geregelt. 
schäftsordnung geregelt. Die Plenarsitzungen Dienstvorgesetztr der Beamten der Vor- 
der L. sind in der Regel öffentlich. Die Tage ist Dienstvorgesetzt .. der L., die 
.- - . der L. Diejenigen Beamten der L., di 
der Sitzungen der L. und des Vorstandes sind sitzende der «« d Pensions- 
si- inis " ohne Rücksicht auf Kündigung un . 
rechtzeitig dem Minister und dem Oberpräsi ohne .. Besoldung angestellt sind, 
ensasee ene derterd der Steant,ierbhe R keer Lelskend 
regierung ist Ehenzent das Wort in der Sitzung (ogl. v. Kamptz, Rechtspr. des OV., 2. Erg- 
zu gestatten (§ 17). . - ·.-—««.37377,undatssocchevom 
hIYchDæ Lseswfsetktelxcehkitigletä mcslsftagmxodnelxeetf Zgrflkengdaåi EXCE- zu ig.es In betreif 
lahrlich zu vero '- U irke Dienstvergehen der Beamten finden die Vor- 
veitragspflichtigen Landwirten ihres, Dezirkes der Tienstverge 21. Juli 1852 (GVE. 465) 
lagen zu erheben (§ 18). Das Mindest= schriften des G. vom 21. « . 
Läg krib rheben . Grundstücke, mit Anwendung. Alle sonstigen gegenseitigen Rechte 
  
  
  
 
	        
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