Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

Legitimationsnachweis im Grundbuchverkehr — Legitimationsschein 63 
« .tenAufichtsbehörde 
auf Antrag des Inhabers des stehenden Ge- # Deschwerde bei. der ongesebte a ussichtsbe 745). 
werbebetriebs von der für dessen Niederlassungs= ( V. Strafbestimmungen. Der In- 
ort iendigen Ortspolizeibeherde für hieg deen hab er der L. ist verpflichtet, diese bei WM 
des Kalenderjahres und den Z « . --- führen, au 
s Gewerbebetriebes bei sich zu fü 
ausgestellt wird. Das Formular der L. wird de dern den zuständigen Behörden vder Bel 
alljährlich vom O. festgesetzt. S. auch Auss. Erfordern u eigen und, sofern er hierzu nicht 
Anw. z. GewO. vom 1. Mai 1904 (HMl. 123) amten vorzuzeigen Heheiß bis zur Herbei- 
--- — « s imstande ist, auf ihr Gehei zur . 
Ziff. 57. Die L. darf nur für die Zwecke eines Karte den Gewerbebetrieb ein- 
stehenden, und zwar des vom Autragsteller schaffung ber- #ae de ““ MWt 
selbstbetriebenen Gewerbes erteilt werden; auch zuste en in Gew 8. § 149 Abs. 1 Ziff. 5, 6. 
muß das Gewerbe mit Waren betrieben werden, auna itimationsnachweis im Grundbüchverkehr. 
lur die die 2 gelten sol, Von dem umfange Die 5Ö85 vom 24. März 1897/20. Mai 1898 
des Gewerbes oder von der Veranlagung zur U S 1898, 75) trifft in den §88 33—38 
60nG awvereeuer dare st uun niche all 1 besondere Bestimmungen darüber, wie nels 
angig gemacht werden (OV0. 17. 894), tachweis, daß der Vorstand einer Aktiengesell- 
Gewerbetreibenden, der ein stehendes Gewerbe Nachweis, daß Z ingetragenen 
. .. «- « - s den im Handelsregister eingetragene 
betreibt, darf die L. für sich und seine Gehilfen chaft 2 besteht, der Nachweis der Befugnis 
nicht deshalb versagt werden, weil er daneben Lersonen t r einer offenen Handelsgesell- 
das Gewerbe im Umherziehen betreibt (OVG. jur Vertre znsh nditgesellschaft, einer Kom- 
vom 3. Okt. 1900 — Pr Bl. 22, 591). Bil chaft, einer Komma ge einer Gesell- 
· s· « - llschaft auf Altien oder eine 
der Reisende für mehrere Firmen aus ver- manditgesellschaft tung, der Nachweis 
schiedenen Verwoltungebezirken reisen, so bederu * zaitbeschienn ner Basenuse — oder 
8 ger, usserung meh ne sich die ein ertragsmähiges Güterrecht besteht, vPer 
ehörden ni — in 6 a behaltsgut eine 
». Gegenstand zum Vor · 
verständigen (Mot. zur Nov. zur GewoO. vom daß ein ehört, und der Nachweis der Erb- 
1. Juli 1883; RTDrucks. Ar. S. ;v dv egatten geher sinund eren Bestimmungen 
Wieia — n) ren Augs labst Ausstellung loe den L. finden sich anderweit fonr *7 im 
· . 59). 8 6 B., wonach der Nachweis, da 
einer L. (G. vom 14. Okt. 1905 — RNGBl. 759). § 60 B6., we Vereins aus den 
« - zorstand eines eingetragenen Ver 
Wegen des Aufkaufens von Vieh durch Fleischer V Register eingetragenen Personen besteht, 
oder Biehhändler s. Fleischergewerbe. iim Register g in Zeugnis des 
. .. Behörden gegenüber durch ein Zeug « 
Handlungsreisende (s. d.), die im Besitz einer . .. . tragung geführt wird. 
wir eischhom ar (1. gülsnh bedurfen Vmtsgeichs ert die Kan wagduns Gefarawen. 
einen auicht (Gew. 65 . Ein im daß die Unterzeichner in amtlicher Eigenschaft 
I. Bersagung der —- ## 44 unterzeichnet haben, vom Grundbuchrichter nicht 
börigen d% tn- ser Eründen ver- zu erfordern, es sei denn, daß besondere um- 
gegeden, so muß die L. stände vorliegen welche die Legitimation der 
sagt werden, aus denen der Wandergewerbe= stände# gen,! lhaft und die mißbräuch- 
. - Unterzeichner zweifelhaft un 
schein zu versagen ist (sGewerbebetrieb!#t A ßung amtlicher Funktionen wahr- 
im Umherziehen IV .2). Sie darf außer= liche g mmahur " Dieser Grundsatz gilt aber 
dem versagt werden, wenn der, für den die Karte scheinlich machen. Di tion der Unterzeichner 
.«. - b nur bezüglich der Legitimation de zeichne 
nachgesucht wird, wegen der in GewO. § 57bint 5ikrntlkicken #kun cht auch für die 
. . hen Urkunde, ni % 
Ziff. 2 bezeichneten strafbaren Handlungen zu einer aald benen mündlichen 
*irv“ ·..- Grundbuchamt abgegebe . 
einer Freiheitsstrafe von mindestens einer Woche vor dem G. B. Auflassungen). Insoweit 
verurteilt ist und seit Verbüßung der Strafe Erklärungen (z. B. Auf ssen des Grund- 
---. · . .htesvtelmehr1mErmeen 
fünf Jahre noch nicht verflossen sind (GewO seh (tereß oe gr unr dem obmaltenden Um- 
§*44 a Abs. 3). Die L. darf nicht versagt werden, buchrich 8 den ihm bekannten Tatsachen der 
weil dersenige, auf dessen Namen sie ausgestellt günden des Erschienenen ohne weiteres Glauben 
werden soll, früher Hausierhandel betrieben hat Angabe de 66 r einen Nachweis der Ver- 
zun- deran Whien un- E. nss beimessen voer obeer eine will, suenush durch 
er die 360, «. .- -- F- X 
liche Bescheinigung. Eine so 
IIII. Zurücknahme. Die 2. kann durch eine behörd amentlich zum Nach- 
die Ortspoligeibehörde, die die Korte ausgehhelt 1 fsigung unn dahern entic3 des Ge- 
dat, zurückhenommen werden, wenn ich Lar meindekirchenrats einer evangelischen Kirchen- 
deß de ortussetunden, untee denen die Korte gemeinde und daher zu deren Vertretung ce- 
versagt werden mußte, . - · den, obwohl der Ge- 
. - te fugt seien, verlangt werden, » 
geblieben sind oder nach Erteilung der Kar .. - - keVekokdezist 
eingetretensindvdetwsnndssdemGeschW«IIIZekåkachTmiagt0).emSe.FIIIUHtthasi)ungI- 
betriebegezogenenSchranken Uberschnttenger Legitimationsschein. I. Bis zum Inkraft- 
den AGewe. 8 44 Abs. 4). S. auch « items der Nov. z. GewO. vom 1. Jül, 1683 
" « « « - . durften Kaufleute, Fabrikanten 
iun Rechtemittg. greßene die Ger- onds Pen die ein stehendes Ge- 
.7 durch hwitehienh verst oder binnen werbe betrieben, sowie ihre heisfinden zum 
genommen brd, · Aufkaufen von Waren und Aufsuchen von 
zwei Wochen die Klage beim Bezul zu. Gegen bestellungen eines L. (GewO. § 44). 
die Endurteile des BezA. ist nur das Rechts- Warenbeste ungen itimationskarte (s. d.) 
mittel der Revision zuläfsig (36. 6 1188113; gunelene Seleisd sehlr erforderlich für die 
Allerh B. vom 31. Dez. 1883 — Gé. ib subun des Gewerbebetriebes im Umher- 
— 3§ 2). Ausländer haben nur das Recht der ###. g 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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