Legitimationsnachweis im Grundbuchverkehr — Legitimationsschein 63
« .tenAufichtsbehörde
auf Antrag des Inhabers des stehenden Ge- # Deschwerde bei. der ongesebte a ussichtsbe 745).
werbebetriebs von der für dessen Niederlassungs= ( V. Strafbestimmungen. Der In-
ort iendigen Ortspolizeibeherde für hieg deen hab er der L. ist verpflichtet, diese bei WM
des Kalenderjahres und den Z « . --- führen, au
s Gewerbebetriebes bei sich zu fü
ausgestellt wird. Das Formular der L. wird de dern den zuständigen Behörden vder Bel
alljährlich vom O. festgesetzt. S. auch Auss. Erfordern u eigen und, sofern er hierzu nicht
Anw. z. GewO. vom 1. Mai 1904 (HMl. 123) amten vorzuzeigen Heheiß bis zur Herbei-
--- — « s imstande ist, auf ihr Gehei zur .
Ziff. 57. Die L. darf nur für die Zwecke eines Karte den Gewerbebetrieb ein-
stehenden, und zwar des vom Autragsteller schaffung ber- #ae de ““ MWt
selbstbetriebenen Gewerbes erteilt werden; auch zuste en in Gew 8. § 149 Abs. 1 Ziff. 5, 6.
muß das Gewerbe mit Waren betrieben werden, auna itimationsnachweis im Grundbüchverkehr.
lur die die 2 gelten sol, Von dem umfange Die 5Ö85 vom 24. März 1897/20. Mai 1898
des Gewerbes oder von der Veranlagung zur U S 1898, 75) trifft in den §88 33—38
60nG awvereeuer dare st uun niche all 1 besondere Bestimmungen darüber, wie nels
angig gemacht werden (OV0. 17. 894), tachweis, daß der Vorstand einer Aktiengesell-
Gewerbetreibenden, der ein stehendes Gewerbe Nachweis, daß Z ingetragenen
. .. «- « - s den im Handelsregister eingetragene
betreibt, darf die L. für sich und seine Gehilfen chaft 2 besteht, der Nachweis der Befugnis
nicht deshalb versagt werden, weil er daneben Lersonen t r einer offenen Handelsgesell-
das Gewerbe im Umherziehen betreibt (OVG. jur Vertre znsh nditgesellschaft, einer Kom-
vom 3. Okt. 1900 — Pr Bl. 22, 591). Bil chaft, einer Komma ge einer Gesell-
· s· « - llschaft auf Altien oder eine
der Reisende für mehrere Firmen aus ver- manditgesellschaft tung, der Nachweis
schiedenen Verwoltungebezirken reisen, so bederu * zaitbeschienn ner Basenuse — oder
8 ger, usserung meh ne sich die ein ertragsmähiges Güterrecht besteht, vPer
ehörden ni — in 6 a behaltsgut eine
». Gegenstand zum Vor ·
verständigen (Mot. zur Nov. zur GewoO. vom daß ein ehört, und der Nachweis der Erb-
1. Juli 1883; RTDrucks. Ar. S. ;v dv egatten geher sinund eren Bestimmungen
Wieia — n) ren Augs labst Ausstellung loe den L. finden sich anderweit fonr *7 im
· . 59). 8 6 B., wonach der Nachweis, da
einer L. (G. vom 14. Okt. 1905 — RNGBl. 759). § 60 B6., we Vereins aus den
« - zorstand eines eingetragenen Ver
Wegen des Aufkaufens von Vieh durch Fleischer V Register eingetragenen Personen besteht,
oder Biehhändler s. Fleischergewerbe. iim Register g in Zeugnis des
. .. Behörden gegenüber durch ein Zeug «
Handlungsreisende (s. d.), die im Besitz einer . .. . tragung geführt wird.
wir eischhom ar (1. gülsnh bedurfen Vmtsgeichs ert die Kan wagduns Gefarawen.
einen auicht (Gew. 65 . Ein im daß die Unterzeichner in amtlicher Eigenschaft
I. Bersagung der —- ## 44 unterzeichnet haben, vom Grundbuchrichter nicht
börigen d% tn- ser Eründen ver- zu erfordern, es sei denn, daß besondere um-
gegeden, so muß die L. stände vorliegen welche die Legitimation der
sagt werden, aus denen der Wandergewerbe= stände# gen,! lhaft und die mißbräuch-
. - Unterzeichner zweifelhaft un
schein zu versagen ist (sGewerbebetrieb!#t A ßung amtlicher Funktionen wahr-
im Umherziehen IV .2). Sie darf außer= liche g mmahur " Dieser Grundsatz gilt aber
dem versagt werden, wenn der, für den die Karte scheinlich machen. Di tion der Unterzeichner
.«. - b nur bezüglich der Legitimation de zeichne
nachgesucht wird, wegen der in GewO. § 57bint 5ikrntlkicken #kun cht auch für die
. . hen Urkunde, ni %
Ziff. 2 bezeichneten strafbaren Handlungen zu einer aald benen mündlichen
*irv“ ·..- Grundbuchamt abgegebe .
einer Freiheitsstrafe von mindestens einer Woche vor dem G. B. Auflassungen). Insoweit
verurteilt ist und seit Verbüßung der Strafe Erklärungen (z. B. Auf ssen des Grund-
---. · . .htesvtelmehr1mErmeen
fünf Jahre noch nicht verflossen sind (GewO seh (tereß oe gr unr dem obmaltenden Um-
§*44 a Abs. 3). Die L. darf nicht versagt werden, buchrich 8 den ihm bekannten Tatsachen der
weil dersenige, auf dessen Namen sie ausgestellt günden des Erschienenen ohne weiteres Glauben
werden soll, früher Hausierhandel betrieben hat Angabe de 66 r einen Nachweis der Ver-
zun- deran Whien un- E. nss beimessen voer obeer eine will, suenush durch
er die 360, «. .- -- F- X
liche Bescheinigung. Eine so
IIII. Zurücknahme. Die 2. kann durch eine behörd amentlich zum Nach-
die Ortspoligeibehörde, die die Korte ausgehhelt 1 fsigung unn dahern entic3 des Ge-
dat, zurückhenommen werden, wenn ich Lar meindekirchenrats einer evangelischen Kirchen-
deß de ortussetunden, untee denen die Korte gemeinde und daher zu deren Vertretung ce-
versagt werden mußte, . - · den, obwohl der Ge-
. - te fugt seien, verlangt werden, »
geblieben sind oder nach Erteilung der Kar .. - - keVekokdezist
eingetretensindvdetwsnndssdemGeschW«IIIZekåkachTmiagt0).emSe.FIIIUHtthasi)ungI-
betriebegezogenenSchranken Uberschnttenger Legitimationsschein. I. Bis zum Inkraft-
den AGewe. 8 44 Abs. 4). S. auch « items der Nov. z. GewO. vom 1. Jül, 1683
" « « « - . durften Kaufleute, Fabrikanten
iun Rechtemittg. greßene die Ger- onds Pen die ein stehendes Ge-
.7 durch hwitehienh verst oder binnen werbe betrieben, sowie ihre heisfinden zum
genommen brd, · Aufkaufen von Waren und Aufsuchen von
zwei Wochen die Klage beim Bezul zu. Gegen bestellungen eines L. (GewO. § 44).
die Endurteile des BezA. ist nur das Rechts- Warenbeste ungen itimationskarte (s. d.)
mittel der Revision zuläfsig (36. 6 1188113; gunelene Seleisd sehlr erforderlich für die
Allerh B. vom 31. Dez. 1883 — Gé. ib subun des Gewerbebetriebes im Umher-
— 3§ 2). Ausländer haben nur das Recht der ###. g