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nen, deren Krone so tief gelegt ist, daß Schiffe
auch bei niedrigsten Wasserständen ohne Gefahr
über sie hinwegzufahren vermögen; die Anlage
bezweckt eine künstliche Erhöhung der Flußsohle
417 % zugenommen.
Stromlauf zu begradigen, wird, allen-
falls mit Hilfe von Abgrabungen, das konvere
in übergroßen Tiesen und bei Auskoltungen.
Um den
Ufer zurückgerückt, das konkave vorgeschoben.
MWegen der hohen Kosten und der einschneiden-
den Rückwirkung auf die gesamten Stromver=
hältnisse werden Durchstiche (s.
lassene Flußbetten) nur da ausgeführt,
wo die bezeichneten Hilfsmittel versagen; be-
sestigte Ufer werden alsdann in ausgeschachteter
Rinne hergestellt, bevor die Wegspülung des
Kerns der Erdmasse der Strömung überlassen
wird. Stromspaltungen werden besei-
tigt, indem man die Erhöhung im Strombette S
Strombauverwaltungen (abgekürzt für Strombau= und Schiffahrtspolizeirerwaltungen)
und Dampfschisse mit 1 400 000 t Tragrähigkeit,
1997: 260 230 Stliffe mit 5 900 000t Trag-
sa igkeit. In der gleichen Zeit hat der Ver-
kohr auf den deunchen Schiffahrtstraßen um
Die Kähne dienen der
Beförderung von Massengütern. Daneben
fahren Frachtdampfer zur Beförderung von
Eilgut und Personendampfer. Noben See-
leichtern und Seceschleppkähnen fehlen nicht
tleinere Schiffsgefäße, welche sich in erster
Ver= Linie den geringen Abmessungen anstoßender
Flußgebiete anpassen. Das erste Dampfschiff
fuhr in Deutschland im Jahre 1824, und zwar
auf dem Rhein. Um die Benutzung des WMasser-
straßennetzes zu erleichtern, hat das Abeitez
ministerium (Gea Verlag Beilin W 35, 2. Aufl.)
ceinen Führer auf den deutschen
Schiffahrtstraßen herausgegeben. Eine
abtreibt, den Seitenarm im Laufe der Zecit in hydrographische, wasserwirtschaftliche und wasser-
geeigneter Weise zum Versanden bringt oder rechtliche Darstellung lieserte H. Keller (Diet-
ihn mit Hilfe eines Sperrwertes (Kupierung) !rich Reimer, Berlin) und zwar für Oder 1896,
sogleich derart abschließt, daß die Durchströmung Elbe 1898, Memel, Pregel, Weichsel 1893,
aufbört. Bagger werden vorwiegend in den Weser und Ems 1901. Der Rhein hat eine gleiche
unteren Stromstecken mit geringen Gefällen Bearbeitung 1889 seitens des Zentralbureaus
verwandt, sowie allgemein zur Verstärkung der für Meteorologie und Hydrographie im Groß-
Wirkung der Regulierungswerke, zur Beseitigung herzogtum Baden erfahren (Ernst & Korn,
nachteiliger Erhöhungen und stellenweiser Ver- # Berlin).
tiefungen der Fahrrinne, zur Beschaffung von! 111. S. darf niemand ohne strompolizeiliche
Erd= und niesmaterial (Eimerbagger, Sang= Genehmigung ausführen (ALR. II, 15 8 62;
bagger, Greifbagger). Die Kanalisierung der I, 9 §§ 230, 231). Bei den im öffentlichen
Flusse (s. d.) geschieht durch Einbau von Wehren Interesse auszuführenden staatlichen Strom-
und Schleusen. Das bei den preuß. S. an- bauten regelt das Verhältnis zu den Strom-
gewandte System hat sich bewährt (s. Masser= anliegern das Strombauverwaltungggesetz (s. d.).
ausschuß#). löer die Bestimmungen dieses Gesetzes hinaus
1I. Um eine Unterlage für eine planmäßige fordert der § 13 des Wasserstraßengesetzes (s. d.),
Verwendung der staatlichen Gelder zu er= daß vor der Inangriffnahme der in ihm behandel-
halten, sind seinerzeit für die wichtigeren Masser= ten S. die Beteiligten zum mindesten in einem
straßen Denkschriften dem Landtage vorgelegt förmlichen, wenn auch abgekürzten Planfest-
(Drucks. des AbgH. 1886 Nr. 26); über die stellungsverfahren zu Worte kommen. Hier sind
weitere Ausführung wird der Landtag perio= auch von Interesse die Bedingungen, unter denen
disch durch Denkschriften (Drucks. des AbgH. Bremen und Hamburg als Unternehmer von S.
1910 Nr. 100) auf dem laufenden erhalten.
Außerhalb des Rahmens der Denkschriften sind
durch das Extraordinarium und durch be-
sondere Gesetze Regulierungen genehmigt wor-
den. Abgesehen von Zeiten der Unterbrechung
auf preuß. Gebiete durch die Staatsverträge vom
29. März 1906 (GS. S. 230—240) und vom
14. Nov. 1908 (GS. 1909, 752) zugelassen worden
sind.
Strombauverwaltungen (abgekürzt für Strom-
durch Hochwasser und Eisverhältnisse ist durch bau= und Schiffahrtspolizeiverwaltungen) sind
die Arbeiten auf den Strömen im allgemeinen
eine Fahrtiefe von 1,2 bis 1,3 m während des
weitaus größten Teiles des Jahres herbei-
geführt. Ist der Wasserstand günstig, so können
die Kähne mit etwa 2 m Tiefe bei voller Ladung
verkehren. Auf dem Rheine betragen die Fahr-
für die Strombau= und Schiffahrtspolizeiange-
legenheiten der großen Ströme, um deren ein-
heitliche Leitung zu sichern, unter der Leitung
von Oberpräsidenten eingesetzt. Es bestehen 1. die
Rheinstrombauverwaltung in Koblenz (AE. vom
11. Sept. 1850 und 29. Juli 1908 — GS. 191);
tiesen nunmehr für die Strecke Bingen—St. 2. die Elbstrombauverwaltung in Magdeburg
Goar nicht unter 2 m, für die Strecke St. Goar (AE. vom 30. Dez. 1865); 3. die Oderstrombau=
— Cöln nicht unter 2, 5 m, unterhalb Cöln nicht verwaltung in Breslau (AE. vom 26. Nov. 1873);
unter 3 m. Mit der Verbesserung der Fahr-
straße ist Hand in Hand ein Aufsschwung im
Schiffsbau und in den Betriebseinrichtungen
gegangen. Namentlich brachte die Einführung
der großen eisernen Kähne und der Dampf-
schleppschiffahrt eine vorteilhaftere Ausnutzung
unter Leitung des Oberpräsidenten daselbst (AE.
mit sich. Gegenwärtig verkehren auf der Oder
Kähne über 700 t, auf der Elbe bis zu 1200 t,
auf der Weser bis zu 750 t, auf dem Rheine
von über 2300 t.
1882: 1200 t, 1909, 3850 t (123 m lang, 14,08 m
breit, 2,85 m Tiefgang). Die deutsche Linien=
slotte umfaßte 1877: 17653 Segel--, Schlepp-
Der größte Rheinkahn faßte
4. die Weichselstrombauverwaltung in Danzig
(AE. vom 7. Nov. 1883); 5. die Meserstrombau-
verwaltung in Hannover (AE. vom 3. März 1896,
24. April 1897 und 26. März 1902). Nach dem
! Muster dieser S. sind ferner eingerichtet 6. die
Dortmund-Ems-Kanalverwaltung in Münster
vom 9. März 1898) für die Verwaltung der
Bauangelegenheiten a) des Dortmund-Ems-
Kanals für die Strecke von Dortmund bzw. Herne
bis zur Papenburger Schleuse, bh der schiffbaren
Ems von Schöneflieth bis zur Papenburger
Schleuse und c) der Hase von Hölze bis zur