Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

860 
1908 eine weitgehende Umformung erfahren 
hat. Im Art. 19 des Zollvereinigungsvertrages 
vom 8. Juli 1867 (s. Zollverein) ist näm- 
lich im Interesse möglichst gleichmäßiger Ein- 
richtung der Zollbehörden in den einzelnen 
Vereinsstaaten die — durch Art. 40 RV. in 
das Staatsrecht des Deutschen Reiches über- 
gegangene Verabredung — getroffen, daß in 
jedem Vereinsstaate mit Ausnahme des thürin- 
gischen Vereinsgebietes (s. unter IV) für die 
Leitung des Dienstes der Lokal- und Bezirks- 
behörden (Zollämter, Steuerämter, Hauptzoll- 
und Hauptsteuerämter) eine oder im Bedarfs- 
falle mehrere Zolldirektionen (Direktivbehörden) 
zu bilden sind, die dem einschlägigen Ministerium 
des betreffenden Staates untergeordnet sind. 
Demgemäß bestehen in Preußen: 1. Die Zen- 
tralbehörde. Als solche fungiert das 
FM., Abteilung III (für Zölle und indirekte 
Steuern). 2. Als Direktivbehörden 
für jede Provinz eine Oberzolldirektion 
(Verwaltungsordnung für die kgl. preuß. 
Zollbehörden vom 15. Jan. 1908 — GS. 66 
— §§ 1—7). An ihrer Spitze steht ein Präsident, 
dem ein oder mehrere Oberregierungsräte, die 
erforderliche Anzahl von Regierungsräten (Mit- 
gliedern) und von Rechnungsbeamten (einschließ- 
lich eines Rechnungsdirektors) sowie das nötige 
Bureaupersonal (Oberzollsekretäre) beigegeben 
sind. Näheres s. unter Oberzolldirek- 
tionen. 3. Als Bezirksbehörden die 
Hauptzollämter (Verwaltungsordnung 
§§ 8 ff.). Vorsteher der Hauptzollämter sind die 
Oberzollinspektoren (s. d.), denen zur Erledigung 
der Dienstgeschäfte obere Beamte (Oberzoll- 
revisoren, zur Leitung besonderer Dienststellen 
auch Oberzollkontrolleure), sowie die erforder- 
lichen Bureaubeamten (BZollsekretäre, Zollassisten- 
ten, Zollaufseher) beigegeben sind. Die Ver- 
fassung der Hauptämter ist bureaukratisch; die 
früher bestehende Kollegialverfassung ist seit der 
Umformung von 1908, abgesehen von den 
Stundungsangelegenheiten (#(. Stundung) 
beseitigt. Mit den Hauptzollämtern sind die 
Zollkassen verbunden, deren Kassenpflege 
(Kuratel) den Oberzollrevisoren obliegt, die aber 
in Kassen= und Abrechnungssachen der Ober- 
zollkasse (s. II) unterstehen. Den Hauptzoll- 
ämtern untergeordnet sind die Lokalbe- 
hörden (unteren Hebestellen und selbständi- 
gen Abfertigungsstellen einerseits und Auf- 
sichtsbehörden andererseits). Zu ersteren ge- 
hören die Zollämter I. und II. Klasse 
(vgl. VZG. §§ 128 u. 131), die Salzsteuer- 
ämter und Zuckersteuerstellen. Sie sind, ebenso 
wie die Abfertigungsstellen, je nach 
der Bedeutung der Amtsstelle mit einem Ober- 
zollrevisor, Oberzollkontrolleur, Oberzolleinneh= 
mer, Zollsekretär, Zolleinnehmer oder Zoll- 
assistenten als Vorstand und den erforderlichen 
nachgeordneten Beamten besetzt. Die Kassen 
dieser Amtsstellen, über die der Vorstand, bei 
Stellen von geringerer Bedentung der Bezirks- 
  
  
Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern 
weise berittenen) Zollaufseher, unter Umständen 
auch Zollassistenten in einem bestimmten Bezirk 
den Grenzbewachungsdienst und den Steuer- 
aufsichtsdienst verrichten. Die Zollaufseher sind 
zu Aufsichtsposten zusammengefaßt, die unter 
einem Postenführer stehen. Eine besondere 
Stellung nehmen noch die Ausfertigungsstellen 
für Legitimationsscheine ((.Transport-- 
kontrolle), Stempelverteiler, statistischen An- 
meldeposten, Übergangsabgabenerheber, Über- 
gangsscheinausfertiger und ferner die Zoll- 
maschinisten, Schiffer, Matrosen, Heizer und 
Bootsführer auf den Zoll-, Wacht= und Kreu- 
zerschiffen ein (zu vgl. Gesch Anw. für die 
Hauptzollämter und die ihnen untergeordneten 
Dienststellen vom 20. Jan. 1909 — Beilage 
zum 6. Stück des Abg 3l. 1909). — Zu be- 
merken ist, daß die früher bestehende Unter- 
scheidung zwischen Hauptzollämtern, Nebenzoll- 
ämtern, Oberzollinspektoren, Obergrenzkontrol-- 
leuren, Grenzaufsehern usw. einerseits und 
Hauptsteuerämtern, Steuerämtern, Obersteuer- 
inspektoren, Obersteuerkontrolleuren, Steuerauf- 
sehern usw. andererseits in Wegfall gekommen 
ist (Abg 8Bl. 1908, 180). 
II. Dem FM. unmittelbar unterstellt ist das 
Hauptstempelmagazin in Berlin, dem 
die Versorgung der Haupt- und Unterämter mit 
Stempelmaterialien, Formularen, Waffen, Druck- 
sachen usw. obliegt. Ferner stehen unter den 
Oberzolldirektionen die Stempel= und 
Erbschaftssteuerämter, deren Vor- 
stände — Regierungsräte oder Assessoren — 
zugleich Mitglieder jener Direktionen sind (Ver- 
waltungsordnung 88§ 8ff.) Diesen Beamten, 
denen ebenfalls das erforderliche Bureaupersonal 
beigegeben ist, liegt die Berwaltung der Stempel- 
abgaben und der Erbschaftssteuer, insbesondere 
aber die Revision der für die Stempelverwen- 
dung in Betracht kommenden Behörden, Gesell- 
schaften u. dgl. ob, jedoch sind an der Ver- 
waltung jener Abgaben in manchen Beziehungen 
auch die Hauptzoll- und Zollämter beteiligt, die 
insbesondere die Vereinnahmung zu bewirken 
haben. Endlich besteht für den Bezirk jeder 
Oberzolldirektion eine Oberzollkasse, die 
die aus dem Etat der Zölle und indirekten 
Steuern entspringenden Einnahmen und Aus- 
gaben verrechnet, darüber mit der Regierungs- 
hauptkasse abrechnet und Rechnung legt. u Sie 
ist mit einem Oberzollkassenrendanten als Vor- 
stand und mit einem Oberbuchhalter, einem 
Kassierer und sonstigen Zollbeamten (Sekretären 
usw.) besetzt. Als Kassenkurator ist der Rech- 
nungsdirektor (s. d.) der Oberzolldirektion tätig 
(Anw. für die Oberzollkassen vom 6. März 1908 — 
I. Beil. zum 9. Stück und Beil. zum 11. Stück 
des Abg BBl. 1909). 
III. Die Dienstobliegenheiten und Befugnisse 
der einzelnen Behörden ergeben sich in der 
Hauptsache aus den betreffenden Abgabegesetzen 
(vol. z. B. die §§ 128 u. 131 VBG.) und den 
dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen, 
  
oberkontrolleur die Kassenaufsicht führt, sind in! zum Teil aus besonderen Geschäftsan- 
Kassen= und Abrechnungsangelegenheiten der weisungen. 
Als 
Aufsichtsbeamte unterstehen dem Ober— 
Zollkasse oder Oberzollkasse unterstellt. 
Als solche sind außer den 
unter 1 und II erwähnten noch zu nennen: 
Gesch Anw. für die kgl. Oberzolldirektionen vom 
zollinspektor die Oberzollkontrolleure (Bezirks= 31. Juli 1908 (Abg 3Bl. 1908, 348), Etats- 
oberkontrollcure), unter deren Leitung die (teil-! 
vorschriften für die V. d. Z. u. i. S. (Beil.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.