Contents: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Konkurs. Verpfändung einer Forderung. 263 
lationsgericht von Oberbayern unterm 13. Jan. 1866 
in der Gantsache O. 2262 und das k. Appella- 
tionsgericht von Mittelfranken unterm 12. Fehr. 
1867 in der Gantsache G. 75 66.67 zu Recht er- 
kannt: 
daß der Betrag der der Hypothekgläubigerin 
K. B. durch das Gantverfahren bis zur Aus- 
schüttung der Masse veranlaßten Kosten, inso- 
weit die hypothekarisch eingetragene Kaution 
ausreicht, vorbehaltlich der Liquidation vor 
Feststellung des Vertheilungsplanes und vor- 
behaltlich der gerichtlichen Festsetzung in die 
zweite Prioritäts-Klasse zu loziren sei. 
zr. 
Entscheidungen des obersten Gerichtshoses für Bayern 
rechte des Uheinee. 
1. 
Cession bezw. Verpfändung einer Forderung. Separations- 
recht im Konkurse. Lokation in der dritten Prioritätsklasse. 
Laut Notariatsurkunde vom 22. Juni 1864 
bekannten M. N. und zwei andere Eisenbahnakkor- 
danten, dem B. S. auf fünf Wechsel, fällig am 
25. Juni, 30. Juli, 1., 21. und 29. Sept. 1864, 
die Gesammtsumme von 9000 fl. zu schulden, in- 
dem sie sich zugleich für deren seinerzeitige Heim- 
zahlung an den bezeichneten Verfallterminen solida- 
risch haftbar erklärten und zur besseren Versicherung 
den B. S. auf jene Akkordsumme, welche sie für 
Herstellung eines Schienen-Doppelgeleises zwischen