Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Samstag den 31. Juli 1869. 34. Lahrgang. 16. 
Dr. J. A. Feusfert's 
Plätter für Rechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Irhal ##: Sind Stückzahlungen auch im Konkurse der Gläubiger zuvörderst an 
de en abzurechnen? — Kompensatlonsrecht des Pächters im 
Gläudigerkonkurse. — TLausch von Grundslücken zur Arrondirung 
eines standesherrlichen Stammgutes. Einvernehmung der Anwärker 
un thekgläubiger. — Unvordenklichkeit zur Begründung einer 
Bestberecbteung, Ersttzung einer solchen. — In der Beillage: 
ukündigung, die neue Prozeßordnung beir. — zur Abwehr. 
Find Stückzahlungen auch im Konkurse der Gläu- 
biger zuvörderst an den Zinsen abzurechnen? 
Wenn eine bezahlte Summe zur Tilgung der 
ganzen Schuld an Kapital und Zinsen nicht aus- 
reicht und bei der Zahlung eine Bestimmung darüber, 
woran das Bezahlte abzurechnen sei, zwischen Gläu- 
biger und Schuldner nicht getroffen worden ist, so 
wird nach const. 1 de solut. (8, 43) und bayer. 
LR. Th. IV Kap. XIV F. 14 Nr. 1 die Zahlung 
zuvörderst als an den Zinsen geschehen angenom- 
men; da aber diese Vorschrift voraussetzt, daß der 
Gläubiger und der Schuldner bezüglich der Abrech- 
nung Areie Verfügung zu treffen berechtigt waren, 
so entsteht die Frage, ob die erwähnte Vorschrift 
auch im Gläubigerkonkurse, indem hier jene Voraus- 
setzung nicht zutrifft, dennoch zur Anwendung kom- 
men dürfe? 
Die Beantwortung dieser Frage kann nach 
Umständen von großer Erheblichkeit sein; zur Ver- 
anschaulichung möge folgendes Beispiel dienen. 
In einem am 1. Juli 1856 begonnenen Kon- 
Neue Folge XIV. Band.