Samstag den 17. September 1870. 35. dahrgang. M. 19.
. J. A. Zeuffert's
Plütter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inyalt: Ueker die Berusung gegen Bewelsinterlolute, welche von Einzeln--richtern
in vor dem 1. Juli 1870 anhän is gewordenen Sachen
dlesem Tage erlassen wurden. — Eln Verleibung bliheriger
A#llodlal-Grundstücke in ein Fa emtien n- 5belkommt Art. 14 des
Nolarlalsgeseczes. — Lebe — Kestren gehören im Allgerl
tlonsrecht, auf ein
*W—WIV Mechtär rhölinih degründet. — BersichergeseleluuG
der #iate au bee Ve nte vashals asse bis zu rkcen
Abthellung mit den Kiudern nach A prise Provinzlalrecht. Heimblung
von #lktiven der Masse. — ½ Zuständiglelt der Mültär--PSepeden,
über Neservisten wegen rE—m Vergehen ist nicht
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Verbrechen aenäê Lebe“ ohne daß auch nur die Hcresabthe
angegeben werden kann, weicher der Schulolge useren soll, wir
Ueber die Herufung gegen Beweisinterlokute, welche
von Einzelurichtern in vor dem 1. Juli 1870 anhängig
gewordenen Sachen nach diesem Tage erlassen
wurden.
Der Redaktion wurden zwei bezirkögerichtliche
Urtheile mitgetheilt, welche die Formalien der Berufung
im oben bezeichneten Falle betreffen.
Die beiden Rechtsstreite waren bei Einzelnrichtern
vor dem 1. Juli 1870 anhängig geworden
und nach dem damals geltenden Verfahren geführt,
nach dem 1. Juli aber Beweisinterlokute in beiden
erlassen und verkündet worden. Gegen die beiden
Erkenntnisse wurden Berufungen ergriffen, und zwar
in der von der Proz.-Ordn. vom 29. April 1869
vorgeschriebenen Form.
Neue Folge XV. Vand.