Full text: Blätter für Rechtsanwendung. IV. Band (4)

Guter Rath. 111 
Wünschenswerth wäre — zur Ersparung von 
Kosten und Schreibereien — eine allgemeine Vor- 
schrift an die —. für die Instruktion des Beru- 
fungsverfahrens — ohnehin zuständigen Gerichte 
I. Instanz, die Schätzung des Streit= resp. Be- 
schwerde-Gegenstandes in allen Fällen, wo sie 
zur Bemessung der Berufungssumme nothwendig 
scheint, vorgängig der Akteneinsendung zu bewerk- 
stelligen. 
Guter Kath. 
In Nr. 4 des laufenden Jahrgangs der Blät- 
ter für Rechtsanwendung (S. 51 f.) ist der Rechts- 
satz aufgestellt und vertheidigt: Insinuationen rich- 
terlicher Verfügungen, welche an einem Sonn- 
oder kirchlichen Festtage geschehen, sind als nicht 
ritc geschehen anzunehmen und so zu betrachten, 
als wären sie erst am darauffolgenden Werktage 
bewirkt worden. — Wir sind von der Richtigkeit 
dieses Satzes lebhaft überzeugt; dürfen aber nicht 
verhehlen, daß manche Richter die entgegengesetzte 
Ansicht festhalten. Partheien und Anwälten wird 
daher wohlmeinend gerathen, ohne Noth es nicht 
auf eine günstige Entscheidung der Zweifelsfrage 
ankommen zu lassen. 
Ob's heut' geschehen muß? ob Zeit noch ist bis morgen? 
Nun! thu' es lieber heut', so bist du außer Sorgen. 
Zur Lehre von der Uiehtigkeit wegen Mangels 
der Citation. « 
GO. XVI, Hat der Richter, ohne daß ein Klä- 
* 2. ger aufgetreten war, eine Verfügung