Full text: Blätter für Rechtsanwendung. VI. Band (6)

Vorrede. 
Die Blätter für Rechtsanwendung haben nun, unter 
fortwährend steigender Theilnahme des Publikums, das 
fünfte Jahr ihres Daseyns zurückgelegt. Als eine Ueber- 
sicht des reichhaltigen Inhalts und als Mittel, die Be- 
nützung zu erleichtern, übergeben wir hiermit unsern Le- 
sern ein die fünf Jahrgänge umfassendes Generalregister, 
welches alle behandelten Gegenstände theils nach dem 
von der Gesetzgebung befolgten Systeme, theils in einer 
natürlichen dem Systeme gangbarer Lehrbücher entnom- 
menen Ordnung, mit Verweisung auf Band und Seite 
kurz anzeigt. 
Bei dem Beginne des Unternehmens bezeichneten 
wir es als Richtschnur unsrer Wirksamkeit: „den Prak- 
tikern wahrhaft zu nützen, so bei der Auswahl der Ge- 
genstände wie in der Art der Abfassung der Artikel die 
Bedürfnisse und Verhältnisse desselben siets vor Augen 
zu haben.“ Ob wir unserem Programme tren geblie- 
ben, ob es uns gelungen ist, die darin gesetzte Aufgabe 
zu lösen, die Vearbeitung vieler Rechtssachen für Rich- 
ter und Anwälte zu erleichtern, bei zweifelhaften Fragen 
den Weg zur richtigen Ansicht zu zeigen, dem guten 
Rechte zum Siege Vorschub zu leisten, die Festigkeit der 
Praris zu befördern? — Wir stellen die Antwort auf