Vorrede.
Die Blätter für Rechtsanwendung haben nun, unter
fortwährend steigender Theilnahme des Publikums, das
fünfte Jahr ihres Daseyns zurückgelegt. Als eine Ueber-
sicht des reichhaltigen Inhalts und als Mittel, die Be-
nützung zu erleichtern, übergeben wir hiermit unsern Le-
sern ein die fünf Jahrgänge umfassendes Generalregister,
welches alle behandelten Gegenstände theils nach dem
von der Gesetzgebung befolgten Systeme, theils in einer
natürlichen dem Systeme gangbarer Lehrbücher entnom-
menen Ordnung, mit Verweisung auf Band und Seite
kurz anzeigt.
Bei dem Beginne des Unternehmens bezeichneten
wir es als Richtschnur unsrer Wirksamkeit: „den Prak-
tikern wahrhaft zu nützen, so bei der Auswahl der Ge-
genstände wie in der Art der Abfassung der Artikel die
Bedürfnisse und Verhältnisse desselben siets vor Augen
zu haben.“ Ob wir unserem Programme tren geblie-
ben, ob es uns gelungen ist, die darin gesetzte Aufgabe
zu lösen, die Vearbeitung vieler Rechtssachen für Rich-
ter und Anwälte zu erleichtern, bei zweifelhaften Fragen
den Weg zur richtigen Ansicht zu zeigen, dem guten
Rechte zum Siege Vorschub zu leisten, die Festigkeit der
Praris zu befördern? — Wir stellen die Antwort auf