Full text: Blätter für Rechtsanwendung. VII. Band (7)

Verbesserung des Schicksals entlassener Sträflinge. 41 
aber er kann Anstalten begünstigen, welche die wür- 
dige Aufgabe sich setzen, die Hindernisse zu ent- 
fernen, welche der Besserung der Entlassenen im 
Wege stehen, und die Ursachen der Verübung neuer 
Verbrechen zu beseitigen. Anstalten dieser Ärt sind 
Vereine, welche für die Verbesserung des Schick- 
sals entlassener Sträflinge gestiftet sind. Schon ha- 
ben seit mehreren Jahren solche Vereine in Preus- 
sen, in Württemberg, in Holstein, Meklenburg, in 
Nassau, im Königreiche Sachsen, in Sachsen Wei- 
mar, und in Baden ihre wohlthätige Wirkung ge- 
zeigt. Auf gleiche Weise bestehen solche Vereine in 
mehreren Städten von Frankreich, in Belgien, in 
Holland und England, und in der Schweiz. Der 
Verfasser dieses Aufsatzes hatte im J. 1831 den 
Plan der Gründung eines solchen Vereins im Groß- 
herzogthum Baden bearbeitet, und die Statuten der 
Staatsregierung vorgelegt. Se. k. Hoheit der Groß- 
herzog hatte die Statuten genehmigt und so entstan- 
den im ganzen Lande Bezirksvereine, während der 
Centralverein seinen Sitz in Carlsruhe hat. Der 
Verfasser dieses Aufsatzes ist seit der Gründung 
des Vereins 1832 Vorstand des Bezirksvereins 
Heidelberg, und hatte während dieser Zeit hinrei- 
chend Gelegenheit, die Wirkungen eines solchen Ver- 
eins kennen zu lernen. Er lebt nicht in einer Selbst- 
täuschung über den angeblich glänzenden Erfolg des- 
selben; leider befanden sich unter jenen Individuen, 
für welche der Verein durch Unterstützungen treu 
sorgte, schlechte Personen, welche durch keine Er- 
mahnungen von dem verbrecherischen Wege abgezo- 
gen werden konnten, und bald wieder rückfällig 
wurden; es kamen Andere vor, welche die Unter- 
stützung als eine Pflicht des Vereins betrachteten, 
und trotzig und ungestüm immer mehr verlang- 
ten, während Andere durch schmeichelnde Worte 
oder schlaue Versicherungen ihrer Zerknirschung den 
Vorstand zu täuschen suchten, und im Stillen ihren