Rußland. (Dez. 30.) Jolen. (Juli 23. — Nov. 5.) 441
30. Dez. Der Mönch Rasputin wird im Garten des dem Fürsten
Jussupow gehörenden Palastes am Moikakanal in Petersb. ermordet.
In dem Bericht über die Untersuchung werden für die wirklichen Täter
Purischkewitsch und Fürst Jussupow gehalten.
XVI.
Polen.
23. Juli. Eröffnung der ersten Warschauer Stadtverordneten-
versammlung.
Sie wurde auf Grund der von den deutschen Behörden verliehenen
Stadtordnung gewählt.
28. Okt. Der deutsche Reichskanzler empfängt eine Polendepu-
tation (s. Deutsches Reich, 28. Okt.).
1. Nov. Der deutsche Reichskanzler empfängt eine zweite Polen-
deputation (s. Deutsches Reich, 1. Nov.).
3. Nov. Erlaß von Wahlordnungen für die Städte und Kreis-
versammlungen des Generalgouvernements Warschau.
5. Nov. Errichtung des Königreichs Polen.
Folgendes Manifest wird durch den Kais. Generalgouverneur in
Warschau, Gen, der Inf. v. Beseler, verkündigt:
An die Bewohner des Generalgouvernements Warschaul!
Seine Majestät der Deutsche Kaiser und Seine Majestät der Kaiser
von Oesterreich und Apostolischer König von Ungarn, getragen von dem
festen Vertrauen auf den endgültigen Sieg ihrer Waffen und von dem
Wunsche geleitet, die von ihren tapferen Heeren mit schweren Opfern der
russischen Herrschaft entrissenen polnischen Gebiete einer glücklichen Zukunft
entgegenzuführen, sind dahin übereingekommen, aus diesen Gebieten einen
selbständigen Staat mit erblicher Monarchie und konstitutioneller Verfassung.
u bilden. Die genauere Bestimmung der Grenzen des Königreichs Polen
leibt vorbehalten. Das neue Königreich wird im Anschluß an die beiden
verbündeten Mächte die Bürgschaften finden, deren es zur freien Entfaltung
seiner Kräfte bedarf. In einer eigenen Armee sollen die ruhmvollen Ueber-
lieferungen der polnischen Heere früherer Zeiten und die Erinnerung an
die tapferen polnischen Mitstreiter in dem großen Kriege der Gegenwart
fortleben. Ihre Organisation, Ausbildung und Führung wird in gemein-
samem Einvernehmen geregelt werden. Die verbündeten Monarchen geben
sich der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß sich die Wünsche nach staatlicher
und nationaler Entwicklung des Königreichs Polen nunmehr unter ge-
botener Rücksichtnahme auf die allgemeinen politischen Verhältnisse Europas.
und auf die Wohlfahrt und Sicherheit ihrer eigenen Länder und Bölker
erfüllen werden. Die großen westlichen Nachbarmächte des Königreichs.
Polen aber werden an ihrer Ostgrenze einen freien, glücklichen und seines.
nationalen Lebens frohen Staat mit Freuden neu erstehen und aufblühen
sehen. Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Deutschen Kaisers.
Der Generalgouverneur.