162 Zweiter Teil: Organisation des Bundes.
Sanitäts= und Lazaretwesen. Dieselbe besteht aus 1 Generalstabsarzt und
den erforderlichen Beamten.
10. Das Justitiariat.
Dasselbe ist Zentralbehörde für das gesamte Gerichtswesen der Marine.
11. Das Nachrichtenbureau für Preßsachen.
Solches hat falsche öffentliche Nachrichten zu berichtigen und zur Auf-
klärung in allen wichtigen Marinefragen beizutragen.
Ressort des Reichs-Marine-Amtes:
1. Die Inspektion des Torpedowesens in Kiel.
Dieselbe sorgt für die Kriegsbrauchbarkeit der Torpedowaffe, der
Torpedo-Divisionsboote und der Torpedoboote. Der Inspektion sind unterstellt:
a) das Torpedo-Versuchskommando in Kiel, welchem die Förderung
der Unterwasser-Offensivwoffen obliegt; b) die Torpedo-Werkstatt in Friedrichs-
ort, welche die ihr zugewiesenen Gegenstände der unterseeischen Kriegsführung
anzufertigen, anzuschaffen und in kriegsbrauchbarem Zustande zu erhalten hat;
c) das Torpedo-Ingenieur= und Mechaniker-Personal; d) das Torpeder-
Personal des Torpedowesens.
2. Die Inspektion der Schiffs-Artillerie in Wilhelmshaven.
Dieselbe ist Sammelstelle für die Erfahrungen in der Schiffsartillerie
und besorgt die Aufsicht über den Dienstbetrieb der Artillerie-Schule auf
den Artillerie-Schul= und Versuchsschießstätten.
2aà. Die Inspektion der Küstenartillerie u. des Minenwesens.
Zu dieser Inspektion gehört die Minen-Versuchs-Kommission für För-
erunznes Sperr= und Minenwesens, sowie die militärische Besatzung in
lautschou.
3. Die Inspektion der Marine-Infanterie in Kiel.
Dieselbe untersteht nur bezüglich der Angelegenheiten des 3. See-
bataillons in Kiautschou dem Reichsmarineamt.
4. Die Marine-Depot-Inspektion in Wilhelmshaven.
Diese sorgt für die stetige Kriegsbrauchbarkeit der Artillerie-Waffe und der
Kampfmittel auf dem Gebiete des Sperr= u. Minenwesens. Sie beaufsichtigt
und erhält die in den Depots befindliche Artillerie-Munition. Unterstellt sind:
a) die Artillerie-Depots in Friedrichsort, Wilhelmshaven, Geestemünde
und Cuxhaven, welche die Aufgabe haben, alle zur artilleristischen Kriegs-
führung dienenden Gegenstände anzufertigen, zu erwerben, aufzubewahren
und in kriegsbrauchbarem Zustande zu erhalten. Das Personal besteht aus
Feuerwerks= und Zeugoffizieren; b) die Minen-Depots in Friedrichsort, Wil-
helmshaven, Geestemünde und Cuxhaven, welche die gleiche Obliegenheit
hinsichtlich der unterseeischen Kriegsführung haben. Das Personal besteht aus
Torpedo-Offizieren; ch die Minen-Versuchs-Kommission zur Er-
probung des vorhandenen Materials auf Kriegsbrauchbarkeit und stellt An-
träge zur Anschaffung besseren Materials.
5. Das Gouvernement von Kiautschoun.
Demselben sind unterstellt:
Die Landesverwaltung, die Justizverwaltung, die Bauverwaltung, die
Hafenverwaltung mit der meteorologisch-astronomischen Station, das Polizei-
amt, das Gouvernementslazaret, das Katasteramt, die Gouvernementskasse,