Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

VII. Abschnitt: Die Behördenorganisation des Reiches 163 
das 3. Seebataillon mit dem Rechnungsamt desselben, das Matrosen-Artillerie- 
Detachement in Kiautschon mit dem Rechnungsamt desselben, die Artillerie= 
verwaltung und die Garnisonsverwaltung. 
6. Die Werften in Danzig, in Kiel und in Wilhelmshaven. 
Dieselben haben das ihnen zum Bau, Instandhaltung und zstench. 
ang Überwiesene Flottenmaterial in fürtester Zeit auf die erreichbar höchste 
Stufe der Kriegsbereitschaft zu bringen und zu erhalten. Sie haben die er- 
forderlichen Land-, Wasser= sowie Hafenbauten samt Zubehör herzustellen 
und zu erhalten. 
7. Die Schiffs-Prüfungs-Kommission in Kiel. 
Dieselbe hat die militärisch-technische Leistungsfähigkeit der Schiffe und 
deren Einrichtungen zu beurteilen, Neuerungen . marine-technischem Gebiet 
zu prüfen und Versuche behufs Vervollkommnung des Materials und behufs 
Schutes der eigenen und Unschädlichmachung der feindlichen Kampfmittel 
wahrzunehmen. Sie besteht aus 1 Präsidenten, 4 ordentlichen und 4 außer- 
ordentlichen Mitgliedern. 
7#. Die Schiffsbesichtigungskommission in Hamburg. 
8. Der Marine-Kommissar für den Kaiser-Wilhelm-Kanal in Kiel. 
Derselbe hat die Betriebsvorschriften im marine-technischen Sinne zu 
bearbeiten und die ihm vom militärischen Standpunkt erforderlich erscheinen- 
den Anforderungen an dem Bau des Kanals anzuregen. 
9. Die Küstenbezirks-Aemter der Nord= und der Ostsee. 
Die Küstenbezirks-Aemter in Neufahrwasser (1), Stettin (11), Kiel (III), 
Husum (IV), Bremerhaven (V), und Wilhelmshaven (VIl). Diese sind zugleich 
Agenturen 1. Klasse der Seewarte. Diese Inspektoren fungieren auch als 
Kommissare für die Aufsicht über das Seezeichenwesen, speziell der Weiter- 
entwicklung des Küstenfignal--, Seezeichen-, Lotsen= und Vermessungswesens. 
10. Die Bekleidungs-Aemter in Kiel u. in Wilhelmshaven. 
11. Die Sanitäts-Aemter in Kiel und in Wilhelmshaven. 
„Diese sind die Aufsfichtsbehörden über das militärärztliche Personal 
(Sanitätsdienst) und über die Lazarete. Den ökonomischen Teil besorgen die 
Intendanturen. !*'“ 
Dem Sanitätsamt der Marinestation der Ostsee in Kiel unterstehen: 
adas Stationslazaret zu Kiel und b) das Garnisonslazaret in Friedrichsort. 
Dem Sanitätsamt der Marinestation der Nordsee in Wilhelmshaven 
unterstehen: a) das Stationslazaret in Wilhelmshaven; b) die Garnison- 
lazarete in Lehe und in Cuxhaven und c) das Marinelazaret in Yokohama. 
(Verordnung vom 6. Februar 1873 Armee-Verordnungsblatt, S. 103.) 
12. Die Stations-Intendanturen in Kiel u. Wilhelmshaven. 
Solche haben für die ökonomischen Bedürfnisse des Marine= und Hand- 
werks-Personals, sowie für die Hilfsmittel gur Ausbildung, Bekleidung und 
Proviantierung dieses Personals zu sorgen, die dazu dienenden Einrichtungen 
zu verwalten und die richtige Verwendung der Gelder zu überwachen. Die 
Geschäfte werden in Kiel in 9 und in Wilhelmshaven in 8 Abteilungen besorgt. 
Der Intendantur der Marinestation der Ostsee in Kiel unterstehen: 
a) die Stationskasse in Kiel; b) das Verpflegungsamt daselbst; c) die 
Garnisonsbauverwaltung daselbst; d) die Garnisonsverwaltung daselbst; 
  
 
	        
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