Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

XIII. Abschnitt: Der Schutz des geistigen Eigentums. 319 
4. die Herstellung von Auszügen aus Werken der Tonkunst sowie 
von Einrichtungen solcher Werke für einzelne oder mehrere In- 
strumente oder Stimmen. (8 12.) 
Eine Vervielfältigung ohne Einwilligung des Berechtigten ist un- 
zulässig, gleichviel durch welches Verfahren sie bewirkt wird; auch be- 
gründet es keinen Unterschied, ob das Werk in einem oder in mehreren 
Exemplaren vervielfältigt wird. 
Eine Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch ist zulässig, 
wenn sie nicht den Zweck hat, aus dem Werke eine Einnahme zu 
erzielen. (§ 15.) 
Zulässig ist der Abdruck von Gesetzbüchern, Gesetzen, Verord- 
nungen, amtlichen Erlassen und Entscheidungen sowie von anderen zum 
amtlichen Gebrauche hergestellten amtlichen Schriften. (§ 16.) 
Zulässig sind: 
1. die Wiedergabe eines Vortrags oder einer Rede in Zeitungen 
oder Zeitschriften, sofern der Vortrag oder die Rede Bestandteil 
einer öffentlichen Verhandlung ist; 
die Vervielfältigung von Vorträgen oder Reden, die bei den 
Verhandlungen der Gerichte, der politischen, kommunalen und 
kirchlichen Vertretungen gehalten werden. 
Die Vervielfältigung ist jedoch unzulässig, wenn sie in einer 
Sammlung erfolgt, die der Hauptsache nach Reden desselben Verfassers 
enthält. (§ 17.) 
Zulässig ist der Abdruck einzelner Artikel aus Zeitungen, soweit 
die Artikel mit einem Vorbehalte der Rechte versehen sind; jedoch ist nur 
ein Abdruck gestattet, durch den der Sinn nicht entstellt wird. Bei dem 
Abdruck ist die Quelle deutlich anzugeben. 
Der Abdruck von Ausarbeitungen wissenschaftlichen, technischen 
oder unterhaltenden Inhalts ist, auch wenn ein Vorbehalt der Rechte 
fehlt, unzulässig. 
Vermischte Nachrichten thatsächlichen Inhalts und Tagesneuig- 
reiten, dürfen aus Zeitungen oder Zeitschriften stets abgedruckt werden. 
18 
RZulasũig ist die Vervielfältigung: 
1. wenn einzelne Stellen oder kleinere Teile eines Schriftwerkes, 
eines Vortrags oder einer Rede nach der Veröffentlichung in 
einer selbständigen literarischen Arbeit angeführt werden; 
.wenn einzelne Aufsätze von geringem Umfang oder einzelne 
Gedichte nach dem Erscheinen in eine selbständige wissenschaftliche 
Arbeit aufgenommen werden; 
3. wenn einzelne Gedichte nach dem Erscheinen in eine Sammlung 
aufgenommen werden, die Werke einer größeren Zahl von 
Schriftstellern vereinigt und ihrer Beschaffenheit nach zur Be- 
nutzung bei Gesangsvorträgen bestimmt ist; 
### 
4 
15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.