Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

412 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
Der Wertzeichenverkauf. 
An deutschen Postwertzeichen gibt es Briefmarken im 
Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg zu 2, 3, 5, 10, 20, 25, 
30, 40 und 50 Pfennig (im Reichspostgebiet außerdem solche zu 
80 Pfennig, 1 Mark, 2 Mark, 3 Mark und 5 Mark, in Bayern 
solche zu 1 Mark und 2 Mark); ferner an Formularen mit ein- 
gedrucktem Frankostempel: Postkarten zu 2, 5 und 10 Pfennig. Doppel- 
karten (mit Antwortkarte) zu 10 und 20 Pfennig; Briefumschläge zu 
10 Pfennig (in Württemberg auch Geldbriefumschläge zu 10 und 
20 Pfennig); Kartenbriese zu 10 Pfennig; Postanweisungskarten zu 
10 und 20 Pfennig (mit Quittungskarte 15, bezw. 25 Pfennig), in 
Bayern ferner Streifbänder zu 3 Pfennig, in Partien von 10 Stück 
für 34 Pfennig. 
Umtausch von in den Händen des Publikums unbrauchbar 
gewordenen gestempelten Postkarten, Kartenbriefen, Briefumschlägen, 
Streifbändern, Postanweisungskarten u. a. Formularien erfolgt bei den 
Reichspostämtern gegen gleichwertige Freimarken; in Bayern 
und Württemberg unter Abzug von 1 Pfennig gegen gleichwertige 
Wertzeichen von gleicher Gattung; bei der Reichspost werden unbrauch- 
bar gewordene Freimarken (die sich noch auf den Formularen befinden, 
also mit diesen zusammen ausgeliefert werden müssen) nur in größeren 
Mengen, in Bayern ausnahmsweise, in Württemberg allgemein um- 
getauscht. 
Zu barer Einlösung der unbrauchbar gewordenen Postwertzeichen 
sind die Postanstalten nicht verpflichtet. 
Außer Kurs gesetzte Postwertzeichen werden innerhalb der 
durch den Deutschen Reichsanzeiger und andere öffentliche 
Blätter bekannt zu machenden Frist gegen giltige Postwertzeichen 
umgetauscht. 
Die Verwendung der aus gestempelten Kartenbriesen, Postan-= 
weisungen und Postkarten ausgeschnittenen Frankostempel zur 
Frankierung von Postsendungen ist nicht zulässig. 
Außer den eigentlichen Postwertzeichen sind bei den Postämtern 
noch Wechselstempelmarken zu 10, 20, 30, 40 und 50 Pfennig, 
zu 1, 1.50, 2, 2.50, 3, 3.50, 4.50, 5, 10, 15, 20, 30 und 50 Mark, 
sowie gestempelte Wechselvordruckblätter zu 10 Pfennig, Stati- 
stische Marken (zur Entrichtung der statistischen Gebühr) zu 5, 10, 
20), 50 Pfennig und 1 Mark; Ausfuhrscheine (mit aufgedrucktem 
Wertstempel von 5 Pfennig) zu 6 Pfennig; Versicherungsmarken 
für die Invaliditäts-Versicherung zu 14, 20, 24, 28, 30, 36, 40, 48, 
60 und 72 Pfennig, zu 1 Mark 82 Pfennig, 2 Mark 60 Pfennig, 
3 Mark 12 Pfennig, 3 Mark 90 Pfennig und 4 Mark 68 Pfennig 
zu haben. Bei den bayerischen Postämtern sind außerdem noch 
Reichsstempelmarken für Wertpapier= und Warenverkäufe zu 10, 20,
	        
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