Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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129. 
108. 
278. 
328. 
144. 
124. 
109. 
112. 
113. 
117. 
327. 
189. 
162. 
183. 
140. 
283. 
173. 
288. 
127. 
173. 
284. 
168. 
168. 
329. 
114. 
112. 
151. 
288. 
187. 
288. 
108. 
Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
14. Von 3 Monaten bis zu 2 Jahren: 
Verbindung zur Verhinderung obrigkeitlicher Maßregeln, Be- 
teiligung als Stifter oder Vorsteher. 
Wechselfälschung durch Privatpersonen. 
15. Von 1 Monat bis zu 2 Jahren: 
Aerztliche Zeugnisse, Ausstellung, falsche. 
Aufsichtsmaßregel, wissentliche Verletzung. 
Auswanderung, geschäftsmäßiges Verleiten eines Deutschen. 
Hausfriedensbruch, schwerer. 
Wahlstimmen, Kauf oder Verkauf. 
16. Von 14 Tagen bis zu 2 Jahren: 
Aufforderung oder Anreizung von Militärpersonen zum Un- 
gehorsam. · 
Widerstand gegen die Staatsgewalt. 
„Forstbeamte. 
17. Von 1 Tag bis zu 2 Jahren: 
Absperrungsmaßregeln. 
Andenken von Verstorbenen, Verunglimpfung. 
Angelöbnis, vorsätzliche Zuwiderhandlung. 
Aergernise öffentliche, Erregung durch unzüchtige Hand- 
ungen. 
Ziff. 3. Auswanderung Wehrpflichtiger. 
Bankerott, einfacher von Kaufleuten. 
Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie. 
Beiseitschaffung von gepfändeten Gegenständen. 
Bilden bewaffneter Haufen, unbefugt. 
Blutschande der Descendenten. 
Gewerbsmäßiges GElücksspiel. 
Gräberschändung. 
Leichendiebstahl. 
Lieferungsverträge mit Behörden, Nichterfüllung in Kriegs- 
zeiten. 
Nötigung eines Beamten zur Vornahme von Amtshandlungen 
bei mildernden Umständen. 
Soldaten, Aufforderung eines solchen zum Umgehorsam. 
152. Stempel-Anschaffung oder - Anfertigung behufs eines 
Münzverbrechens. 
Verkauf gepfändeter Gegenstände. 
Verleumdung, einfache. 
Vermögensstand, Veräußerung behufs Benachteiligung der 
Gläubiger. 
Wahlfälschung, einfache.
	        
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