Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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88 
136. 
189. 
172. 
128. 
179. 
160. 
138. 
Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
22. Von 1 Tag bis zu 6 Monaten: 
Amtliche Siegel, unbefugtes Erbrechen. 
Beschimpfung des Andenkens Verstorbener. 
Ehebruch. 
Geheime Verbindung, Teilnahme. 
Verleitung zur Notzucht bei mildernden Umständen. 
„ „ Versicherung an Eidesstatt. 
23. Von 1 Tag bis zu 2 Menaten: 
Unwahre Entschuldigung, Vorschützen durch einen Schöffen 
oder Geschworenen. 
II. Gefängnis und Geldstrafe. 
1. Gefängnis von 6 Monaten und Geldstrafe von 3 Mark 
265. 
bis zu 3000 Mark: 
Brandstiftung bei mildernden Umständen. 
2. Gefängnis von 1 Tag bis zu 5 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark 
263. 
274. 
150. 
273. 
266. 
268. 2 
574. 
bis zu 3000 Mark: 
264. Betrug. 
Grenzsteine oder Grenzzeichen, Wegnahme 2c. 
Münzen, gewohnheitsmäßige Verausgabung, verringerter. 
Täuschung mittelst Gebrauchs einer falschen Beurkundung. 
Untreue in gewinnsichtiger Absicht. 
272. Urkundenfälschung bei mildernden Umständen. 
Urkunden, Vernichtung. 
3. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 300 Mark 
284. 
bis zu 6000 Mark: 
Glücksspiel, gewerbsmäßiges. 
4. Gesängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark 
140. 
bis zu 3000 Markt: 
Z. 3. Auswanderung Wehrpflichtiger. 
5. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren und Geldstrafe von 3 Mark 
110. 
bis zu 600 Mark: 
111. Aufforderung zum Ungehorsam oder zur Begehung einer 
strafbaren Handlung. 
6. Gefängnis von 1 Tag bis zu 1 Jahr und Geldstrafe von 3 Mark 
290. 
bis zu 900 Mark: 
Verpfändete Sachen, unbefugter Gebrauch seitens öffentlicher 
Pfandleiher.
	        
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