Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

554 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
1. Gefängnis von 1 Tag bis zu 3 Jahren oder Geldstrase von 3 Mark 
bis zu 1000 Mark: 
88 
223. 228. Körperverletzung. 
u. Gefängnis von 1 Tag bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 900 Mark: 
289. Gebrauchs= oder Zurückbehaltungsrecht, Schädigung durch 
Wegnahme von Sachen. 
u. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 3000 Mark: 
286. Oeffentliche Lotterien, Veranstaltung ohne obrigkeitl. Erlaubnis. 
Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 1500 Mark: 
186. Beleidigung, öffentliche. 
185. „ tätliche. 
297. Schiff, Gefährdung durch Warenverheimlichung. 
Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 1000 Mark: 
303. Sachbeschädigung, einfache. 
uGefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 900 Mark: 
230. Körperverletzung, fahrlässige. 
10. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 600 Mark: 
130. Anreizung der Bevölkerungsklassen zu Feindseligkeiten. 
110. Aufforderung, öffentliche, zum Ungehorsam gegen Gesetze u. s. w. 
103 àa. Böswillige Verletzung von Autoritätszeichen fremder Staaten. 
135. Oeffentliche Autoritätszeichen des Reichs oder deutscher Staaten, 
böswillige Wegnahme. 
103a. Oeffentl. Autoritätszeichen fremder Staaten, böswill. Wegnahme. 
131. Staatseinrichtung, Schmähung. 
11. Gefängnis von 1 Tag bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 500 Mark. 
183. Aergerniserregung durch unzüchtige Handlungen. 
12. Gefängnis von 1 Monat bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe von 150 Mark 
bis zu 3000 Mark: 
140 Z. 1. Entziehung v. Kriegsdienst durch Verlassen des Bundesgebiets. 
13. Gefängnis von 1 Tag bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 3000 Mark: 
302. Annahme von Ehrenschulden Minderjähriger. 
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