Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

XXXII. Abschnitt: Das Strafrecht. 555 
11. Gefängnis vou 1 Tag bis zu 1 Zahr- oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 1000 Mark: 
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113. Widerstand gegen die Staatsgewalt. 
15. Gefängnis von 1 Tag bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 900 Mark: 
330. Bauregein, Verletzung allgemein anerkannter mit Gefahr für 
andere. 
309. Brandstiftung, fahrlässige. 
342. Hausfriedensbruch. 
318. Telegraphenanstalt, fahrlässige Störung einer öffentlichen. 
291. Unbefugte Aneignung von Militärmunition. 
290. » Gebrauchnahme von Pfändern durch Pfandleiher. 
16. Gefängnis von 1 Tag bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 600 Mark: 
111. Aufforderungen zu strafbaren Handlungen, erfolglose. 
257. Begünstigung. 
240. Nötigung. 
17. Gefängnis von 1 Tag bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 300 Mark: 
132. Ausübung eines öffentlichen Amtes, unbefugte. 
352. Gebührenüberhebung, wissentliche. 
18. Gefängnis von 1 Tag bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 1500 Mark: 
301. Uebervorteilung eines fahrlässigen Menschen. 
19. Gefängnis von 1 Tag bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 600 Mark:i 
296. Fischen oder Krebsen bei Tag oder Licht oder mit explodieren- 
den Gegenständen. 
293. Jagen, gqualifiziert unberechtigtes. 
296a. Unbefugtes Fischen der Ausländer. 
20. Gefängnis von 1 Tag bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe von 3 Mark 
bis zu 300 Mark: 
331. Annahme oder Forderung von Geschenken oder anderer Vor- 
teile durch Beamte. 
24 1. Bedrohung mit Begehen eines Verbrechens. 
134. Bekanntmachung, obrigkeitliche, böswilliges Abreißen. 
331. Bestechung, einfache. 
184. Unzgüchtige Schriften, Verkauf. 
27 1. Urkundenfälschung ohne gewinnsüchtige Absicht.
	        
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