Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
in Abschnitt 3 die Erhebung des Zolles und zwar in § 9 den 
Erhebungsmaßstab, § 10 die Nebengebühren, 8 11 die Aende- 
rungen des Tarifs, § 12 das amtliche Warenverzeichnis, § 13 
die Verpflichtung zur Entrichtung des Zolles, § 14 die Haftung 
der Ware, § 15 die Verjährung der Abgaben; 
in Abschnitt 4 die Einrichtungen zur Beaufsichtigung und 
Erhebung des Zolles und zwar 
in § 16 die Zolllinie, Grenzbezirk, Binnenlinie, § 17 Zollstraßen 
und Landungsplätze, § 18 die Zollbehörden, § 19 die Grenz- 
bewachung, § 20 die Mitwirkung anderer Beamten zum Zollschutze; 
in Abschnitt 5 die allgemeinen Bestimmungen für die 
Wareneinfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr und zwar 
in § 21 die Straßen und Zeit, an welche die Ueberschreitung der 
Grenze gebunden ist, §§ 22—27 die Deklaration, generelle und 
spezielle Deklaration, § 28 die Revision, allgemeine und spezielle 
Revision, § 29 das Bruttogewicht, Tara und Nettogewicht, 
§ 30 die probeweise Revision, § 31 die Obliegenheiten des 
Zollpflichtigen, 5 32 die Behandlung der Waren, welche in den 
freien Verkehr treten sollen, § 33 die Behandlung der Waren, 
welche an der Grenze auf ein Amt im Innern abgelassen oder 
durchgeführt werden sollen, Ansageverfahren, Begleitscheinver- 
fahren, Ladungsverzeichnis, § 34 die Behandlung ausgehender 
ausgangszollpflichtiger Waren, § 35 die Verschiedenheit des Ab- 
fertigungsverfahrens je nach der Art des Einganges und Aus- 
ganges; 
in Abschnitt 6 die Bestimmungen über die Wareneinfuhr, 
Ausfuhr und Durchfuhr auf Landstraßen, Flüssen 
und Kanälen: 
A. den Wareneingang und zwar in § 36 das Verhalten beim 
Eingange über die Grenze, § 37—38 die Anmeldung bei dem 
Grenzzollamte oder den Ansageposten, § 39 das Verfahren, 
wenn die Waren an der Grenze in den freien Verkehr treten 
sollen, § 40 die Niederlegung beim Grenzeingangsamte, § 411—42 
das Verfahren, wenn die Waren von der Grenze auf ein Amt 
im Innern oder zur Durchfuhr abgelassen werden sollen, Be- 
gleitschein I, § 43 den amtlichen Verschluß, § 44 die Ver- 
pflichtungen des Begleitschein-Extrahenten, § 45 die Sicher- 
stellung des Zolles, § 46 den Nachweis der Erfüllung der 
Verpflichtungen des Begleitschein-Extrahenten, § 47 das zoll- 
pflichtige Gewicht, § 48 den Zollerlaß für die auf dem Trans- 
porte zu Grunde gegangenen oder in verdorbenem oder zer- 
brochenem Zustande ankommenden Waren, § 49 die Verzögerung 
des Transportes, § 50 die veränderte Bestimmung oder Teilung. 
der Ladung, 8 51 den Begleitschein II, § 52 das Ansage- 
Verfahren;
	        
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