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Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
in Abschnitt 3 die Erhebung des Zolles und zwar in § 9 den
Erhebungsmaßstab, § 10 die Nebengebühren, 8 11 die Aende-
rungen des Tarifs, § 12 das amtliche Warenverzeichnis, § 13
die Verpflichtung zur Entrichtung des Zolles, § 14 die Haftung
der Ware, § 15 die Verjährung der Abgaben;
in Abschnitt 4 die Einrichtungen zur Beaufsichtigung und
Erhebung des Zolles und zwar
in § 16 die Zolllinie, Grenzbezirk, Binnenlinie, § 17 Zollstraßen
und Landungsplätze, § 18 die Zollbehörden, § 19 die Grenz-
bewachung, § 20 die Mitwirkung anderer Beamten zum Zollschutze;
in Abschnitt 5 die allgemeinen Bestimmungen für die
Wareneinfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr und zwar
in § 21 die Straßen und Zeit, an welche die Ueberschreitung der
Grenze gebunden ist, §§ 22—27 die Deklaration, generelle und
spezielle Deklaration, § 28 die Revision, allgemeine und spezielle
Revision, § 29 das Bruttogewicht, Tara und Nettogewicht,
§ 30 die probeweise Revision, § 31 die Obliegenheiten des
Zollpflichtigen, 5 32 die Behandlung der Waren, welche in den
freien Verkehr treten sollen, § 33 die Behandlung der Waren,
welche an der Grenze auf ein Amt im Innern abgelassen oder
durchgeführt werden sollen, Ansageverfahren, Begleitscheinver-
fahren, Ladungsverzeichnis, § 34 die Behandlung ausgehender
ausgangszollpflichtiger Waren, § 35 die Verschiedenheit des Ab-
fertigungsverfahrens je nach der Art des Einganges und Aus-
ganges;
in Abschnitt 6 die Bestimmungen über die Wareneinfuhr,
Ausfuhr und Durchfuhr auf Landstraßen, Flüssen
und Kanälen:
A. den Wareneingang und zwar in § 36 das Verhalten beim
Eingange über die Grenze, § 37—38 die Anmeldung bei dem
Grenzzollamte oder den Ansageposten, § 39 das Verfahren,
wenn die Waren an der Grenze in den freien Verkehr treten
sollen, § 40 die Niederlegung beim Grenzeingangsamte, § 411—42
das Verfahren, wenn die Waren von der Grenze auf ein Amt
im Innern oder zur Durchfuhr abgelassen werden sollen, Be-
gleitschein I, § 43 den amtlichen Verschluß, § 44 die Ver-
pflichtungen des Begleitschein-Extrahenten, § 45 die Sicher-
stellung des Zolles, § 46 den Nachweis der Erfüllung der
Verpflichtungen des Begleitschein-Extrahenten, § 47 das zoll-
pflichtige Gewicht, § 48 den Zollerlaß für die auf dem Trans-
porte zu Grunde gegangenen oder in verdorbenem oder zer-
brochenem Zustande ankommenden Waren, § 49 die Verzögerung
des Transportes, § 50 die veränderte Bestimmung oder Teilung.
der Ladung, 8 51 den Begleitschein II, § 52 das Ansage-
Verfahren;