626 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
An dieser Friedenspräsenzstärke sind beteiligt:
Preußen und die unter tt seiner Verwaltung stehenden Kontingent mit 392979
Bayernn . „ 55424
Sachsen. 37711
Württembetrergn ,. 19725
Von der Friedenspräsenzstärle gehen 2000 Oebononichandwerter
ab, für deren Ersatz Civilhandwerker beizuziehen sind.
Die Einjährig-Freiwilligen kommen auf Friedenspräsenzstärke nicht
in Anrechnung.
In offenen Unteroffizierstellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden.
(§ 2 des Gesetzes vom 25. März 1899, S. 218.)
Nach diesem Gesetz wird die Zahl der Formationen 1910 betragen:
bei der Infanterte 633 Bateillone
„ „ Kavallerie 510 Eskadrons
„ „ Feldartillerie 574 Batterien
„ „ Fußmartillerie . 40 Bataillone
„ den Pionieren 29 „
„ „ Verkehrstruppen 12 2
„ dem Tran 23 „
In den einzelnen Rechnungsjahren unterliegt die Erhöhnng der
Friedenspräsenzstärke nach Maßgabe des § 1 dieses Gesetzes und die
Verteilung jener Erhöhung auf die einzelnen Waffengattungen, ebenso
wie die Zahl der Stellen für Offiziere, Aerzte, Beamte und Unteroffiziere
der Feststellung durch den Reichshaushalts-Etat. 6# 3.)
Der Kaiser bestimmt innerhalb der gesetzlich festgesetzten Präsenz-
stärke für jedes Jahr die Zahl der in das Heer und in die Marine ein-
zustellenden Rekruten.
Der Gesamtbedarf an Rekruten wird für das unter preußischer
Verwaltung stehende Reichs-Militärkontingent durch das preußische Kriegs-
ministerium, für die übrigen Reichs-Militärkontingente durch die be-
treffenden Kriegsministerien auf die Armeekorps-Bezirke verteilt, und zwar
nach dem Verhältnis der im laufenden Jahre in diesen Bezirken vor-
handenen, zur Einstellung in den aktiven Dienst tauglichen Militär-
bflichtigen ausschließlich berienigen der seemännischen Bevölkerung. (Sien.
Bericht vom 12. Januar 1887.
Die Verteilung des Ersatzedars für die Marine findet durch das
preußische Kriegsministerium nach Maßgabe der vorhandenen, zur Ein-
stellung in den aktiven Dienst tauglichen Militärpflichtigen der see-
männischen Bevölkerung statt. Beim Mangel an Ersatzmannschaften der
seemännischen Bevölkerung wird der Bedarf durch Hinübergreifen auf
geeignete Militärpflichtige der Landbevölkerung unter Zurechnung zu den
für das Landheer aufzubringenden Rekruten gedeckt.
Vermag ein Armeekorps-Bezirk seinen Rekrutenanteil nicht auf-
zubringen, so wird der Ausfall auf die anderen Armeekorps-Bezirke
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