628 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts.
konvention vom 21./25. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1870, S. 658) zur
Anwendung. (Art. III des Gesetzes vom 25. März 1899.)
Es bestehen:
Das Militärkabinet in Berlin.
Dasselbe bearbeitet die Entschließungen des Kaisers in Militär-
angelegenheiten.
1. Das Kriegsministerium in Berlin
für die Armeekorps: Garde, I—XI und XIV—XVIII.
Dasselbe ist abgeteilt in 6 Abteilungen und zwar: I. Central-Depar-
tement mit der Ministerial-und der Intendanturabteilung. II. Allgemeines
Kriegsdepartement mit einer Armee-, Infanterie-, Kavallerie-, Feldartillerie-,
Fußartillerie-Abteilung und einer Abteilung für Ingenieur= und Pionier-An-
elegenheiten. Von diesem Departement ressortieren: Die Inspektion der
Infämterieschulen, die Gewehr-Prüfungs-Kommission, die Artillerie-Prüfungs-
Kommission, die Zeuthaus-Nerwaltung= der Armee-Musikinspizient, die Feld-
zeugmeisterei, das Militärreitinstitut, die Inspektion des Militär-Veterinär=
wesens. Auch zählt hieher die Abteilung für persönliche Angelegenheiten und
die geheime Kriegskanzlei. III. Armee-Verwaltungsdepartement mit dem
Kassen-, dem Verpflegungs-, dem Bekleidungs-, dem Unterkunfts-, dem
Uebungsplatz und der Bau-Abteilung. Von diesem Departement ressortieren:
Die Prüfungskommission für höhere Intendanturbeamte und die General-
militärkasse. IV. Das Versorgungs= und Justiz-Departement mit der Pensions-,
der Versorgungs= und der Justiz-Abteilung. Von diesem Departement ressor-
tieren: Die Inspektion für die militärischen Strafanstalten, das Direktorium
des großen Militär-Waisenhauses in Potsdam und die evangelische und die
katholische Feldprobstei. V. Die Remonteinspektion, von welcher die Remon-
tierungskommissionen und die Remontedepots ressortieren. VI. Die Medicinal-
abteilung, von der die Kaiser Wilhelm-Akademie für das militärärztliche
Bildungswesen und die Intendantur der militärischen Institute ressortieren.
2. Das Kriegsministerium in München für die 3 bayerischen Armeekorps.
Dasselbe besteht aus 7 Abteilungen und zwar: Die Central-Abteilung,
die Abteilung für persönliche Angelegenheiten, die Abteilung für allgemeine
Armee-Angelegenheiten, Abteilung für Artillerie= und Waffenwesen, die
Militär-Verwaltungsabteilung, die Abteilung für das Invalidenwesen, die
Medicinal-Abteilung. Dem Kriegsministerium sind unterstellt: Die General-
Inspektion der Armee, der Generalstab in München, die Generalkommandos,
die Inspektion der Kavallerie, der Fußartillerie-Brigade, die Inspektion des
Ingenieur-Korps und der Festungen, die Inspektion der Militärbildungs-
anstalten, die Inspektion der technischen Institute, der Artillerie= und Train-
depot-Direktion, die Inspektion der Unteroffizierschule, die Inspektion der
Militär-Strafanstalten, die Sanitätsämter und die Korpsintendanturen, die
Militär-Schießschule, die Intendantur der militärischen Institute, die Remonte-
Inspektion, das Gendarmeriekorps und die General-Militärkasse.
3. Das Kriegsministerium in Dresden für die Armeekorps XII und XIX.
Dieses besteht aus 5 Abteilungen und zwar: Die allgemeine Armee-
abteilung, die Armee= und Verwaltungs-Abteilung, die Justiz= und Ver-
sorgungsabteilung, die Abteilung für persönliche Angelegenheiten, die Medizinal-
abteilung, der Militärbevollmächtigte in Berlin, der Remonteinspekteur, der
Vorsitzende der Remontekommission, der Inspicient der Waffen bei den Truppen,
der Inspicient des Artillerie-Materials, das Kommando der Pieniere.