Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

678 Dritter Teil: Die einzelnen Materien des Reichsrechts. 
In Beziehung auf die Versorgung der Militär= und Marine-= 
personen und der Schutztruppen sind ergangen: 
Gesetz vom 27. Juni 1871 S. 275, betr. die Pensionierung der 
Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserl. Marine, sowie 
die Bewilligungen für die Hinterbliebenen solcher Personen. 
Dieses Gesetz und all die solches betr. Aenderungen sind ersetzt 
worden durch das Gesetz vom 31. Mai 1906 S. 565, betr. die 
Pensionierung der Offiziere einschließlich Sanitätsoffiziere des Reichs- 
heeres, der Kaiserl. Marine und der Kaiserl. Schutztruppen. 
Außerdem ist am 31. Mai 1906 S. 593 das Gesetz betr. die 
Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres, der Kaiserl. 
Marine und der Kaiserl. Schutztruppen ergangen. 
Betreffs Klasseneinteilung der Militärpersonen nach ihren Rang- 
und Dienstverhältnissen vergl. Militär -Strafgesetzbuuch § 5 von 1872 
S. 175 und 204. 
Gesetz vom 30. Juni 1873 S. 166 geändert durch Gesetz vom 
9. Juni 1906 S. 731, betreffs der Bewilligung von Wohnungs- 
geldzuschüssen an die Offiziere und Aerzte des Reichsheeres und 
der Kaiserl. Marine, sowie an die Reichsbeamten. 
Verordnung vom 4. November 1875 S. 312, betreffs Beurkundung 
der Sterbefälle von Militärpersonen, die sich an Bord der in 
* gestellten Schiffe oder andern Fahrzeugen der Marine be- 
en. 
Verordnung vom 20. Januar 1879 S. 5 und vom 20. Februar 1906 
S. 359, betr. die Verrichtungen der Standesbeamten in Bezug 
auf solche Militärpersonen, die ihr Standquartier nach eingetretener 
Mobilmachung verlassen haben. 
Verordnung vom 20. Mai 1880 S. 113, betr. nähere Festsetzungen 
über die Gewährung von Taggeldern, Fuhrkosten und Umzugs- 
kosten an die Beamten der Militär= und Marine-Verwaltung, 
welche durch Verordnung vom 27. Juli 1886 S. 235 ergänzt 
und deren §§ 3, 4 und 8 durch Verordnung vom 16. Februar 
1891 S. 16 abgeändert wurden. Diese 3 Verordnungen sind 
ersetzt durch Verordnung vom 11. Dezember 1906 S. 869. 
Verordnung vom 22. Juni 1884 S. 65, betr. die Vergütung für 
Dienstreisen der Marinebeamten zwischen Kiel und Friedrichsort. 
Gesetz vom 17. Juni 1887 S. 237, betr. die Fürsorge für die Witwen 
und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiser- 
lichen Marine. 
 
	        
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