XXXVI. Abschnitt: Das Reichskriegswesen. 709
Unter sich rangieren die Vorzumerkenden nach Jahrgängen —
ältester Jahrgang voran — und Losnummern. Die Einrangierung
Verzogener findet nach dem Werte ihrer Losnummern im Verhältnis
zu den Abschlußnummern statt.
Die Rangierung nach Losnummern kann bei Ausstellung der
Listen einstweilen unterbleiben; sie ist nachzuholen, sobald zur Deckung
des Rekrutenbedarfs der betreffende Jahrgang nicht voll in Anspruch
genommen wird.
Die Losung der Militärpflichtigen findet in ihrem 1. Militär-
pflichtjiahre statt. An derselben nehmen alle in der alphabetischen Liste
des laufenden Jahrgangs geführten Militärpflichtigen des Aushebungs-
behtrn, opeit sie bei der Musterung erschienen waren oder entschuldigt
haben, teil.
Die bei der Losung gezogene Nummer verbleibt dem Inhaber
während der Dauer seiner Militärpflicht.
Abschlußnummer heißt diejenige Losnummer, deren Inhaber in
einem Aushebungsbezirke in der regelmäßigen, durch die Aufeinander-
folge der Losnummern bestimmten Reihefolge zuletzt ausgehoben ist.
Der Termin, an welchem die Losung stattfinden soll,
wird öffentlich bekannt gemacht. Dieselbe findet in Gegenwart der ver-
stärkten Ersatzkommission statt, nachdem das Musterungsgeschäft im
ganzen Aushebungsbezirke beendigt ist.
Jedem Militärpflichtigen ist das perfönliche Er-
scheinen überlassen. Für die Nichterschienenen wird durch ein
Mitglied der Ersatzkommission gelost.
Von der Losung sind ausgeschlossen:
1. die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienste Berechtigten;
. die von den Truppen-(Marine-)teilen angenommenen Frei-
willigen (einschließlich Forstlehrlinge);
. die vorweg Einzustellenden;
. die dauernd Unwürdigen;
. bis auf Weiteres die Militärpflichtigen der seemännischen
Bevölkerung.
Die Ueberzähligen früherer Jahrgänge rangieren nach der Reihen-
folge ihrer im 1. Militärpflichtiahre gezogenen Losnummern.
Sind sie nach anderen Aushebungsbezirken verzogen, so werden
sie dort nach dem Werte ihrer Losnummer im Verhältnis zu den Ab-
schlußnummern einrangiert.
Ist in einem der Aushebungsbezirke eine Abschlußnummer nicht
vorhanden, so sind die Ueberzähligen nach dem Werte, welchen ihre
Losnummer im früheren Aushebungsbezirke hatte, unter die Ueber-
zähligen des neuen Aushebungsbezirkes einzurangieren.
Militärpflichtige des laufenden Jahrganges, die nach der Losung
überwiesen werden, sind nach dem Werte ihrer Losnummer im Ver-
hältnis zu den höchsten Losnummern einzurangieren.
i
S..—