Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

XXXVI. Abschnitt: Das Reichskriegswesen. 709 
Unter sich rangieren die Vorzumerkenden nach Jahrgängen — 
ältester Jahrgang voran — und Losnummern. Die Einrangierung 
Verzogener findet nach dem Werte ihrer Losnummern im Verhältnis 
zu den Abschlußnummern statt. 
Die Rangierung nach Losnummern kann bei Ausstellung der 
Listen einstweilen unterbleiben; sie ist nachzuholen, sobald zur Deckung 
des Rekrutenbedarfs der betreffende Jahrgang nicht voll in Anspruch 
genommen wird. 
Die Losung der Militärpflichtigen findet in ihrem 1. Militär- 
pflichtjiahre statt. An derselben nehmen alle in der alphabetischen Liste 
des laufenden Jahrgangs geführten Militärpflichtigen des Aushebungs- 
behtrn, opeit sie bei der Musterung erschienen waren oder entschuldigt 
haben, teil. 
Die bei der Losung gezogene Nummer verbleibt dem Inhaber 
während der Dauer seiner Militärpflicht. 
Abschlußnummer heißt diejenige Losnummer, deren Inhaber in 
einem Aushebungsbezirke in der regelmäßigen, durch die Aufeinander- 
folge der Losnummern bestimmten Reihefolge zuletzt ausgehoben ist. 
Der Termin, an welchem die Losung stattfinden soll, 
wird öffentlich bekannt gemacht. Dieselbe findet in Gegenwart der ver- 
stärkten Ersatzkommission statt, nachdem das Musterungsgeschäft im 
ganzen Aushebungsbezirke beendigt ist. 
Jedem Militärpflichtigen ist das perfönliche Er- 
scheinen überlassen. Für die Nichterschienenen wird durch ein 
Mitglied der Ersatzkommission gelost. 
Von der Losung sind ausgeschlossen: 
1. die zum Einjährig-Freiwilligen-Dienste Berechtigten; 
. die von den Truppen-(Marine-)teilen angenommenen Frei- 
willigen (einschließlich Forstlehrlinge); 
. die vorweg Einzustellenden; 
. die dauernd Unwürdigen; 
. bis auf Weiteres die Militärpflichtigen der seemännischen 
Bevölkerung. 
Die Ueberzähligen früherer Jahrgänge rangieren nach der Reihen- 
folge ihrer im 1. Militärpflichtiahre gezogenen Losnummern. 
Sind sie nach anderen Aushebungsbezirken verzogen, so werden 
sie dort nach dem Werte ihrer Losnummer im Verhältnis zu den Ab- 
schlußnummern einrangiert. 
Ist in einem der Aushebungsbezirke eine Abschlußnummer nicht 
vorhanden, so sind die Ueberzähligen nach dem Werte, welchen ihre 
Losnummer im früheren Aushebungsbezirke hatte, unter die Ueber- 
zähligen des neuen Aushebungsbezirkes einzurangieren. 
Militärpflichtige des laufenden Jahrganges, die nach der Losung 
überwiesen werden, sind nach dem Werte ihrer Losnummer im Ver- 
hältnis zu den höchsten Losnummern einzurangieren. 
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