Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Dritter Band: Neuere Geschichte Sachsens von 1806-1866. (3)

822 Das fremde Gouvernement und der wiener Congreß. 
und Stände, in deren Urtheile, Landeskenntnisse und Patrio- 
tismus er vorzüglich Vertrauen setzte, sofort zu sich kommen 
zu lassen und ihre Meinung über das wegen der Theilung von 
Sachsen eröffnete Anrerlangen zu vernehmen“. Seine Wahl 
fiel auf den Conferenzminister Grafen Hohenthal, den Director 
der Commerzdeputation v. Gutschmid, den Vice-Obersteuer- 
Director v. Nostitz und den Oberhofrichter v. Werthern. Aber 
die Umstände drängten. Wellington und Talleyrand ließen, 
21. März, den König wissen, es sei Gefahr im Verzug; die 
öffentliche Meinung Europas werde sich bei längerer Verzöge- 
rung zu seinen Ungunsten erklären, weil sie den Beweggrund 
derselben in Napoleons Rückkehr suchen werde. Aber nichts 
schien im Stande die steife Förmlichkeit des sächsischen Cabinets 
zu überwinden. „So wenig“, meldet Einsiedel 29. März 
aus Preßburg an Schulenburg, „Se. Maj die Nachtheile ver- 
kennen, welche bei der gegenwärtigen Lage der öffentlichen An- 
gelegenheiten die Verlängerung der provisorischen Verwaltung 
von Sachsen zur Folge haben kann, so hegt doch der König 
die Hoffnung, daß den Verbündeten die Erwägung nicht ent- 
gehen werde, daß für den allgemeinen Zweck von der sächsischen 
Nation und der Armee ein weit willigerer und kräftigerer 
Antheil zu erwarten sei, sobald für die Rückkehr des Königs 
bessere Bedingungen als die bis jetzt angetragenen zugestanden 
werden. Daß dieses die Gesinnung des größeren Theils der 
sächsischen Nation sei, läßt sich nach verschiedenen aus Sachsen 
neuerlich erhaltenen Nachrichten fast nicht bezweifeln und es 
haben Se. Maj. nicht zu besorgen, daß die Gründe, welche 
A. H. D. bewogen haben bis jetzt mit Ihrer endlichen Ent- 
schließung anzustehen, werden verkannt werden.“ Am 31. März 
faßten daher die Mächte den Beschluß, daß der König in der 
dringendsten Weise eingeladen werden solle, einfach und, da das 
Provisorium nicht verlängert werden könne, möglichst bald seine 
Zustimmung zu den ihm mitgetheilten Artikeln zu geben und 
daß der König in den Besitz seiner Staaten wieder eingesetzt 
werden solle unter der doppelten Bedingung, daß er die ab- 
zutretenden Unterthanen, sowie auch die des Herzogthums
	        
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