146 Inneres 1123— 1190. Hofstaat; Landding.
Hände über. Der Hof war noch ein wandernder, eine be-
stimmte und bleibende Residenz war selbst Meißen kaum. Der
Markgraf lebte von seinem Kammergut, seinem Allode, dann
von dem als Besoldung ihm angewiesenen Lande, dem Ertrag
seiner Advocatien, der Zölle, Gerlchtsgefälle, später auch der
Beden (precaria) und der Bergwerke. Ein Hofstaat war eigent-
lich nur bei feierlichen Gelegenheiten sichtbar, wo die Ministe-
rialen, Adelschalken und Vasallen pflichtmäßig erschienen. Erb-
hofbeamten, Truchseß, Marschall, Schenk und Kämmerer finden
sich hin und wieder in Urkunden in Meißen und der Lausitz,
sowie an den bischöflichen und einigen Grafenhöfen 7).
Im Jahre 1185 wird zuerst das „Lautdinc““ — placitum
oder judicium provinciale — erwähnt, das in Meißen bis
in die Mitte des 13. Jahrhunderts zu Colmitz, für das Oster-
land zu Sköhlen gehalten wurde. Die Natur der Sache er-
forderte allgemeine Berathungen mit den Großen und den Freien
überhaupt. Das war uraltes Recht der Deutschen. Spuren
desselben werden darin sichtbar, daß Konrad zu seiner Besitz-
ergreifung der Mark die Zustimmung der Vasallen einholt, daß
er 1156 die Ländertheilung in ihrer Gegenwart vornimmt.
Allgemeine Landesangelegenheiten, Vereinbarungen über neue
Rechte oder Auflegung neuer Dienste, Aufrechthaltung des Land-
friedens, Auflassung und Vergebung von Lehengütern wurden
auf dem Landdinge berathen und beschlossen; in dem Landdinge
saß der Markgraf zu bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden
Zeiten mit den Schöffen zu Gericht; diese hatten das Urtheil
zu finden, der Markgraf das gefundene zu verkünden; als
Schultheiß des Landdings, ohne den (als Richter des Nichters,
wenn die Klage gegen diesen geht) kein echt Ding abgehalten
werden konnte, fungirte zu Sköhlen der Burggraf von Leisnig.
1) Joh. Gottlob Horns Nützliche Sammlungen zu einer histo-
rischen Handbibliothek (Leipzig 1728, 4°. Der ganze erste Theil (S. 1—1560)
handelt von den edeln Erbbeamten. Hieher gehört S. 8. 88. 122. In
der Lausitz kommt ein Werner Marschalk 1161, ein Hermann Kämmerer
von Landsberg, in Meißen ein Heiurich Marschalk, ein Otto Schenk von
Groitzsch, später Münzer, Kücheumeister, Truchsesse von Borna, Kämmerer
von Guantstein u. s. w. vor. — Am Hose waren außerdem noch Geist-
liche als Capellane, Schreiber, Kanzler unentbehrlich.