Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

146 Inneres 1123— 1190. Hofstaat; Landding. 
Hände über. Der Hof war noch ein wandernder, eine be- 
stimmte und bleibende Residenz war selbst Meißen kaum. Der 
Markgraf lebte von seinem Kammergut, seinem Allode, dann 
von dem als Besoldung ihm angewiesenen Lande, dem Ertrag 
seiner Advocatien, der Zölle, Gerlchtsgefälle, später auch der 
Beden (precaria) und der Bergwerke. Ein Hofstaat war eigent- 
lich nur bei feierlichen Gelegenheiten sichtbar, wo die Ministe- 
rialen, Adelschalken und Vasallen pflichtmäßig erschienen. Erb- 
hofbeamten, Truchseß, Marschall, Schenk und Kämmerer finden 
sich hin und wieder in Urkunden in Meißen und der Lausitz, 
sowie an den bischöflichen und einigen Grafenhöfen 7). 
Im Jahre 1185 wird zuerst das „Lautdinc““ — placitum 
oder judicium provinciale — erwähnt, das in Meißen bis 
in die Mitte des 13. Jahrhunderts zu Colmitz, für das Oster- 
land zu Sköhlen gehalten wurde. Die Natur der Sache er- 
forderte allgemeine Berathungen mit den Großen und den Freien 
überhaupt. Das war uraltes Recht der Deutschen. Spuren 
desselben werden darin sichtbar, daß Konrad zu seiner Besitz- 
ergreifung der Mark die Zustimmung der Vasallen einholt, daß 
er 1156 die Ländertheilung in ihrer Gegenwart vornimmt. 
Allgemeine Landesangelegenheiten, Vereinbarungen über neue 
Rechte oder Auflegung neuer Dienste, Aufrechthaltung des Land- 
friedens, Auflassung und Vergebung von Lehengütern wurden 
auf dem Landdinge berathen und beschlossen; in dem Landdinge 
saß der Markgraf zu bestimmten, regelmäßig wiederkehrenden 
Zeiten mit den Schöffen zu Gericht; diese hatten das Urtheil 
zu finden, der Markgraf das gefundene zu verkünden; als 
Schultheiß des Landdings, ohne den (als Richter des Nichters, 
wenn die Klage gegen diesen geht) kein echt Ding abgehalten 
werden konnte, fungirte zu Sköhlen der Burggraf von Leisnig. 
1) Joh. Gottlob Horns Nützliche Sammlungen zu einer histo- 
rischen Handbibliothek (Leipzig 1728, 4°. Der ganze erste Theil (S. 1—1560) 
handelt von den edeln Erbbeamten. Hieher gehört S. 8. 88. 122. In 
der Lausitz kommt ein Werner Marschalk 1161, ein Hermann Kämmerer 
von Landsberg, in Meißen ein Heiurich Marschalk, ein Otto Schenk von 
Groitzsch, später Münzer, Kücheumeister, Truchsesse von Borna, Kämmerer 
von Guantstein u. s. w. vor. — Am Hose waren außerdem noch Geist- 
liche als Capellane, Schreiber, Kanzler unentbehrlich.
	        
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