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168 Markgraf Dietrich der Bedrängte.
burg in Fehde, worauf dieser den meißner und merseburger
Sprengel mit dem Interdict belegte.
Noch bedenklicher fast wurde der Streit, in welchen Mark-
graf Dietrich mit Leipzigs Bürgern gerieth. Ihnen hatte Otto
der Reiche (zwischen 1162— 1170) große Privilegien nach
hallischem oder magdeburger Recht und ein eigenes Weichbild
gegeben, eigene Gerichtsbarkeit in ihren Mauern, Freiheit von
allen Beden, außer wenn er nach Italien zum Kaiser ziehen
müsse. Doch hatte Leipzig noch einen markgräflichen Vogt
(Decan), der den Blutbann, und einen Schultheiß, der die
Civilgerichtsbarkeit verwaltete, und endlich einen Villicus mit
der Gerichtsbarkeit (wahrscheinlich das judicium super fossatam
apud Lipzk) über die Provinzialen oder das platte Land. Ottos
Mauern hatten der Stadt großen Zulauf, Handel und Ge-
werbe, Wohlhabenheit und Muth verschafft. Da nun Dictrich
in Leipzig ein geistliches Stiftungshaus für regulirte Chorherren
Augustinerordens dem heiligen Thomas zu Ehren (gewöhnlich
Thomaskloster genannt) erbauen und sogar ein Nonnenkloster
in dessen Nähe zu gemeinschaftlichem Gottesdienst mit jenem
versetzen ließ, fürchteten die Bürger das Umsichgreifen geistlicher
Gerichtsbarkeiten und Besitzungen (zumal da dem heiligen Tho-
mas sehr bedeutende Dörfer und Grundstücke zugewiesen waren
und ihnen Otto doch unbeschränktes Benntzungsrecht ihrer Be-
sitzungen verstattet hatte) und setzten sich dem Bau entgegen,
vertrieben den Propst Konrad und erzwangen die Zurückver-
legung der Nonnen aus so anstößiger Nähe. Ein Theil des
osterländischen Adels unterstützte die Bürger dabei und sendete
sogar (freilich nur nach einer späteren, zwischen 1277 und 1285
verfaßten Üierlieferung der pegauer Annalen) mit Vorwissen
derselben Meuchelmörder zum Markgrafen nach Eisenberg, die
aber ihren Zweck verfehlten; doch wurde die Nachricht von seinem
Tode absichtlich verbreitet. Es kam 1214 zu einer verwüsten-
den Fehde, welche erst nach mehrmaligen vergeblichen Aus-
gleichungsversuchen durch einen 15. Juli 1216 unter Vermitt-
lung des Erzbischofs Albrecht von Brandenburg, des Bischofs
Eckard von Merseburg und des Grafen Friedrich von Brene
geschlossenen Sühnvertrag beendigt wurde; in demselben bestätigt