Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Heinrich der Erlauchte. 178 
Feind entgegenwirft“, hatte Heinrich schon 1223 zwei Dörfer 
bei Domitz mit dem Burgkornzins und weltlicher Gerichtsbar- 
keit verehrt, und jetzt zog er ihm, vielleicht durch Hermann von 
Salza, den er. 1235 am kaiserlichen Hoflager zu Mainz ge- 
troffen hatte, dazu veranlaßt, mit 500. Vasallen zu (1237), 
zeichnete sich im Kampfe mit den Heiden rühmlich aus, rüstete 
sogar zwei Schiffe, den Pilgrim und den Friedland, gegen ihre 
Näubereien auf der Ostsee und ließ an der Meeresküste zwei 
Schlösser, Elbingen und Balga, bauen. 
Was er hier an Ruhm gewann, verlor er bald wieder, 
als er die den Markgrafen Johann und Otto von Branden- 
burg gehörigen Burgen Köpenick und Mittemwalde, wir wissen 
nicht, mit welchem Rechte, beanspruchte, dieselben zwar auch ger 
wann, als Erzbischof Wilbrand von Magdeburg sie ihm öffnete, 
aber nachdem er 1240 an der Biese durch die Brandenburger 
eine schwere Niederlage erlitten hatte, 1242 oder 1244 im 
Frieden wieder herausgeben mußte. So blieben die Branden- 
burger im Besitz der Orte. Eine größere Gefahr, die von den 
Mongolen 1241 drohete, erreichte glücklicherweise die, Lausitz gar 
nicht, aber viele Flüchtende kamen nach Meißen und Thüringen. 
Der, merseburger Fürstentag, wo ein Kreuzzug gegen die Mon- 
golen, berathen wurde, brauchte nicht zu rüsten; da jene nach 
der Schlacht bei Liegnitz durch Mähren und Ungarn mit un- 
säglicher Beute wieder ostwärts zogen. Im nächsten. Jahre 
turnierte man schon wieder lustig in dem meißner Schlosse. 
*„. Mit unerschütterlicher Treue hatte Heinrich bisher in dem 
Kampfe zwischen, Friedrich II. und dem Papste auf des Exsteren 
Seite gestanden, so daß Gregors IX. Abgesandter, der Archi- 
diakonns Albert voll Passan, sich zu der Aufforderung an das 
meißner Kapitel bewogen fand, dei Markgrafen und den Land- 
grafen von Thüringen zum Gehorsam gegen den Papst zu er- 
mahnen, nöthigenfalls auch mit dem Interdicte zu verfahren, 
und der Bischof von Worms Alftrag erhielt, beide nebst dem 
Kaiser zu excommuniciren, ohne jedoch bei der ihm ungünstigen 
öffentlichen Stimmung damit durchdringen zu können. 1) Noch 
1) Tittmann ga. a. O. U, 177. 
1237 
1240 
1241
	        
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