182 Landgraf Ludwig III. von Thüringen.
Konrad von Wittelsbach schien er Feindschaft vom Vater her
geerbt zu haben. Heinrich (VI.), der römische König, wollte
25. Juli 1185) 1) zu Erfurt in der Dompropstei zu S. Maria
diesen Streit im Beisein vieler Fürsten schlichten; plötzlich aber
brach der morsche Boden unter so vieler Herren. Last in eine
darunter befindliche Kloake zusammen, in welche auch der Land-
graf fiel, doch, glücklicher als die Grafen von Schwarzburg,
Kirchberg, Ziegenhain und Abensberg, der Burggraf von Warte
burg und Beringer von Moldingen, welche erstickten, unversehrt
herausgezogen wurde. (Des ziegenhainer Gozmar III. Nichte
hatte ein Jahr vorher Friedrich, der Propst von Stephan,
welcher weltlich geworden, sich vermählt und mit ihr Wildun-
gen, Keseberg) Treysse u. a. bekommen, davon er auch. Graf
von Ziegenhain genannt wurde.) Nachdem jenes Schiedsgericht
so schauderhaft zerfallen, wurde zwischen Ludwig und dem
Mainzer der Kampf meist auf hessischem Boden fortgesetzt und
endlich slegreich, vom Landgrafen beendet 2).
* Innauswärtige Fehden verflocht den Fürsten seine hohen-
staufische Politik und Verwandtschaft. So wollte. Kaiser Frie-
drich den Söhnen:Jdes 1170 gestorbenen. Markgraf Albrecht
des Bären die Grafschaft Plötzke entziehen, und Ludwig mußte,
als sie zu den Waffen griffen, des Kaisers Sache ausfechten,
1173—.1175, wobei auch sein eignes Land verwüstet wurde,
die Grafen von Orlamünde und Werben aber Weimar, Wer-
ben u. a. Orte erobert! und geplündert sehen mußten. End-
lich behielt Bernhard von Anhalt doch die Grafschaft Plötzke.
In piesem Streite sieht man Ludwig noch in gutem Vernehmen
mit dem Sachsenherzog Heinrich, und diesen mit seinem Vetter,
Kaiser. Friedrich. Als aber Heinrichs Weigerung (die wohl in
Tieferem als bloßer Habsucht ihren Grund gehabt) das Un-
glück von Legnano verschuldet haben sollte und den Mund der
10 Ann. Reith., p. 41 H. A. Erhard, (lschähbarel Überlieferungen
zur vaterländischen Gesch. [Magd. 1825, I. Heft, S., 140) setzt mit Beweis
dies Jahr und Datum fest.
2) Weisses Zweifel (Gesch. der kursächs. Staaten I, 239) in Be-
ziehung der ziegenhainischen Erwerbung löst Nommel (Gesch. v. Hessen
I. 268 u. AA. S. 219) pöllig; eine Urkunde von 1I84 neunt ihn Fr. . v.
Zlegenhain. Doch bestand die andere ziegenhainische A#uic noch fort.