Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1248 
1248 
1249 
22 Thüringischer Erbfolgestreit. 
das Landgericht an der Leine, die duderstädter Mark an sich, 
und überfiel die Landschaft an der Werra, erstürmte Eschwege. 
Siegfried III., Erzbischof von Macz, erbaute Burgen gegen 
Marburg, forderte die mainzer Lehen in Thüringen und Hessen 
ab und sprach bei ihrer Verweigerung gegen Sophia und Hein- 
rich von Meißen den Kirchenbaum (1248). Deshalb traf man 
auf einem Tage zu Eisenach eine friedliche Einigung. Sophia 
übergab dem Markgrafen alles zu getreuer Hand, bis ein Kaiser 
gewählt sein würde, so daß, wenn Thüringen ihrem Sohne zu- 
gesprochen würde, der Markgraf es ausautworten, im Gegen- 
falle Sophia nur Hessen behalten solle. Kein Kaiser und kein 
Reichsgericht, kein höheres und besseres Recht war da; auf dem 
Schwerte oder auf friedlichem Vertrage ruhte die Selbsthilfe. 
Sophia ging mit dem Kinde nach Brabant. So kam Heinrich 
der Erlauchte 1248 in den Besitz von Thüringen und nahm 
nun den Titel als Land= und Pfalzgraf au. Aber nach dem 
Tode ihres Gemahls, des. Herzogs von Brabant (1. Februar 
1248) erschlen Sophia zum zweiten Male in Thüringen und 
forderte; wiewohl vergeblich, schon jetzt in den Besitz des Lan- 
des gesetzt zu werden. Unmuthig kehrte sie nach Hessen um 
und legte nun wenigstens ihrem Sohne wegen des Anspruchs 
auf die thüriugische Landgrafschraft den Titel eines Landgrafen 
von Hessen bei. 
u, Viele Herren Thüringens suchten die Verwirrung zu be- 
nutzen, um allen Gehorsam abzuschütteln. Die Fehden nahmen 
überhand; die Grafen von Schwarzburg verbrannten Weißen- 
see, allein während Heinrich selbst Erfurt belagerte, nahm Ru- 
dolf, Schenk von Vargula, damals schon, wie später immer 
dem Markgrafen treu, zwei Grafen von Käfernburg und zwei 
von Schwarzburg bei Mühlhausen gefangen; dies und einige 
andere für sie ungünstige Treffen brachte sie endlich zu Weißen- 
fels (1. Juli 1249) zu einem Anerkennungsvertrag, durch wel- 
chen ihnen Heinrich den ruhigen Genuß ihrer gegenwärtigen und 
künftigen Lehen zu gewährleisten (warandiam tnciet), sie aus- 
zulösen, wenn sie im Kampf für ihn gefangen würden, nicht 
eher Frieden zu machen, als bis sic das etwa Verlorene wieder 
hätten, und sich mit den Anhaltinern zu vergleichen oder Schieds-
	        
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