Vertheilung der Länder unter seine Söhne. 229
Staatskraft der wettinischen Länder, so daß nach 40 Jahren
schon ein Hauptland verloren war, sondern er erschüttert auch
das Hauswesen und zerrüttet die Familie des Fürsten. Leider
herrscht noch über Grund und Zeit der Theilung großes
Dumel. #4 11.1—
Heinrich hatte von seiner österreichischen Constantia, wel
1243 starb, 1240 seinen älteren Sohn Albrecht, 1242 „den
zweiten, Dietrich, erhalten. Nach fast 6 Jahren vermählte er
sich aufs neue mit Agnes von Böhmen, der Tochter des Königs
Ottokar Przemislav, welche 1268 starb, ohne ihm Kinder ge-
boren zu haben 1). Da heiratete er die ihm unebenbürtige
Elisabeth von Maltitz, eines Ministerialen Tochter, welche jedoch
erst 1279, zugleich mit Friedrich, dem Sohne, den sie dem
Markgrafen geboren hatte, vom Kaiser Rudolf zu Zuaym mit
den Vorrechten einer freien und edlen Geburt und der Erbfolge
in Reichslehen aus kaiserlicher Machtvollkommenheit begnadet
wurde ). Dem älteren Sohne erster Ehe, der mit Mar-
garetha, der Tochter Kaiser Friedrichs, ums Jahr 1246 ver-
lobt und 1255 oder 1256 vermählt worden war, hatte der
Vater bereits schon früher die Verwaltung Thüringens auver-
traut, und ließ es ihm, da es' den Thüringern wünschenswerth
sein mußte, ein eigenes Land zu bleiben, auch bel der Theilung,
als das Hauptland, das dem Altesten gebühre. Damit blieb
die sächsische Pfalzgrafschaft verbunden. Der zweite seiner Söhne,
Dictrich, erhielt das Osterland oder das zwischen Elster, Mulde
und Saale gelegene Land und damit Leipzig, welchem er. große
Freiheiten gab; die meißner und lausitzer Markgrafschaften be-
hielt sich Heinrich vor. Da Markgraf Dietrich seinen Sitz zu
Landsberg nahm und man persönliche Titel auf den Grund-
besitz überzutragen pflegte, nannte man Dietrich auch Markgraf
von Landsberg. Dem dritten Sohne, dritter Ehe, Friedrich
dem Kleinen, setzte Heinrich später einige Städte, darunter
Dresden, Hain, Tharand und Radeburg, aus. Wenn schon
diese Theilung erst 1265 erfolgte, so hatte doch Heinrich seinen
1) Zu ihrem Seelenheile stiftete er die Klöster Neuenzelle und Seußlitz.
2) Horn, Henr. IIlnstris (Frankfurt und Leipzig 1726), p. 342;
Böhmer, Reg., p. 98.
1265