236 König Rudolf von Habsburg und die Wettiner,
nilgend gesicherten Rechtszustand wieder herzustellen. Fast ein
volles Jahr (November 1289 bis November 1290) verweilte
er in Erfurt, wo er sehr ernstliche Anordnungen für Aufrecht-
haltung des Landfriedens traf, eine Menge zu Ilmenau ge-
fangener Näuber hinrichten und 66 Raubschlösser durch die
Erfurter und seine Leute brechen ließ.
Am 6. Mai 1290 bekräftigte er die Aussöhnung Friedrichs
des Freudigen mit seinem Vater. Das Zerwürfniß in dem
mark= und landgräflichen Hause erleichterte ihm jedenfalls auch
hier die Erreichung seiner Absicht, die Autorität des Reiches
wieder herzustellen, ungemein. Leider sind uns die näheren
Umstände, unter denen dies geschah, nicht bekannt, nur so viel
wissen wir, daß Rudolf, auch durch Geldzahlungen, die Wettiner
dazu vermochte, ihre Länder, Thüringen, Meißen, Landsberg
und Lausitz, und zwar einzeln und nicht mit gesammter Hand,
vom Reiche zu Lehen zu nehmen. Dadurch erst traten dieselben
wieder in den seit vlerzig Jahren fast nicht mehr beachteten
Reichsverband ein; ein Vorgang, der für die folgenden Ereig-
nisse von der höchsten Wichtigkeit wurde 1).
Denn auch das alte würdige Haupt des wettinischen Hauses,
Heinrich der Erlauchte, war nach bittern Erfahrungen und nach
einem trüben Lebensabende, den die Zwietracht der Söhne und
Enkel, Zwist mit dem Bischof von Meißen und selbst drückende
Geldnoth verdüsterten, Aufang Februar 1288 zu Dresden,
welches damals sich erst zu heben anfing, gestorben, und in
Altenzelle bei den Vätern begraben worden. Er hatte weit
über 50 Jahr regiert, wie keiner seines Geschlechts vor ihm
und nur Einer ein halb. Jahrtausend nach ihm, und eine Zeit
gesehen, die reich an vielfacher Entwickelung und Gestaltung
war. Eine der süßesten Früchte jener Zeit hat auch er gekostet.
Er zählt mit unter den 140 Minnesängern Deutschlands ?.
1) v. Posern-Klett a. a. O., § 24.
2) Sechs Lieder, die seinen Namen tragen, in v. d. Hagen, Minne-
singer I, 13 f., und Tittmann a. a. O. II, 289. Auch der Musik war
Heinrich kundig. Er versah, zunächst für seine Kapelle, Theile der Messe,
das Kyrie Eleison und das Gloria mit neuen Melodien, und der Papst
gestattete den Gebrauch derselben in allen Kirchen in Heiurichs Lauden.
Cod. dipl. Sar. II, 1. No. 174 und Carmen occ. auct., v. 543 sa.