Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1291 
1204 
240 Friedrichs des Kleinen Abtretungen an Böhmen. 
wohl nur um wirkliche oder angebliche Ansprüche. Wüßten wir 
etwas Näheres über Friedrichs Persönlichkeit, so würde uns diese 
vielleicht über den Hergang etwas aufklären; so aber bleibt nur 
die Annahme übrig, daß Rudolf damals und auf diesem Wege 
auch in Meißen Fuß zu fassen suchte, wie er es um die näm- 
liche Zeit mit andern Mitteln in Thüringen that. Zur Aus- 
führung ist jener Tauschvertrag überhaupt nicht gelangt, und 
es liegt die Vermuthung nahe, daß es Friedrich Tutta war, 
der sich ins Mittel legte, da derselbe in der oben angeführten 
Urkunde ausdrücklich erklärt, daß er seinem Oheim dessen Ge- 
biet abgekauft habe, um die Einheit des Landes zu erhalten. 
Doch hatte Friedrich Tutta große Noth das Geld aufzubringen 
und starb ohnehin schon 1291, ohne von seiner bayerischen 
Katharina Kinder zu hinterlassen, worauf wahrscheinlich jenes 
Erbe, wenn es Tutta anders schon bezahlt hatte, wieder an 
Friedrich den Kleinen zurückgefallen ist; doch ist Wenzels Absicht 
nicht ganz unerreicht geblieben, denn 1294 besaß Friedrich der 
Kleine Dresden, Radeberg, Tharand, Dippoldswalde, Wils- 
druf, Liebenthal u. a: O. wirklich als böhmische Lehen, und 
zwei Brüder von Schönburg bekennen sich verpflichtet, dafür 
Sorge zu tragen, daß diese Lehen gleich nach Friedrichs Tode 
wiederum an Böhmen zurückfielen 1). Allein trotzdem ernannte 
nachher Friedrich der Kleine seinen Neffen Friedrich den Freu- 
digen, mit dem er sich aussöhnte, zu seinem Erben. 
So Friedrich der Kleine von Dresden und- sein Antheil. 
Aber auch Albrechts Söhne, Friedrich der Freudige und Diez- 
mann) verlangten einen Theil der großväterlichen Erbschaft. 
Ihr Rechtstitel darauf, wenn einer war, ist wenigstens nicht 
bekannt. Es kam zu mehren Kriegen. Diezmann glückte es 
im ersten, die Lausitz dem Tutta zu entreißen (Ende 1288); 
im zweiten, Friedrich dem Freudigen seinen Vater Albrecht ge- 
1) Hieher gehören die Urkunden bei Calles, Ser. epp. Misn., p. 207 
(von 1292) und die nach Pelzel ins Jahr 1294 zu setzende Urkunde der 
schönburgischen Brüder in Ludwig, Reliquine Manuscr. VI, B31. Vergl. 
Tobias, Regesten des Hauses Schönburg (1865), S. 29. Doch ist noch 
nicht alles ganz klar.
	        
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