Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

2412 Krieg um Friedrichs von Landsberg Hinterlassenschaft. 
worden. Da eilte er heulend nach Wartburg zu dem Vater 
1291 
1291 
1293 
und klagte sein Mißgeschick. Sofort befahl Albrecht dem 
gothaischen Vogte, Heinrich von Mila, dem Kloster und seinen 
Unterthauen alles Hab und Gut himwegzunehmen. Als man 
aber den Befehl vollziehen wollte, war Nichts zu finden, da 
vom Vogt, der einen Sohn im Kloster hatte, schnelle Warnung 
vorausgesendet war 2). 
Nach Tuttas Tode 16. August 1291 nahm Friedrich der 
Freudige, von den Städten, Grafen und Herren herbeigerufen ?), 
von seines Vetters Lindern den größten Theil des Meißner= 
landes (soweit nicht Tuttas Wittwe Katharina und seine Tochter 
Elisabeth darauf angewiesen waren und mit Ausnahme des an 
Friedrich den Kleinen von Dresden zurückfallenden Gebietes) 
und einen Theil des Osterlandes, Diezmann das übrige Oster- 
land in Besitz; das Osterland, welches 1265 von Meißen ge- 
trennt und mit der Mark Laudsberg vereinigt worden war, 
wurde dadurch ein selbständiges, zwischen zwei Fürsten getheilles 
Land. Einen eigentlichen Rechtstitel zu diesem Verfahren hatten 
die beiden Brüder nicht aufzuweisen, sie ergriffen aber Besitz 
von diesen Ländern, um dieselben sich und ihrem Hause zu 
erhalten, welchem der von ihrem Vater mit Rudolf von Habs- 
burg geschlossene Vertrag sie zu entfremden drohte. Nichts- 
destoweniger wollte Albrecht diese Theilung nicht auerkennen, 
sondern erhob selbst Ansprüche. Für sich allein seinen Söhnen 
kaum gewachsen, verbaud er sich mit den Grafen von Anhalt 
und den Markgrafen Otto IV. und Kourad von Brandenburg 
und verkaufte ihnen sogar die unter dem Namen Mark Lauds- 
berg begriffenen Besitzungen seines Hauses mit Delitzsch und 
Sangerhausen, sowie die alte landgräfliche Veste Neuenburg 
(1291). Zwar gewann Diezmann (mit seinem Bruder) einen 
großen Sieg über die Brandenburger (1293), bekam auch einen 
Markgrafen Johann gefangen und ließ für diesen Sieg in der 
1) Ann. Reinh., p. 259 8. 
2) Von einem Vertrage, den nach Otlokar von Horucck (Kap. 377) 
Pfalzgraf Friedrich mit Wenzel von Böhmen zu Waldsassen geschlossen 
haben soll, wissen unserc einheimischen Qnellen nichts. Vgl. v. Posern- 
Klett, 85 25.
	        
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