Veräußernng der Niederlausitz durch Diezmann. 255
der Luxemburger in Böhmen, Mähren und der Oberlansitz 1)
Bald darauf (1311) wurde auch das Pleißnerland (Altenburg,
Zwickau und Chemnitz mit seinem Zubehör) dem Land-- und
Mark-Grafen Friedrich vorläufig auf 10 Jahre wieder über-
tragen, jedoch mit Wiedereinlösungsrechte von 2000 Mark zu
56 prager Dickpfennigen oder Groschen (grossi) auf die Mark.
Nur eines Landes der Wettiner wird in den Titelu Frie-
drichs, sowie in den obigen Urkunden nicht mehr gedacht: dies
ist die Niederlausitz, welche nach Dietrich des Landsbergers
Tode nicht ohne Streit an Friedrich Tutta und von diesem
1288 an Diezmann übergegangen war. Daher wurde auch
die Lausitz zum Theil Schauplatz jenes Krieges, welchen die
brandenburger Markgrafen, denen Albrecht 1298 die Lausitz,
Landsberg ?) und Anderes verkauft hatte, mit den Brüdern
von Meißen führten (1292 u. ff.). Das von jenen belagerte
Luckau wehrte sich aber so tapfer, daß sie abließen und vor-
erst mit dem Titel dieser Mark zufrieden vor Großenhain
zogen, wo sie aber Diezmann so empfing, daß sie auch hier
wichen und nur mit den Grafen von Auhalt verstärkt zurück-
kehrten. Die nene Schlacht (1293) brachte der leipziger Tho-
maskirche jenen neuen Altar ein, dessen schon gedacht ist. Lands-
berg und Sangerhausen verblieben aber doch den Branden-
burgern, die vielleicht sogar Verwandtschaftsansprüche machen
konnten wegen Brigittens, Dietrichs von Landsberg Tochter,
Markgraf Konrads von Brandenburg Gemahlin 8).
Schon im Jahre 1298 muß Diezmann einen Gedanken
an die völlige Veräußerung der Lausitz gehabt haben, da er
(2. Mai) den Gubenern, seinen standhaften und treuen Bürgern,
die Versicherung ertheilt, daß er, jemals aus gerechtem Grunde
genöthigt Guben zu verpfänden, zu verkaufen oder sonst zu
1) Die Urkunden hierliber s. Mencke II, 956 und 957. Die
Urkunde wegen des Pleißnerlandes cbendas., S. 960.
2) Was zur sogcnannten Mark Landsberg gehörte, z. B. Schloß
Landsberg, Stadt und Schloß Delitsch, Reideburg, Shopau, die Schlösser
Lauchstädt, Schasfstädt, der alte Hof; s. Worbs, Neues Archiv II, 266.
3) Worbs (Neues Archiv II, 267) setzt dies als Vermulhung scharf-
sinnig auseinander.
1288
12902
1293