Fehden in Thüringen und mit Brandenburg. 259.
Erzbischof, der die alten, längst verschollenen, thüringisch-
mainzischen Lehen wieder geltend machen wolltc) und ließ sie.
theuer genug wieder einlssen. Mit schwerem Gelde büßten
auch Mühlhausen und Nordhausen „„und die Hungersnoth im
eingeschlossenen Erfurt zwang endlich den Stadtrath zum Ver-
gleich-(1315) auf Verlust der albertinischen Gerechtsame und
Privilegien, oden Bezahlung mit weit höheren Kaufsummen
und einer Strafe von 10,000 Mark. Die, Grafschaft, an der
schmalen Gera mochten sie noch 5 Jahre für 300 Mark be-
halten 1).
Diesen Ausgang hatte der alte Landgraf Albrecht, der,
eigentliche Urheber aller dieser verderblichen Händel, nicht mehr
erlebt. Verschwenderisch, wenn Vorrath da war, darbte er bei
trocknem Brod, wenn dieser aufgezehrt war, während sein kleiner
Hofstaat von 9 Personen sich bei Bürgern zu Gaste, lud. In so.
verächtlicher Lage möchte man ihn gern bedauern, wenn der
Gedanke seiner schweren Verschuldung und einer gerechten Ver-
geltung nicht jede Milde des Urtheils verscheuchte. Er, der,
Entartete, starb am 13. November 1314 74 Jahr alt in
Erfurt.
Aber schon war der brandenburgische Streit von Neuem,
ausgebrochen. Der Landfriede mit Brandenburg vom 12. Julüu
1313 auf zwei Jahre, während dessen, sich Johann von Bran-
denburg noch immer meißner Markgraf schrieb, war abgelaufen.
Begierig das Verlorene wiederzugewinnen, trat Friedrich 1315=
dem großen gegen Waldemar geschlossenen nordischen Bunde
bei, dessen Haupt König Erich von Dänemark war. Landsberg,
einen Theil von Wahren, Freiburg und Mücheln brachte er
zwar wieder an sich, aber sein Sohn Friedrich der Lahme siel-
durch einen Pfeilschuß bei der Belagerung des Schlosses Zwenkau.
Als hierauf Friedrich von Dresden 25. April 1316 starb,
nahm Waldemar, ohne Rücksicht darauf, daß Friedrich der
Freudige früher in Folge einer freilich nicht dauernden Aus-
söhnung von diesem seinem Stiefoheim zum künftigen Erben
der dresdner Pflege ernannt worden war, als welcher er schon
1) Die späteren Schicksale dieser nach mehrmaligem Wechsel 1485 für.
immer eingelöseten Grasschaft siehe Weisse II, 47.
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1814
1815
1816