Heerwesen. 273
als curiac cancellarius ot roctor, mit einem Protonotar und
Scriptoren unter sich. 1) Unter Heinrich dem Erlauchten be-
ginnt nun auch die Ausfertigung der Urkunden in deutscher
Sprache. 2) — Eine bleibende Residenz hatte der Markgraf noch
nicht, selbst nicht eigene Schlösser überall da, wo er sich auf-
hielt, weßhalb er öffentliche Amtshandlungen bald in Privat-
häusern, bald in Kirchen oder unter freiem Himmel vornahm.
Heinrich der Erlauchte verweilte aufangs vorzugsweise in Grimma,
später auf dem Tharand, zuletzt in Dresden. Er war es wahr-
scheinlich auch, der in der Stadt Meißen seinen Wohnsitz von
der Wasserburg auf die Stelle der späteren Albrechtsburg ver-
legte, zur nicht geringen Beeinträchtigung des Burggrafen, der
auch 1308 gezwungen wurde, dem Markgrafen den das Burg-
thor beherrschenden festen Thurm einzuräumen.
Das Heer bestand aus allen denen, welche durch ihre Lehens-
pflicht zu persönlichem Kriegsdienste verbunden waren und für
welche der Dienst zu Roß als Regel galt, also aus Vasallen,
Rittern und Ministerialen. Es war ein „reitender Krieg“.
Man zählte nach Fähnlein, Lanzen oder Gleven, indem die vor-
nehmeren Vasallen ihre Hintersassen beritten mitbrachten oder
andere Knappen und Kuechte mit sich führten. Wer einzeln
kam, hieß ein Einspänniger. Diese Mannschaft wurde, obgleich
sie nach sächsischem Leheurecht 1½ Monat auf eigene Kosten
dienen sollte, doch gewöhnlich vom Fürsten unterhalten. Vom
Fußvolke war damals noch wenig die Rede. Es bildete sich
am ersten in den Städten aus, deren Bürger dem Fürsten
ebenfalls zum Kriegsdienst verpflichtet waren, und gewann erst
später durch die Anwendung des Pulvers und in den Zeiten
des Hussitenkrieges seine größere Wichtigkeit. Die Kriegskunst
beschränkte sich auf Belagerung der befestigten Städte und
Schlösser; sonst bestand der Krieg wesentlich in Verwüstung des
Landes. Wie es bei der Plätzlichkeit und der kurzen Dauer
der Kriege, die doch nur Fehden in größerem Maßstabe zu
heißen verdienen, nicht anders sein konnte, pflegte die Zahl der
1) Horn, Sächs. Handbibliothek (Leipzig 1730) VI, 571—588.
2) Die älteste vorhandene deutsche Urkunde aus unsern Gegenden ist
im Jahr 1274 von Heiurich, Vogt von Plaucn, ausgsiellt.
Böttiger, Geschichte Sachsens, 2. Aufl. 1. 18