276 Inneres 1190 — 1324.
Auch die Rechtsverwaltung zeigt uns neben wir-
diger Handhabung und Weiterbildung des Herkommens doch
auch noch manche Unsicherheit und Mängel allgemein giltiger
Normen, denen man meist nur noch durch einzelne Festsetzungen
abzuhelfen suchte. Bei der schwankenden Kompetenz der Ge-
richtsstellen blieben oft Vergleich und schiedsrichterliche Ver-
handlung der einzige Ausweg, um streitige Sachen zu schlichten.
Noch saß der Markgraf in Person zu Gericht. Je mehr aber
der Stand der Schöffenbarfreien verschwand, desto mehr ver-
fiel auch das alte Landding; 1259 wurde das letzte zu Kolmitz
gehalten, auch in Thüringen und dem Osterland kamen sie wäh-
rend des 13. Jahrhunderts in Abgang. 1) Dafür dehnte das
Hofgericht des Fürsten, welches wohl nach dem Vorbilde von
dem an Kaiser Friedrichs II. Hofe entstand, und vor welchem
eigentlich nur die Dienstmannen, Nitter und Vasallen ihren
Gerichtsstaud hatten, seine Befugnisse auch über die Freien aus;
vielleicht war der camomrius juder der Vorgänger des nach-
maligen Hofrichters. Eine wichtige Neuerung im Gerichtswesen
war, daß Heinrich der Erlauchte für die einzelnen Territorien
Landrichter ernannte (juder provinciae, im Meißnischen zu-
erst 1318 genannt) als Stellvertreter des Fürsten auf den
Gerichtstagen, seitdem dieser nicht mehr in Person dem Gerichte
vorsaß. Die meisten Beamten hatten Gerichtsbarkeit im Um-
fange ihrer Befugnisse; in den Pflegen Meißen und Hain übte
sie der Burggraf zu Meißen im Namen des Markgrafen; an-
dere Gerichte, zu denen das unterm Rothen Thurm zu Meißen
ribus dare debct.“ Über andere Stenern Wilke, Ticemannmus, p. 245 8.
und Tittmann a. a. O. I, 184 ff. Über die Juden die Urkunde in
Fr. Rudolphi, Gotha diplom. (Frankfurt und Leipzig 1717, Fol.)
V, 209.
1) Nach A. Weck (Beschreibung und Vorstellung der Residenz
Dresden [Nürnberg 1680, Fol.]) scheint meistens auch die Tabelle in
Schrebers Nachricht von Land= und Ausschuß-Tagen von 1185 bis
1787 (3. Ausl. [Dresden 1793], S. 160) gefertigt. Hieher würden ge-
hören: zu Sköhlen 1218; 1233, 1254, 1259 zu Colmen; 1262 oder
1205, 1288 und 1290 zu Leipzig; Delitzsch 1222, Lommatzsch 1271,
Dresden 1278. — Vergl. Weisse, Zusätze dazu (Leipzig 1799), S. 7.