Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

290 Friedrich der Ernsthafte. 
Auch für die Ausbildung' seiner ländesherrlichen Macht im 
Innern blieb seine Stellung zum Kaiser. nicht unbenutzt; 1324 
belehnte ihn dieser mittden Gütern des geächteten Herrn von 
Schellenberg, 1329. mit'den Burggrafthum Altenburg und. der 
Lehnshoheit über die Burggrafen von Leisnig, wozu 1336 die 
Anwartschaft auf Waldenburg' und Rabenstein kam; ein Ver- 
trag mit demumeißner Burggrafen Meinher IV. über die Berg- 
werksgerechtigkeit in der Grafschaft Hartenstein dehnte seine lan- 
desherrliche Macht auch über dieses Gebiet aus. 1) Nament- 
lich empfand Thüringen," bisher der Kampfplatz) auf dem so 
viele widerstreitende Gewalten mit einander rangen; wies viel 
durch die Vereinigung der wettinischen Länder in Einer kräftigen 
Hand die fürstliche Macht gewonnen hatte.“ Es erscheint jetzt 
entschieden als das Hauptland] hinter dem Meißen mehr. zu- 
rücktritt; Friedrich der Ernsthafte zist zunächst Landgraf= Als 
solcher steuerte er mit Nachdruck dem Naubritterwesen, und wie. 
sehr auch Städte und Adel sich anstrengten, ihre Unabhängigkeit 
zu behaupten), sie wurden mehr###d mehr zum Gehorsam ge- 
bracht. An der Werra in der Gegend dreier Furthen lag die 
alte Burg. Nortmannstein und darunter! die Stadt Dryfurt 
oder Treffurt, von der sich das edle Geschlechti der Treffurt 
naunte. Ihr großer Besitztals Herren von Spangenberg, Dorla 
und Dünwerde, auch zuweilen der Vogtei von Mühlhausen, ge- 
nügte ihnen #nicht; mit: den Herren von Kunemunde und 
anderen verbündet fielen sie den mainzer, hessischen und thürin- 
gischen Fürsten räuberisch ins Land. So hatten sie auch die edle 
Landgräfin Wittwe beunruhlgt, bis! ihr tapferer Vogtz. Friedrich 
von Wangenheim, 1327 ihrer etliche gefangen nahm und drei 
Herren von Kunemunde jeden mit einer Katze an den Galgen 
. 
für Brändenburg, söndern lieber (be- ganzei wettinischen Ländernexus, 
mithin auch Thüringen dafür ansehen mochte. Wenigstens wurde der 
brandenburgische auch auf Thüringen mit ausgedehnt. Lude w., Rell. 
MSS. IX, 679. S. auch Horns Abhaudlung in Fr. Chr. Schminke, 
Monumenta llassiaca, Vol. III .(Cassel 1750, 80), p. 1—116. Rommel 
(Gesch. von Hessen II, 131 u. Anmerkk. 97) nimmt an, man habe da- 
mals die brandenburgische Erbverbrüdevung wieder aufgegeben. 
1) Märker a. a. O., S. 226. 260. 311.
	        
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