292 Friedrich der Ernsthafte.
Ritterschlag zu ertheilen, wurde dem alten Thüringer Friedrich
von Wangenheim als dem Helden zu Theil, der nie in einer
Schlacht geflohen sei. Am andern Tage erhielt der Landgraf
in der Messe, den Rittersegen, zog nicht lange nachher mit
Reliquien und Kleinodien reich beschenkt zur Heimat zurück
„ unde machte do zu Isenache seynen volgirn eyne schone wirt-
schaft“ 9). « .
Sein Ausgreifen in die allgemeinen europäischen Angelegen-
heiten war nur vorübergehend gewesen. Er hatte im eigenen
Lande noch vollauf zu thun, wo, wie es schien, seine großen
Vasallen mit ihm über den Umfang der landgräflichen Macht,
die jetzt bei solcher Einheit des Regiments und Verwandtschaft
mit dem mächtigsten deutschen Hause der Wittelsbacher weit
nachdrücklicher werden mochte, gar nicht einverstanden waren.
Auch war Friedrich der Mann nicht, der sich viel bieten ließ.
Wie einige Jahre früher die Predigermönche zu Erfurt dem
von Johann XXII. gebannten Kaiser Ludwolg weder singen noch
läuten wollten; schloß er sie in ihrem Kloster ein und ließ sie
hungern; da sangen sie! Entscheidend wurde aber für die ganze
folgende Gestaltung der thüringischen Verhältnisse die sogenannte
Grafenfehde.
Zwei der mächtigsten. Grafenhäuser Thüringens, das der
Askanier von. Weimar-Orlamünde und das schwarzburgische,
beide, eng, verschwägert, arbeiteten seit langem mit Erfolg und
zwar #pielfach, in Gemeinschaft daran, durch Kauf, Tausch und
Erwerbung von lehensherrlichen Rechten über kleinere Herren
sich in Thüringen, namentlich in dem Saalthale von Doruburg
bis nach Saalfeld hinauf, ein größeres, geschlossenes Territorium
zu schaffen: Dabei standen Beide, da ihre wichtigsten Besitzungen
entweder Reichslehen oder Allod waren, dem Landgrafen eben-
bürtig und fast, ganz unabhängig gegenüber, Da aber durch-
kreuzte diesen der Vollendung bereits entgegenreifenden Plan
plötzlich Friedrich, der Ernsthafte, indem er 1242 durch eine ganz
im. Geheimen geführte und abgeschlossene Unterhandlung mit dem
tief verschuldeten Grafen Heinrich IV., dem Haupte der älteren,
1) Nothe 657.