Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1345 
1846 
204 Friedrich der Ernsthafte. 
von Taqutenburg erwarben und die Grafen von Orlamünde der 
Heiratsverabredung zwischen des Landgrafen Sohne und Ka- 
tharina, der Tochter des reichen Grafen Heinrich von Henne- 
berg, des Herrn der Pflegen Koburg und Schmalkalden (der 
sogenannten neuen Grafschaft), hindernd in den Weg traten, in- 
dem sie auf die zur Mitgift bestimmte Pflege Koburg Eventual- 
ansprüche zu haben behaupteten; sie wollten eben nicht dulden, 
daß das landgräfliche Haus so viele Besitzungen an sich brächte. 
Mehre Monate wüthete der Kampf; in einem Treffen bei 
Arnstadt wurde Friedrich so schwer verwundet, daß er 4 Wochen 
in Erfurt daniederlag; dem Falle des von ihm belagerten Dorn- 
burgs kam der Abschluß des Friedens mit den Grafen von 
Schwarzburg zuvor 26. Juli 1345; die Grafen verzichteten 
auf Kahla, ihr Schwager, der Burggraf von Kirchberg, auf 
Greifenberg; Dornburg nahmen jene vom Landgrafen zu Lehen. 
Auf der Wachsenburg verglich sich hierauf der Landgraf auch 
mit dem Grafen von Henneberg, und dort kam auch die Ver- 
lobung seines Sohnes mit Katharina zu Stande. Und mun 
erlagen auch die allein gelassenen Grafen von Weimar. Froh, 
durch den Vertrag zu Weißenfels 1346 wenigstens einen Theil 
ihres Besitzthums zu retten, mußten sie sich dem Landgrafen 
vollständig unterwerfen; sie wurden mediatisirt. Zu Bauktzen 
ertheilte Karl IV. 1350 dem Landgrafen die Belehnung mit 
den Gütern, welche die Grafen von Orlamünde bisher vom 
Reiche gehabt hatten. Weimar ging 1373 nach dem Tode des 
Grafen Hermann in den unmittelbaren Besitz der Landgrafen 
über. Durch diesen Ausgang der Grafenfehde war das liber- 
gewicht des Landgrafenthums über die Landesherrlichkeit der 
Grafen auf alle Zeiten entschieden. Eine andere Fehde Frie- 
drichs und anderer Fürsten gegen den mainzer Erzbischof Hein- 
rich von Virneburg unterblieb, weil dieser die gegen ihn bereits 
geschlossene Verbindung schlau zu trennen wußte 1). 
1) Weitläufig bei Rothe, Jovius (Chron. Schwarzburg.), in 
Schöttgen und Kreyssig: Diplomat. ct scrr. (Altenb. 1753, 3 Vol., 
fol.) I, 335 sq. über Hessen Rommel II, 137. In ihrer wahren Be- 
deutung erkennt die Grasenfehde zuerst Michelsen, Urkundlicher Ausgang 
der Grasschaft Orlamünde (1850).
	        
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