1345
1846
204 Friedrich der Ernsthafte.
von Taqutenburg erwarben und die Grafen von Orlamünde der
Heiratsverabredung zwischen des Landgrafen Sohne und Ka-
tharina, der Tochter des reichen Grafen Heinrich von Henne-
berg, des Herrn der Pflegen Koburg und Schmalkalden (der
sogenannten neuen Grafschaft), hindernd in den Weg traten, in-
dem sie auf die zur Mitgift bestimmte Pflege Koburg Eventual-
ansprüche zu haben behaupteten; sie wollten eben nicht dulden,
daß das landgräfliche Haus so viele Besitzungen an sich brächte.
Mehre Monate wüthete der Kampf; in einem Treffen bei
Arnstadt wurde Friedrich so schwer verwundet, daß er 4 Wochen
in Erfurt daniederlag; dem Falle des von ihm belagerten Dorn-
burgs kam der Abschluß des Friedens mit den Grafen von
Schwarzburg zuvor 26. Juli 1345; die Grafen verzichteten
auf Kahla, ihr Schwager, der Burggraf von Kirchberg, auf
Greifenberg; Dornburg nahmen jene vom Landgrafen zu Lehen.
Auf der Wachsenburg verglich sich hierauf der Landgraf auch
mit dem Grafen von Henneberg, und dort kam auch die Ver-
lobung seines Sohnes mit Katharina zu Stande. Und mun
erlagen auch die allein gelassenen Grafen von Weimar. Froh,
durch den Vertrag zu Weißenfels 1346 wenigstens einen Theil
ihres Besitzthums zu retten, mußten sie sich dem Landgrafen
vollständig unterwerfen; sie wurden mediatisirt. Zu Bauktzen
ertheilte Karl IV. 1350 dem Landgrafen die Belehnung mit
den Gütern, welche die Grafen von Orlamünde bisher vom
Reiche gehabt hatten. Weimar ging 1373 nach dem Tode des
Grafen Hermann in den unmittelbaren Besitz der Landgrafen
über. Durch diesen Ausgang der Grafenfehde war das liber-
gewicht des Landgrafenthums über die Landesherrlichkeit der
Grafen auf alle Zeiten entschieden. Eine andere Fehde Frie-
drichs und anderer Fürsten gegen den mainzer Erzbischof Hein-
rich von Virneburg unterblieb, weil dieser die gegen ihn bereits
geschlossene Verbindung schlau zu trennen wußte 1).
1) Weitläufig bei Rothe, Jovius (Chron. Schwarzburg.), in
Schöttgen und Kreyssig: Diplomat. ct scrr. (Altenb. 1753, 3 Vol.,
fol.) I, 335 sq. über Hessen Rommel II, 137. In ihrer wahren Be-
deutung erkennt die Grasenfehde zuerst Michelsen, Urkundlicher Ausgang
der Grasschaft Orlamünde (1850).