Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

1407 
1409 
816 Friedrich der Streitbare. 
schweig, Heinrichs des Milden Tochter, und ließ ihr in ihrem 
Leibgedinge die Eventualhuldigung leisten. 
Nach einigen Jahren erwarben er und sein Bruder Wil- 
helm der jüngere (Georg war bereits 1401 gestorben) die 
Hälfte des durch Wilhelms, seines Oheims, Tod 1407 ange- 
fallenen Meißens; wie er bald darauf seinen Vetter Friedrich 
den Friedfertigen den eigennützigen Absichten Günthers von 
Schwarzburg entzog und die Flegler bekämpfte, ist schon gedacht. 
Zwei Jahre nach der Stiftung der Universität Leipzig, welche 
einen schönen Beweis giebt, daß Friedrich und sein Bruder 
mitten im Sturme und Drange einer kriegerischen Zeit auch den 
hohen Werth der Wissenschaften zu schätzen wußten 1) (1409), 
schritten endlich die Markgrafen Friedrich und Wilhelm der 
jüngere zu einer sogenannten Orterung (Mutschirung) oder 
widerruflichen Theilung auf 4 Jahre, nach deren Verlauf der 
ältere Bruder das Recht haben sollte, seinen Antheil entweder 
zu behalten oder mit. dem des andern zu vertauschen. Dem 
Altesten fielen dabei Leipzig und die Pflicht, die neu angestellten 
Magister und Doctoren zu besolden, und der größere Theil von 
Meißen, dem Jüngern dagegen der größere des Osterlandes zu. 
Man schien also auch jetzt noch das Land mehr für ein großes 
Privatgut als für einen wirklichen, in sich organisirten und 
darum kanm theilbaren Staat zu halten. Wieviel man auch 
das Lückenhafte und Unzureichende des ganzen Verfahrens durch 
besondere Festsetzungen zu ergänzen suchte, z. B. daß Keiner an 
des Andern Schulden gebunden sei, jede allgemeine Bede nur 
von beiden Fürsten zugleich ausgeschrieben werden, jedes größere 
heimfallende Lehen Beiden zu Gut kommen solle, so ergab sich 
bald, daß Friedrich mit seinem Antheil nicht einmal zufrieden 
und nach schiedsrichterlichem Ausspruche eine neue Theilung zu 
machen war (1415), die der jüngere Bruder vornahm. Allein 
als Friedrich nun das Osterland, aber vermehrt, wieder wählte, 
entstanden von Seiten Wilhelms Klagen, bis Friedrich ihm 
Leipzig gegen Jena überließ (1423) 2). 
1) über die Universitkten Erfurt 1392 und Leipzig 1409, siehe den 
Kulturabriß zu dem Abschnitt von 1321—1423. 
2) Joh. Seb. Müller, Des kur-und fürstlichen Hauses Sachsen
	        
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