1407
1409
816 Friedrich der Streitbare.
schweig, Heinrichs des Milden Tochter, und ließ ihr in ihrem
Leibgedinge die Eventualhuldigung leisten.
Nach einigen Jahren erwarben er und sein Bruder Wil-
helm der jüngere (Georg war bereits 1401 gestorben) die
Hälfte des durch Wilhelms, seines Oheims, Tod 1407 ange-
fallenen Meißens; wie er bald darauf seinen Vetter Friedrich
den Friedfertigen den eigennützigen Absichten Günthers von
Schwarzburg entzog und die Flegler bekämpfte, ist schon gedacht.
Zwei Jahre nach der Stiftung der Universität Leipzig, welche
einen schönen Beweis giebt, daß Friedrich und sein Bruder
mitten im Sturme und Drange einer kriegerischen Zeit auch den
hohen Werth der Wissenschaften zu schätzen wußten 1) (1409),
schritten endlich die Markgrafen Friedrich und Wilhelm der
jüngere zu einer sogenannten Orterung (Mutschirung) oder
widerruflichen Theilung auf 4 Jahre, nach deren Verlauf der
ältere Bruder das Recht haben sollte, seinen Antheil entweder
zu behalten oder mit. dem des andern zu vertauschen. Dem
Altesten fielen dabei Leipzig und die Pflicht, die neu angestellten
Magister und Doctoren zu besolden, und der größere Theil von
Meißen, dem Jüngern dagegen der größere des Osterlandes zu.
Man schien also auch jetzt noch das Land mehr für ein großes
Privatgut als für einen wirklichen, in sich organisirten und
darum kanm theilbaren Staat zu halten. Wieviel man auch
das Lückenhafte und Unzureichende des ganzen Verfahrens durch
besondere Festsetzungen zu ergänzen suchte, z. B. daß Keiner an
des Andern Schulden gebunden sei, jede allgemeine Bede nur
von beiden Fürsten zugleich ausgeschrieben werden, jedes größere
heimfallende Lehen Beiden zu Gut kommen solle, so ergab sich
bald, daß Friedrich mit seinem Antheil nicht einmal zufrieden
und nach schiedsrichterlichem Ausspruche eine neue Theilung zu
machen war (1415), die der jüngere Bruder vornahm. Allein
als Friedrich nun das Osterland, aber vermehrt, wieder wählte,
entstanden von Seiten Wilhelms Klagen, bis Friedrich ihm
Leipzig gegen Jena überließ (1423) 2).
1) über die Universitkten Erfurt 1392 und Leipzig 1409, siehe den
Kulturabriß zu dem Abschnitt von 1321—1423.
2) Joh. Seb. Müller, Des kur-und fürstlichen Hauses Sachsen