Oberlausitz 1824 — 1428. 827
sonders die lübbener Parochic unterwarf, und deren Vicarius,
dem Official von Lübben #). 1
Glücklicher war in diesem Zeitraum wenigstens unter
Karl IV. die Oberlausitz, welche, seitdem sie 1320./ #
Böhmen zurückgekommen war, als Markgrafthum Brudissin he-
zeichnet wird, und nachdem die Wittelsbacher auf sie Verzicht
geleistet, 1355 dem Reiche Böhmen förmlich incorporirt wurde.
Der Name Oberlausitz aber, kommt erst. 1466, vor. Land und
Städte erhielten ihre Privilegien bestätigt, das budissiner, Stift
empfing einen Schutzbrief. Die Verfassung im Ganzen. blieb.
Der Landvogt, der mitunter auch Hauptmann zu Budissin und
Görlitz (sowie der Vogt in jeder dieser Städte auch Unter-
hauptmann) heißt, hatte die: Lehen an Ritterschaft und Städte
zu vergeben, Streitigkeiten zu entscheiden, Landesversammlungen,
bald hier bald da, am häufigsten in Löbau, zu halten, die
Truppen zu mustern und anzuführen, königliche Befehle bekannt
zu machen. Letzteres geschah gewöhnlich auf den. Landtagen
selbst, wo auch über Bündnisse, Einigungen, von der Ritter-
schaft und den Städten (die noch in unbestimmter Zahl er-
schienen) gehaudelt wurde. Die Ritterschaft zerfiel, in nobiles
(Starazzen, Starosten?) und Vasallen. Die Geldzumuthungen
der Fürsten (Beden, deren eine (1395) 2400 Schock Groschen
betrug, Bernen und Steuern) mögen auch stehende Artikel der
Landtagsverhandlungen gewesen sein; bis 1408 waren Ritter-
schaft und Städte bei den Verhandlungen über Steuern ver,
einigt, dann gesondert. Seit 1420 ohngefähr fängt der Re-
vers, den der Landvogt dem Laude ausstellte, au.. Ubrigens
standen unter dem Landvogt noch die Vögte der Sechsstädtte,
die Erbrichter und die Landrichter (Propraksarien, auch Hof-
richter genannt, weil sie auf des Vogtes Hofe, richteten), Unter
Wenzel findet man auch schon die. seniores vasallorum oder
sogenannten. Landesältesten. Später erscheint Görlitz und sein
Kreis als ein besonderes Fürstenthum unter Herzog Johamm,
1) S. Sam. Grosser, Lausitzische Merkwürdigkeiten (Leipzig und
Budissin 1714, Fol.). Die erwähnte Urkunde ist wegen der mitgetheilten
Namen der damaligen 3. Stände nicht unwichtig (s.i I, 107); die andern
Notizen findet man im Werke zerstreut.
1820