Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Oberlausitz 1824 — 1428. 827 
sonders die lübbener Parochic unterwarf, und deren Vicarius, 
dem Official von Lübben #). 1 
Glücklicher war in diesem Zeitraum wenigstens unter 
Karl IV. die Oberlausitz, welche, seitdem sie 1320./ # 
Böhmen zurückgekommen war, als Markgrafthum Brudissin he- 
zeichnet wird, und nachdem die Wittelsbacher auf sie Verzicht 
geleistet, 1355 dem Reiche Böhmen förmlich incorporirt wurde. 
Der Name Oberlausitz aber, kommt erst. 1466, vor. Land und 
Städte erhielten ihre Privilegien bestätigt, das budissiner, Stift 
empfing einen Schutzbrief. Die Verfassung im Ganzen. blieb. 
Der Landvogt, der mitunter auch Hauptmann zu Budissin und 
Görlitz (sowie der Vogt in jeder dieser Städte auch Unter- 
hauptmann) heißt, hatte die: Lehen an Ritterschaft und Städte 
zu vergeben, Streitigkeiten zu entscheiden, Landesversammlungen, 
bald hier bald da, am häufigsten in Löbau, zu halten, die 
Truppen zu mustern und anzuführen, königliche Befehle bekannt 
zu machen. Letzteres geschah gewöhnlich auf den. Landtagen 
selbst, wo auch über Bündnisse, Einigungen, von der Ritter- 
schaft und den Städten (die noch in unbestimmter Zahl er- 
schienen) gehaudelt wurde. Die Ritterschaft zerfiel, in nobiles 
(Starazzen, Starosten?) und Vasallen. Die Geldzumuthungen 
der Fürsten (Beden, deren eine (1395) 2400 Schock Groschen 
betrug, Bernen und Steuern) mögen auch stehende Artikel der 
Landtagsverhandlungen gewesen sein; bis 1408 waren Ritter- 
schaft und Städte bei den Verhandlungen über Steuern ver, 
einigt, dann gesondert. Seit 1420 ohngefähr fängt der Re- 
vers, den der Landvogt dem Laude ausstellte, au.. Ubrigens 
standen unter dem Landvogt noch die Vögte der Sechsstädtte, 
die Erbrichter und die Landrichter (Propraksarien, auch Hof- 
richter genannt, weil sie auf des Vogtes Hofe, richteten), Unter 
Wenzel findet man auch schon die. seniores vasallorum oder 
sogenannten. Landesältesten. Später erscheint Görlitz und sein 
Kreis als ein besonderes Fürstenthum unter Herzog Johamm, 
1) S. Sam. Grosser, Lausitzische Merkwürdigkeiten (Leipzig und 
Budissin 1714, Fol.). Die erwähnte Urkunde ist wegen der mitgetheilten 
Namen der damaligen 3. Stände nicht unwichtig (s.i I, 107); die andern 
Notizen findet man im Werke zerstreut. 
1820
	        
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