Münzwesen. Hofbeamte. Gerichtsverfassung. 835
1412, schlossen und auf den sie alle Münzmeister und Wcchsler
vereidigten, half ebenfalls wenig, da bald darauf der Hussiten-
krieg das Münzwesen sehr in Verfall brachte. Goldmünzen
wurden: noch nicht geprägt, sondern erst 1486, nach Vorbild
der rheinischen oder ungarischen (Güldenpfennige, denarü floreni
von. Florenz, ducati). Im Jahre 1411 kostete ein rheinischer
Gulden 19 freiberger Groschen; 1415 stand ein Schock alter
Groschen gleich mit 2 ½ ungarischen. Gulden.). « ss
Unter Friedrich dem Ernsten kommt zuerst ein Kanzler,
doch noch nicht bleibend, vor; auch bemerkt man in diesem
Zeitraum beständige Räthe am Hofe, unter dem Namen der
Heimlichen, gewöhnlich aus dem Ritterstande. Mit dem
Aufkommen besoldeter Hofbeamten treten die ehemaligen Hof-
dienste der Ministerialen in den Hintergrund. Zur. Einnahme
der landesherrlichen Gefälle erscheint 1357 zuerst ein magister
camerae, Kammermeister, der vom magister curiae oder Hof-=
meister verschieden ist. Die Fürsten hießen damals noch Erlaucht
und Hochgeboren; Grafen und andere Große Wohlgeboren;
der niedere Adel Gestrenge, die Geistlichen Ehrwürdige und
Ehrbare ?).
Was die Gerichtsverfassung betrifft, so bemerkt man
zuerst das Verschwinden" des allgemeinen thüringischen Land-
gerichts zu Mittelhausen, zumal da das Hofgericht der Land-
und Mark-Grafen unter dem Kanzler und den Räthen sich auch
über Thüringen auszudehnen anfing. Dagegen blieben noch
das Mannengericht in höhern Angelegenheiten der Vasallen
unter fürstlichem Vorsitz, und die Landgerichte in den einzelnen
Provinzen, mit Gerichtsbarkeit über die unmittelbaren Vasallen,
die aber an das Hofgericht appelliren konnten. Je mehr sich
die Territorialgerichtsbarkeit ausbildete, desto weiter wurde die
1) Horn, Friedrich der Streitbare, S. 254 ff.
2) Das Wort rat#ag bei Herodot I1, 199 bedeckter Wagen, bei
Kero, Ottfried und Notker gewölbtes Gemach. Camerarius schon
unter König Dagobert. Unter Karl dem Großen und Ludwig nahm die
camera imperialis die Strasgelder ein. Vergl. Ran, über Kameral=
wissenschaft (1825, 8°), Gött. gelehrte Anzeigen (1. September 1825),
S. 140; s. auch Schneider, Du Cange und Haltaus.