Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

338 Inneres 1324 —1423., 
der Anwendung des Pulvers, bald auch der Briefadel, sein 
Ansehen schwächten. 
In den Städten traten während dieses Zeitraumes die 
Handwerker immer häufiger zu Innungen zusammen, die 
auch oft mit. Verbietungsrechten beggbt wurden, ohne daß 
jedoch die in Meißen, und dem Osterlande zu wirklichen Zünften 
zu werden und politische Bedeutung zu erlangen vermochten 
wie in den thüringischen Städten, da dies die Wachsamkeit der 
Stadträthe und der Landesherren verhinderte;. 1414 „hob Frie- 
drich der Streitbare die Innungen der chemuttzer Handwerker 
auf, und verbot ihnen, deren „hinter dem Rathe“ neue zu 
bilden 1). Die Zahl der Stadtrechte mehrte sich bedeutend, 
indem Heiligenstadt 1335, Hof 1368, Orlamünde 1381, 
Schlieben 1372, Ilm 1350, Schleusingen 1412, Weimar 1410, 
Gräfenthal 1412, Lobeda 1407, Magdala 1406, Chemnitz 1424, 
Leisnig 1430, Colditz 1431 damit versehen worden sein sollen, 
Die zahlreichen Ertheilungen von Freiheiten, und Priyilegien 
wirkten, wenn auch hemmend im allgemeinen, doch fördernd im 
einzelnen, Die Blüthe Böhmens unter Karl IV. blieb nicht. 
ohne anregenden Einfluß auf die Städte der wettinischen Länder. 
Einen bedeutenden Fortschritt in, der Entwickelung städtischen 
Wesens bezeichnet die jetzt häufiger werdende erbliche Verleihung 
der, städtischen Gerichtsbarkeit an einzelne Personen wie in 
Leipzig 1385, in Freiberg 1380, in Lommatzsch 1410, in Jena 
1406. in Dresden 1425. Galten diese Erbschulzen auch als 
fürstliche Beamte, so lockerte doch eben die Erblichkeit ihre Ab- 
hängigkeit vom Landesherrn, weshalb „auch in Leipzig schon 
1392 das Erbschulzenamt wieder beseitigt und durch einen fürst- 
lichen. Vogt ersetzt, wurde; doch gab, schon 1423 Friedrich der 
Streitbare der Stadt die Gerichte zurück. Von den Städten 
der wettinischen Länder verdienen drei eine besondere Würdigung, 
gleichsam als Repräsentanten des bald so wichtigen Bürger- 
standes in den drei Lindern, Meißen, Thüringen und Osterland, 
Dresden, Erfurt und Leipzig. 
Dresden, wohl noch die kleinste unter den drei Schwestern, 
hätte sich wegen der uibequemen böhmischen Nachbarschaft und 
1) Horn a. a. O., S. 807, Nr. 205.
	        
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