1370
bis
1388.
1376
1389
1388
1419
1399
—
862 Das Herzogthum Sachsen 1356—1423
welche aber Rudolf wieder einer Familie, die sich davon von
Barby nannte, zu Lehen gab.
Der neue Kurfürst Wenzel (1370—1388) scheint seinem
Neffen Albrecht einigen Antheil an der Regierung verstattet zu
haben, wenigsteus wird ihm in einigen Urkunden der Titel.
Kurfürst beigelegt, und wurden Beide mit Braunschweig über
die Succession im Herzogthum Lüneburg in eine Erbfolgefehde
verwickelt; auf dieses hatte schon für den Fall des Aussterbens
Herzog Ruvolf I. eine Anwartschaft vom Kaiser erhalten und
die sogenannte frankfurter goldene Bulle, welche Karl IV.
Wenzeln 1376 gegeben neben deutlicherer Bestimmung der
früheren im Punkte der Primogenitur, hatte die Belehnung
mit Lüneburg wiederholt. Der Krieg endigte nach der Nieder-
lage von Wenzels Söhnen bei Winsen an der Aller am 21. Ja-
nuar 1389 mit einer Erbverbrüderung, derzufolge nach Ab-
gange des ganzen braunschweigischen Stammes die Herzöge von
Sachsen, oder bei deren Absterben die Herzöge von Braun-
schweig folgen sollten. 1) Die ganze Fehde wäre schwerlich er-
folgt, wenn festere Grundsätze im Erbfolgerecht der Verwandten
eingeführt oder befolgt worden wären. Gewiß der Erfolg des
Krieges war gerechter als die Ursache. Albrecht starb schon
1385 und Wenzel 1388. Er nahm, vermuthlich wegen eines
Streites mit Brabant über das Recht, dem Kaiser das Reichs-
schwert vorzutragen, die Kurschwerter in sein Wappen auf.
Daß Wenzel vom ebstorfer Propst Bertram- vergiftet worden
sei, ist wohl erzählt, doch nicht bewiesen worden.
Rudolf III., Wenzels ältester Sohn (1388—1419) von
Cäcilie von Carrara, hatte durch Schuld der Zeit eine sehr
stürmische Regierung. Unter andern war er bei den Kurfürsten,
welche zu Marburg ihre und des Reichs Rechte 1399 gegen
den indolenten König Wenzel aufrecht zu halten sich versprachen,
dann mit noch anderen Fürsten vereinigt an eine Absetzung
Wenzels dachten, wobei Rudolf seinen Schwager Friedrich von
Braunschweig bei dessen Bemühungen um die deutsche Königs-
krone lebhaft unterstützte. Aber er richtete wegen Widerspruchs
1) Weisse, Gesch. der kursächs. Staaten II, 240—252.